Beiträge von Goldhut

    Ich glaub‘ dran...an den ultimativen Auslöser. Der ultimative Auslöser wird Vertrauensverlust in virtuelle, fiktive Wertschöpfung ( aka FIAT Money) sein. Momentan muss man das noch mit der Lupe suchen, gibt es nur bei und unter Exoten. Aber wir werden mehr (werden). :thumbsup:

    Moin,


    der von Dir angesprochene Vertrauensverlust in FIAT-Money ist schon vielfach auch ohne Lupe zu erkennen. So gibt es bei uns in der Region trotz eines über 350%-igen Anstieges des Preises von Ackerland in den letzten 10 Jahren kaum noch Flächen zu kaufen. Die Eigentümer denken nicht daran, selbiges für FIAT-Money abzugeben. Wir verkaufen auch keinen einzigen Hektar - egal, wie viel FIAT geboten wird!


    Grüße
    Goldhut

    Moin,


    in meiner kurzen Zeit (8 Jahre) hier im Forum fällt mir zunehmend auf, dass es überhaupt keinen Sinn mehr macht, "Standardware" (also keine Tiermünzen ;) ) anzubieten. Insbesondere in diesem Jahr habe ich aufgrund eines geplanten Bauvorhabens einiges verkauft und die Münzen gingen zu 90% zum Händler. Die erzielten Preise lagen mind. auf dem von mir hier im Forum zunächst aufgerufenen Preisen und teils sogar darüber. Im Forum bekomme ich dann noch Anfragen mit Preisvorstellungen, die ausnahmslos und teils erheblich unter den Händlerankaufspreisen liegen. Vor einigen Jahren war es hier kein Problem, zum Mittelkurs oder einen Tick darunter zu verkaufen/tauschen. Kann mich nicht erinnern, ein Bild mit dem Schriftzug "doof" auf meiner Stirn gepostet zu haben. Insgesamt finde ich die Entwicklung schade. Dennoch habe ich hier auch eine Vielzahl netter Kontakte gefunden, mit denen ich einen Austausch über unser schönes Hobby pflege. Sind i. d. R. alles "alte Hasen".


    Grüße
    Goldhut

    Die ausm letzten Jahr gehen noch heute für 15 euronen weg, das wäre eine Verdreifachung, wenn man sie für 5 bekommen hätte: https://www.ebay.de/itm/5-Euro…2e508f:g:DD0AAOSw-3FZKACP


    ...und immer noch + 50% , wenn man 10,- dafür bezahlt hat...

    Moin,


    wer verplempert seine Zeit für 5 EUR/Stunde? Der letzte Gammel mit einer Auflage von fast 4 Millionen Stück. Was denken sich die Menschen dabei?


    Grüße
    Goldhut

    Moin,


    aus welchem Grund sollte jemand zu diesen Preisen verkaufen ?) :wall: Beim Händler gibt es ohne große Anstrengung bis zu 10% mehr :!:


    Grüße
    Goldhut

    Übrigens Silber wurde früher mal mit Platin gefälscht. 8)

    Moin,


    das stimmt so nicht. Platin wurde zum Fälschen von Goldmünzen verwendet (wurden vergoldet). Gibt da mehrere Beispiele (Spanien, Frankreich usw.). Platin als Fälschungsmaterial für Silber wäre mir nicht bekannt. Silber gab es schon immer in ausreichender Menge.


    Grüße
    Goldhut

    Moin,


    hier noch einmal gaaanz langsam die Prozentrechnung erklärt:


    Aktueller POG (EUR) = 1.070,10 EUR (=100%) : 100 = 10,701 (=1%)
    Veränderung heute: -7,70 EUR : 10,701 = 0,719%


    Wir sehen also, dass der Bär mit seinen riesigen Tatzen - wie von @sirgey beschrieben - wohl eher "Puh-der Bär" sein muss.


