Hunderte Münzen bei Rentner sichergestellt

  • Zitat

    Jena (ddp). Bei der Durchsuchung eines Wohnhauses im Landkreis Saale-Holzland hat die Polizei 225 historische Münzen gefunden. Der
    Hausdurchsuchung vorangegangen war ein Ermittlungsverfahren gegen einen 62-jährigen Mann wegen Verdachts der Hehlerei mit
    archäologischem Kulturgut, wie ein Polizeisprecher in Jena sagte. Bei den im Raum Eisenberg sichergestellten Münzen handelt es sich
    weitgehend um Silber- und Buntmetallmünzen, darunter römische Dinar und Drachmen aus Athen. Laut Polizei habe der Mann keine Herkunftsnachweise erbringen können. Vier Münzen hatte er über das Internet bezogen, so war die Polizei auf ihn aufmerksam geworden. In den kommenden vier Wochen sollen nun Herkunft und Echheit geprüft werden. Sollten die Münzen authentisch sein, schätzt das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie den Wert auf circa 225 000 Euro.
    27.06.2008 Ta

    Na Prost Mahlzeit. Wer also historische Münzen sammelt sollte unbedingt alle Quittungen oder Ebay-Belege dazu aufbewahren, sonst wird die Münzsammlung geschwind konfisziert. Wer entscheidet denn, welche Münzen ich als Privatmann besitzen darf und welche ich dem nächsten Museum in vorauseilendem Gehorsam direkt übereignen muß? Griechische Münzen von vor 2400 Jahren werden immernoch für ein paar Hundert Euro täglich in Münzgeschäften oder auf Münzbörsen gehandelt als auch bei offiziellen Auktionen versteigert. Was ist daran kriminell? ?)


    Ganze 4 Münzen hat er über das Internet erworben - einfach unerhört! Da schöpft man natürlich Verdacht!


    Müßte er als Rentner nicht darben und betteln gehen? :boese:

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

  • Wieso nimmt sich der Staat das Recht das Eigentum seiner Bürger zu konfiszieren????
    Hätte er einen 2400 jährigen Eigemtumsverlauf dieser Münzen aufzeigen sollen? :hae:
    Er hätte die Münzen besser 5m unter der Erde aufbewahren sollen um sein Eigentum zu sichern.
    Wieso Hehlerei was hat er denn gemacht :?:

  • ....da gibt es leider eine neue Gesetzeslage, die "Kulturgüter" und deren Besitz neu regelt... danach darf man nicht mehr irgendwo im Acker graben und dann die Münze mitnehmen... man darf teilweise noch nicht einmal seine vorher redlich erworbenen Stücke wieder verkaufen... und man sollte damit auch nicht über bestimmte Grenzen fahren...sonst ists weg.


    Die Neuregelung berücksichtigt dabei nicht, dass gerade z.B. der hier zitierte Rentner eine Sammlung aufbaut und das Kulturgut bewahrt, statt vernichtet....



    siehe z.B. auch: http://www.vddm.de/index_el61.htm oder auch:


    http://www.emuenzen.de/forum/479650-1-post.html

  • Der Mann braucht einen guten Rechtsanwalt. Sonst ist die Sammlung weg.


    Egal ob beschlagnahmt oder während der Beschlagnahme "abhanden" gekommen oder gegen Fälschungen ausgetauscht.


    Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.


    Will sagen: Nicht der Rentner muss beweisen, daß seine Münzen keine Hehlerware sind,


    sondern der Staat muss für jede einzelne Münze beweisen, daß es Hehlerware ist.


    Dumm nur, wenn man in der Bucht kauft und dann an jemanden gerät,


    der für den Käufer nicht erkannbar Hehlerware verkauft.


    Dumm auch, daß man einem Käufer ab einem gewissen Preis nicht mehr glaubt, daß er arglos gekauft hat, obgleich Händler


    noch viel weniger zahlen, wenn sie größer eMengen kaufen. Und die fallen auch nicht vom Himmel. Man stellt es da nur geschickter an......


    So schauts aus. Andernfalls würde nämlich Keiner über die Bucht verkaufen......


