Beiträge von markusrebe

    bei der letzten ausgabe wars natuerlich schwierig welche zu bekommen - die waren ja auch mehr wert als sie gekostet haben. bei den neuen wird die lage sicherlich wieder entspannter aussehen.

    So lange es anonyme Tafelgeschäfte gibt können Edelmetalle nicht richtig besteuert werden.


    Ist es nicht so, dass es eine Ungleichbehandlung von Barzahlern und Onlinekäufern gibt? Vom Tafelkäufer kann keine Steuer verlangt werden, da er keine Aufzeichnungen hat und auch keine haben muss.


    Hat schon mal jemand Edelmetallgewinne versteuert? Oder teilt Ihr meine Meinung?


    Naja, momentan spielts ja eigentlich eh keine Rolle. Wer wird sein Silber denn jetzt schon verkaufen??

    http://cgi.ebay.de/2-75-Kg-SIL…N-1CHF-1967-/270673171846



    Ob es sich bei den 550 x 1 Frankenmünzen jetzt um ein Megaschnäppchen handelt darf bezweifelt werden. Aber ganz so schlecht sind sie nun auch nicht


    2750*0,835 = 2296,25 g Silber


    2296,25*0,69 Euro = 1584,4125 Euro Silberwert


    1584,4125 * 1,15 (Aufschlagsfaktor Mwst, Prägung) = 1822,074375


    Die nominale Versicherung ist zwar deutlich geringer als bei 10 Euro Münzen, aber immerhin schweizer Franken

    http://www.goldankauf123.de/bruchgold.html


    google hat mich gerade zu obiger Seite gebracht. Über deren Seriösität kann ich nichts sagen, aber immerhin veroeffentlichen Sie Ihre Ankaufpreise und so schlecht scheinen die gar nicht zu sein.


    15 Gramm Bruchgold 333er Gold149,025 €
    15 Gramm Bruchgold585er Gold264,135 €
    15 Gramm Bruchgold750er Gold340,560 €
    15 Gramm Bruchgold900er Gold410,025 €



    15g*0,9=13,5 410,025/13,5=30,37 <-die zahlen 30,37 pro Gramm


    1056/31,1=33,95 <- beim POG von 33,95/g


    wenn das wirklich stimmt, würde ich als Laie das als gut einstufen.



    Es gibt ja hier schon einige Fäden bezueglich des Zollthemas. Ich habe glaube auch inzwischen alles dazu gelesen.


    Leider hat mir das in meinem speziellen Fall nicht weitergeholfen. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
    Ich versuche hier auch mal alles darzustellen was ich bisher erfahren habe, vielleicht hilft dieser Faden hier dann auch in Zukunft Anderen.


    Ich habe mit einem Amerikaner per Mail einen Handel ausgemacht. 25 Silber Libertads 1oz will ich ihm für 1000 Dollar + 40 Dollar für Versand verkaufen.


    Einerseits kommt nun die Frage des Versands auf. Deswegen habe ich heute bei der Post angerufen und mich beraten lassen. Die Frau von der Post hat mir gesagt, dass seit kurzem (etwa 2 Monate) auch in die USA (wieder?) Wertbriefe verschickt werden können. Silbermünzen seien Valorenklasse II, daher bis zu einem Betrag von 500 Euro versicherbar. Ein Wertbrief, der auch ein Paket sein kann (B+H+L<90cm) würde dann kosten:


    24 + 2,05 + 7,50 = 33,55 Euro (inklusive Luftpost, Ihre Versanddauerschätzung nach USA 8-9 Tage)


    Die Münzen dürfen also nicht wertvoller als 500 Euro sein, sonst ist scheinbar gar nichts versichert. Da selbst der POS ja im Moment bei über 20 Euro liegt, ist der Gesamtwert der 25 Libertads auf jeden Fall über 500 Euro.


    Folglich riet Sie mir 2 Wertbriefe an unterschiedlichen Tagen zu verschicken. (verschickt man sie am gleichen Tag, werden die Werte wohl addiert)


    So weit scheint von der Versandseite her also alles geklärt. Ein Wertbrief mit 12 Unzen, einer mit 13 Unzen. Der Wert des Inhaltes beider Briefe liegt somit selbst bei Annahme des tatsächlichen, hohen Verkaufspreises bei maximal 400 Euro.


    Jetzt kommen wir zu den Zollunterlagen. Überschreitet der Wert eines Paketes eine Grenze von etwa 300 Euro (die eigentliche Grenze ist 300 Sonderblabla - die sind wohl etwa 300 Euro wert) reicht ein cn22 Formular scheinbar nicht mehr, statt dessen ist ein cn23 Formular in englischer Sprache ausgefüllt beizulegen.