    Grüße
    Goldhut


    P.S.: @sirgey: Versuche es mal selbst, Prozentrechnung ist echt nicht schwer und hilft im Leben ungemein weiter ;)

    Goldhut: Die Grundschuld wird meiner Meinung nach nicht zur Eigentümergrundschuld. Dies war früher bei Hypotheken so und wäre bei einer Grundschuld meines Wissens nur dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer nicht auf das Darlehen zahlt, sondern explizit auf die Grundschuld. Normalerweise haben die Banken in ihren Zweckerklärungen einen entsprechenden Passus drin, dass die Tilgungen auf das Darlehen erfolgen (rein technisch gesehen ist es das gleiche, aber halt mit unterschiedlicher Wirkung hinsichtlich der Grundschuld).
    Wäre es tatsächlich eine eigentümergrundschuld wird zur Löschung des Rechts im Grundbuch keine Löschungsbewilligung benötigt, sondern eine löschungsfähige Quittung.

    Moin,


    das ist nicht richtig. Die Hypothek ist eine akzessorische Sicherheit, d.h. sie ist abhängig vom Bestehen einer Forderung. Mit Rückzahlung dieser Forderung reduziert sich die Hypothek um selbigen Betrag. Die Grundschuld hingegen ist eine abstrakte Sicherheit, d. h. Existenz u. Höhe sind unabhängig von der Forderung. Der Sicherungsnehmer (Bank) erhält nur treuhänderisch die Rechte am Sicherungsgut (wird sichergestellt über die Verwendungszweckerklärung) und ist bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Kreditvertrages seitens des Kreditnehmers an diesen "zurückzugeben". Die Grundschuld wird automatisch rechtlich zur Eigentümergrundschuld. Die Löschungsbewilligung muss aber logischerweise vom noch im Grundbuch eingetragenen Grundschuldgläubiger erteilt werden. Bei der Aufhebung durch Löschungsbewilligung erzwingt man die unmittelbare Löschung eines Grundpfandrechts. Wünscht der Eigentümer allerdings den Fortbestand als Eigentümergrundschuld , so muss der Grundschuldgläubiger einen Verzicht nach § 1192, § 1168 Abs. 1 BGB (löschungsfähige Quittung) aussprechen. So kann die Grundschuld dann für künftige Kreditaufnahmen wieder als Kreditsicherheit verwendet werden. Der Eigentümer kann aber jederzeit durch seine eigene Aufgabeerklärung das ungenutzte Grundpfandrecht aufheben und im Grundbuch löschen lassen.


    Grüße
    Goldhut

    Das machte mich dann doch stutzig und hartnächiges Nachfragen ergab, das selbst bei KOMPLETTER sofortiger Zahlung auch sämtlicher Zinsen, also es ging schon gar nicht mehr um das Verhandeln einer Vorfälligkeitsentschädigung, die Grundschuldeintragung NICHT vorfristig gelöscht wird.

    Moin,


    stehen der eingetragenen Grundschuld keine Verbindlichkeiten mit entsprechender Verwendungszweckerklärung mehr gegenüber, hast Du ein Recht auf Erteilung einer Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers. Die Grundschuld ist in der Zwischenzeit zur Eigentümergrundschuld geworden. Die gegenüber deiner Person gemachten Aussagen seitens Deiner Bank sind kompletter Unsinn! Richtig ist: Es muss lediglich eine Löschungsbewilligung erteilt werden. Du musst Dich dann selbst um die Löschung kümmern. Ich vermute eher, dass die besagte Grundschuld über die Zweckerklärung (eventuell sogar eine weite VZE) auch noch für weitere Verbindlichkeiten haftet und somit nicht gelöscht werden kann.




    außer der Kulanz der Bank und dem Sonderkündigungsrecht des Darlehnsnehmers nach Ablauf von 10 Jahren (mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) gibt es durch die aktuelle Rechtsprechung oftmals noch eine zusätzliche Möglichkeit aus bestehenden Darlehnsverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herauszukommen.
    Viele Institute haben in Ihren Darlehnsverträgen eine Widerrufsbelehrung, die den heutigen juristischen Anforderungen nicht genügt und damit unwirksam ist. Ist dies der Fall, fängt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen - das Darlehen kann also auch nach Jahren noch widerrufen werden.
    http://baufiservice24.de/blog/…falligkeitsentschadigung/

    Moin,


    das ist nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber hatte mit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eine Frist für die Anmeldung von Ansprüchen gesetzt. Die ist mittlerweile schon längst verstrichen.



    Grüße
    Goldhut