    Gold- und auch Silbermünzen sind Valoren Klasse II. Und damit sowas wie Geld.


    Die gehören dem, der sie gekauft hat, es sei denn, daß er wusste, daß es Diebesgut oder unterschlagene Ware war.


    Und das mus sbei Valoren zweifelsfrei nachgewisen werden.


    Bei Bronze und Kupfer..... ist das schon anders. Da kann man an Diebesgut gutgläubig kein Eigentum erwerben.

  • Wenn man teilweise seine redlich erworbenen Stücke nicht mehr veräußern darf sprechen wir dann von einem neuen Besitzverbot auf einige Münzen?
    Tolles neues Gesetz ist bestimmt noch ausbaufähig auf auf Maples, Phillies, Eagles,........... :boese:
    Spaß oder Ernst beiseite......gib uns doch mal einen Link welche Münzen nach neustem Gesetz nun verboten sind.... :hae:


  • Antike Münzen sind ohnehin völlig überteuert. Damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Habe als Jugendlicher selbst mal kurze Zeit Römer und Grischen gesammelt. Und weis genau, wo ich welches Stück her habe......


    Ein Verkaufsverbot dürfte, wenn verfassungsrechtlich überhaupt zulässig nur für seltene Stücke mit herausragender geschichtlicher Bedeutung existieren. Nicht aber für den üblichen Ebay-Schrott. Und es ist in 99 Prozent aller Fälle nichts anderes als überteuerter Schrott, was da losgeschlagen wird.

  • Danke für die Links mesodor,
    die Schweinepriester, lassen sich doch echt, nach und nach, was einfallen um die letzten Lücken freien Handels zu schließen :boese:
    Da kann sich der Staat schön aneignen was einigen wertschätzenden Bürgern gehört.....sie nennen es "zum Schutz der Kulturgüter" und die breite Masse, dumme Pöbel, sagt ja :wall: gute Idee auch das lassen wir uns gefallen. :wall:
    Hauptsache die Menschen in unserem und anderen Staaten, tun iregndwann mal irgendwas dagegen, bevor Münzen generell als Zahlunsmittel und Tauschmittel abgeschafft werden. Die wertlosen Euromünzen können die sich an den Hut stecken und selbst die werden vielleicht mal von der Bildfläche verschwinden :hae:

  • Danke für die Links...

    Dank für die Links, GB, von dem Gesetz wusste ich noch gar nichts.... Im Grunde lässt sich damit, je nach Auslegung, der gesamte Münzhandel und die Sammlergemeinde kriminalisieren... wer entscheidet denn, was als schützenswertes Kulturgut definiert wird - das lässt sich locker mal im Rahmen einer Durchführungsbestimmung ändern:
    Aufzeichnungspflichten lassen sich erweitern -> Papierkrieg ohne Ende
    Die Bagatellgrenze 1000 Euro - lächerlich
    Gold-/Silbermünzen (je nach Alter/Auflage/Wert) können willkürlich zu besonders schützenswerten Objekten erklärt werden, deren Verbringung nicht erlaubt ist.
    Die Beweislastumkehr soll Gesetz werden, d.h. der Besitzer schützenswerter Güter muss nachweisen, dass er das Objekt rechtmäßig erworben hat.
    Der Erwerber und Verkäufer müssen auch lückenlos nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs sämtliche Steuer- und Abgabenpflichten (EkSt) erfüllt waren, keine sonstigen Rückstände oder Verbindlichkeiten bestanden, keine Sozialleistungen bezogen wurden, dass er bei der letzten Bundestagswahl eine der "demokratischen" Parteien gewählt hat und testamentarisch seine Sammlung der Willy-Brandt- oder Konrad-Adenauer-Stiftung vermacht hat...


    Irgendwie erinnert es mich schon wieder an die DDR: Damals wurden Sammler und Antiquitätenhändler schon mal gezielt kriminalisiert, zu Haftstrafen verurteilt und enteignet, wenn Devisen gebraucht wurden, um mit dem Besitz die maroden Staatsfinanzen aufzupeppen. Alles vergessen und vergeben...