    So weit so gut. CN23 kann ich ausfüllen. nur steht auf folgender Internetseite


    http://www.deutschepost.de/mlm…_und_zollvorschriften.pdf


    fast ganz unter bei den Bestimmungen zu USA:


    "Rechnung(en):
    Erforderlich bei gewerblichen Waren.



    ï‚· Wenn der Gesamtwert einer Sendung 500 $ übersteigt, muss eine besondere Zollrechnung bereitgestellt werden, es sei


    denn, die Handelsware fällt in eine Kategorie, die ausdrücklich von den US-Zollbestimmungen von dieser Anforderung


    ausgenommen ist. Nähere Informationen in dieser Angelegenheit können bei jedem US-Konsulat eingeholt werden. Diese


    stellen auch die entsprechenden Formulare bereit. Eine Eingangsverzollung wird in den USA erleichtert, wenn eine spezielle


    Zollrechnung mit der Sendung versandt wird. In diesem Fall wird keine weitere Rechnung bzw. Wertnachweis verlangt.


    ï‚· Bei jeder Sendung, der eine Rechnung beigefügt ist, ist dieses auf der Anschriftenseite mit dem Vermerk "Rechnung ist


    beigefügt“ („Invoice enclosed“) anzugeben. Falls es nicht möglich ist, einer verschlossenen Sendung eine Rechnung


    beizufügen, so ist diese sicher an der Sendung anzubringen.


    ï‚· Die Nichteinhaltung der oben beschriebenen Anforderungen führt zu Verzögerungen bei der Abfertigung von Sendungen


    durch die amerikanischen Zollbehörden. "


    Ich verkaufe die Münzen ja privat, wird aber wahrscheinlich als gewerblich gelten in diesem Fall?


    wenn ich jetzt 1000 Dollar auf einmal 12 und einmal 13 Münzen verteile, ist der Wert des einen Paketes 480 Dollar, der des anderen 520 Dollar, wenn ich die Versandkosten hinzurechnen muss sogar noch höher (muss ich??).


    In mindestens einem Fall muss ich also eine spezielle Zollrechnung beilegen, ich hab allerdings keine Ahnung was das ist und auf Konsulat hab ich auch wenig Lust. Könnte ich also zum Beispiel auch einfach beide Wertbriefe mit 500 Euro Wert angeben?


    Müsste ich in diesem Fall eine Rechnung beilegen? Wie müsste die Rechnung aussehen?


    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. DANKE



    ?? Also bei mir sehe ich es nicht - würde es auch nicht so toll finden, wenn jede/r, bei dem ich etwas kaufe, meine Bankverbindung sieht. Schon gar nicht die GEZ und Co. - das wäre ja katastrophal und die könnten einfach Abbuchungen vornehmen...

    29.11.10Wert 29.11.10 3
    Gutschrift von
    Nxxxxxx, Mxxxxx
    BLZ 4xxxxxx3 KTO 6xxxxxxx0



    Hab ich gerade aus meiner Umsatzanzeige beim Onlinebanking, Name, Kontonummer, Blz - das reicht. Und einfach Abbuchungen vornehmen - tja wahrscheinlich schon. deswegen sollte man sein Konto hin und wieder prüfen und eventuell vorhandene Abbuchungen von Unberechtigten zurueckholen.

    die Vermutung , daß ein gewerblicher Händler auf einer anderen Plattform mit Null Bewertungen denselben Artikel anbietet , ist eher abwegig.
    Daß Bilder gestohlen werden , ist ja nicht so selten - und generell führt die Überlegung wertvolle Gegenstände bei Anbietern ohne Referenzen
    zu kaufen auch mal zur Vermögensminderung statt Mehrung.


    Gruß Konterbande

    Durch reine Überlegung wird schwerlich eine Vermögensminderung zu erreichen sein, eine Mehrung kann selbstverständlich auch ausgeschlossen werden.


    KAUFEN würde ich bei dem Verkäufer aber auch nicht unbedingt! (Bin nach kurzer Überlegung zu dem Schluss gekommen - ohne Vermögensminderung :thumbup: )

    Hallo zusammen,
    ich möchte nur mal auf eine auktion in hood so wie in der bucht aufmerksam machen.
    Die dort verwendeten bilder sind kopiert von meinen. Also wenn ihr dort kauft lasst euch erst mal original bilder der Münze von dem user schicken.
    Hood Auktion
    bucht Auktion
    Ich möchte ja niemanden etwas unterstellen, nur seltsam das hier bilder von mir und ohne meine zustimmung verwendet werden.

    Ich schreibe in einem solchen Fall dem Verkäufer immer eine Rechnung über 5 oder 10 Euro - einfach per Frage an den Verkäufer - für die Benutzung des Bildes.


    Hin und wieder überweist dann wirklich mal einer.