Hallo juergenlangen,
Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses etwa normiert Ausnahmen für die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, also Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst.
damit sind wir nun also beim Abhörgesetz gelandet. Dass die Orbrigkeit sich eine Schnüffelmöglichkeit per Gesetzt schafft, steht von meiner Seite nicht zur Diskussion. Wenn es dazu kein Gesetz gäbe, dann würden sie sich halt eines erlassen.
Gemäß thread-Überschrift geht es aber nicht um Nachrichtendienste, sondern um den Zoll. Denn offensichtlich würde das Paket ja vom Zoll geöffnet. Oder beim BND hat man sich mal ebene 'ne Rolle Klebeband vom Zoll geliehen, weil man grad selber keins zur Hand hat.
Eine weitere Möglichkeit wäre evt., dass der Zoll hier im Auftrag eines Nachrichtendienstes handelt...
Zitat
woraus ersten die Rechtslage klar umrissen ist, uns zweitens wie ich auch schon beschrieben habe, eine Nachfrage
bei der Behörde wegen Gründen und Benachrichtigung vielleicht angebracht wäre.
Nachfragen würde ich auf jeden Fall auch.
Zitat
.. Man könnte natürlich die Banderole als eine Benachrichtigung bezeichnen .. damit ist die Durchsuchung ja, gewollt und unübersehbar,
eben nicht klammheimlich erfolgt ..
Möglich, ich empinde ein solches Vorgehen aber mindestens als unhöflich.
Grüße
Clarius