  • Hier der Link zur Zeitungsmeldung: http://www.thueringer-allgemei…al&auftritt=TA&dbserver=1


    Da stehen u.a. solche Sachen drin: "Ein Handelswert kann nicht angegeben werden, weil die Münzen nicht gehandelt werden dürfen, sagte Thomas Grasselt vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Die beschlagnahmten altrömischen, mittelalterlichen, aber auch neuzeitlichen Münzen sollen nun von Archäologen ausgewertet und dann nach ihrer Herkunft bestimmt werden."


    Wenn ich das richtig gedeutet habe, heißt das nicht weniger als daß neuzeitliche Münzen nicht gehandelt werden dürfen (z.B. Thaler, Silbergroschen, Reichsgold)


    Sollte das so sein, ist ein allgemeines Besitzverbot für Münzen nahe...



    silver1st

    "Zu wissen sei es jedem, der's begehrt:
    Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.
    Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,
    Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland."


    (Faust, Der Tragödie zweiter Teil)

  • Was da in der Thüringer Zeitung steht, das ist teils völliger Schwachsinn. Natürlich haben Münzen Handelswert und der ist auch feststellbar. Ein Zertifikat habe ich auch bei meinen Käufen auf Münzenauktionen nie bekommen, wohl aber Rechnungen. Das dürfte dann reichen.


    Wenn es stimmt, daß historische Münzen aus einem Museumsdiebstahl stammen muss sich der Mann natürlich fragen lassen, woher er gekauft hat. Hat er nicht gewußt, daß es Hehlerware ist un dhat er auch nich tungewöhnlich niedrig (z.B. 10 bis 20 Prozent vom Wert) gekauft, kann ihm strafrechtlich keinen Vorwurf wegen Hehlerei gemacht werden. Erst recht nicht, was Münzen angeht, die nicht aus Diebstählen stammten und erworben wurden, bevor irgendwelche abstrusen Bestimmungen di ezudem verfassungsrechtlich bislang nicht geprüft wurden in Kraft traten.



    §259 StGB, Hehlerei


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Anmerkung:
    Voraussetzung für eine Bestrafung ist, daß der Käufer weiß, daß es sich um Hehlerware gehandelt hat.


    Im Fall gestohlener Gold- und Silbermünzen würde ich als argloser Käufer sogar in Erwägung ziehen auf Heruasgabe der beschlagnahmten Münzen zu klagen, mit der Begründung, daß es sich dabei um Valoren handele. Bei Anlagegold- und Silbermünzen hätte ich dabei sicherlich gute Karten. Ob es bei antiken Münzen reicht, daß ist nicht sicher, weil es da durchaus zu einer Rechtsgüterabwägung (Kulturgutbestimmungen) kommen könnte. Interessant in dem Zusammenhang: Italien sieht selbst römische Münzen nicht als schützenswertes Kulturgut an - es gibt sie zu Genüge......


    Mein Eindruck: Hier soll mal, ganz nebenbei, wieder eine Sau durchs Dorf getrieben werden. Mal schaun, ob sich der Mann rechtlich zur Wehr setzt. Möglich auch, daß er um ie Herkunft der Museumsstücke wusste, die er übers Netz erwarb und deswegen zu Recht bestraft werden wird.....

  • Zitat

    das Ankaufen von archäologischen Objekten, die keinen offiziellen Herkunftsnachweis ein sogenanntes Zertifikat haben, gilt als Hehlerei

    So steht es in der Thüringer Zeitung - eine Rechnung reicht nach dieser Aussage nicht. Ob die Rechtslage wirklich so ist wie dargestellt, weiß ich leider nicht.
    Im übrigen bestand lediglich ein Verdacht bei den vier über das Internet gekauften Münzen. Auf welcher Grundlage erfolgte aber die Beschlagnahmung aller Münzen des Rentners???


    silver1st

    "Zu wissen sei es jedem, der's begehrt:
    Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.
    Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,
    Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland."


    (Faust, Der Tragödie zweiter Teil)

  • ich glaube nicht, dass ich nach Lesen des Beitrags der Wahrheit viel näher gekommen bin:


    Warum gibt es in der Bucht unter "Münzen Altertum" dann noch fast 2000 Angebote, teilweise von seriösen
    Fachhandlungen ?


