Ich frage mich warum folgendes beschlossen wurde, gibt doch den "Doppelwumms..."
Kurzarbeit
Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit
Vondpa29.9.2022, 18:52 Uhr
[Blockierte Grafik: https://images.nordbayern.de/i…p%24f%24h%24m%24w=175bb6b]
© Kay Nietfeld/dpaDer erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist vom Bundestag verlängert worden.
BERLIN - Mit der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sollen in Hinblick auf die drohende Rezession in Deutschland Arbeitsplätze gesichert werden.
Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter in großem Stil auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann.
Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - ein Drittel der Belegschaft.
Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden.
Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen - anderenfalls wäre sie nämlich zum Jahresende ausgelaufen. Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selber zahlen müssten.
Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit - Wirtschaft | Nordbayern
BB