    Sind das dann alles potenzielle Strafttäter, die da eine möglicherweise echte Drachme oder Sesteze ersteigern,
    weil der Vorbesitzer die ja vielleicht selber ausgebuddelt hat ? Wenn die Rechtslage so wäre, dann hätte doch
    längst jemand ebay.inc der Beihilfe zur Hehlerei angeklagt ?? Irgendein Stück Wahrheit fehlt mir da beim
    Lesen des Berichtes.


    Wobei ich eins verstehe: wenn jeder in historischem Gelände bei Nacht und Nebel mit Metalldetektor und Schäufelchen
    unterwegs sein dürfte, um dann wie in den Weltmeeren Eigentum an den Fundstücken zu erwerben .. dann wäre das
    sicher ein Problem .. das der UNESCO Bauchschmerzen bereiten müsste. Wenn aber solche Münzen zu Millionen
    im Handel und in Privatbesitz sind, dann kann wohl kaum die Beweislast umgekehrt werden ... und alle
    Münzen plötzlich illegal werden. Wie ist das denn mit anderen Kunstwerken ? Soviel ich weiss, verjähren auch
    Eigentumsansprüche, wenn der alte Meister seit jahrzehnten in Familienbesitz ist, kann nicht jeder Ahnenforscher
    Ansprüche aus vergangenen Jahrhunderten geltend machen ...


    Lösbar ist das Problem so einfach nicht ... was in der Erde liegt, soll der Allgemeinheit gehören, und nicht
    Privateigentum werden können .. ok .. würde mich jetzt interessieren, wie weit der besagte Fall da tatsächlich was mit
    konkreten Hehlerei-Anklagen zu tuen hat, oder ob da tatsächlich allein die Tatsache, nach Ebay Angeboten nachzufragen,
    schon die Behörden aufmerken werden lässt - ich glaube nicht, dass Ebay sowas zulassen würde .. die machen zwar jedes
    Geschäft, aber negative Publicity meiden die doch wie der Teufel den Weihrauch :P .


    ----------------------------


    was ist denn mit sowas ?


    290241100562 - Ungereinigte römische Fundmünzen
    vom gewerblichen Anbieter ! Legal und mit Rechnung ! - sowas dürfte es dann doch nicht geben !


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    Nachtrag:



    http://books.google.de/books?i…num=3&ct=result#PPA246,M1



    jetzt noch ein paar Semester Jura, und ich habs verstanden ...
    Sammler der Periode vor 1700 (und 1933-45) sollten wohl besser gleich bei jedem Kauf einen Anwalt mitnehmen.

  • Hallo Niwodive,
    Du hast bei der Steuer (Mineralölsteuer) auf Steuer (Mehrwertsteuer) die Ökosteuer ganz vergessen! Wie kannst Du nur? Es wird doch hier nicht doppelt versteuert in diesem Staat. Es wird 3 fach versteuert.....sonst lohnt sich das doch gar nicht.............

  • Und wenn man das jetzt versucht, Otto Normalverschwender zu erklären, glotzt er dich an und fängt nach 2 Minuten an, sabbernd zu stottern aus Verzweiflung, weil ers nicht begreifen kann und/oder will und doch muß.


    Und wenn der Groschen fällt, gibts Revolution. Dann brennen nicht nur bei den Parisern die Autos...


    ...obwohl, dann steht noch die deutsche Angst dem Deutschen entgegen. Ach ja, die eigenen Pfründe lassen einen mehr aushalten, als gut und richtig wäre. Es ist zum :wall:

  • In Reenactmentkreisen werden von Aussenstehenden seid ca. 1 - 2 Jahren verstärkt Pfeilspitzen,… Anmelden oder registrieren

    Der israelische Botschafter in Bonn, Asher ben Nathan, antwortete in einem Interview auf die Frage, wer 1967 den 6-Tage-Krieg begonnen und die ersten Schüsse abgegeben habe: „Das ist gänzlich belanglos. Entscheidend ist, was den ersten Schüssen vorausgegangen ist.“

    Einmal editiert, zuletzt von Echtsilber ()

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