Beiträge von jetztundsofort

    Händler zahlen uns private doch keine MWST ,oder?? Also machen sie Differenzbesteuerung,also reichen sie nur die MWST,für die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf weiter - was ja auch richtig ist - richtig gehandhabt,ein Bombengeschäft :thumbup:


    hallo healer, lass dich mal nicht verrückt machen. deine frage ist absolut berechtigt.


    kalle. eigenlich wollte ich gar nicht auf dein posting eingehen - weil weihnachten ist. aber sorry, ich kann nicht anders.


    was ist das für ein unsinn. um thema differenzbesteuerung: gucke in §25a UStG. natürlich zahlt der händler privaten keine umsatzsteuer. umsatzsteuer zahlen immer nur die käufer. wenn sie selbst unternehmer sind, können sie sich die gezahlte USt als sogenannte vorsteuer vom finanzamt wiederholen. und wo soll differenzbesteuerung ein bombengeschäft sein? den unsinn -sorry- den du hier schreibst habe ich hoffentlich falsch verstanden. ansonsten pass mal auf, dass dir das finanzamt nicht aufs dach steigt. umsatzsteuer für unternehmer IMMER ertragsneutral und mittelfristig auch liquiditätsneutral. wie bitte soll die umsatzsteuer also ein "bombengeschäft" sein?


    aber zum eigentlichen punkt: vom käufer darf eine zügige zahlung erwartet werden. vom verkäufer zügiger versand. von beiden kommunikation. wenn alles glatt läuft, reicht die adresse des käufers, wegen der versandadresse.


    wenn es nicht glatt läuft, hätte ich keine lust vor rechtlichen schritten erst eine großartige anschriftenermittlung durchzuführen. wer seine anschrift als verkäufer nicht rausgeben möchte, wäre für mich kein vertragspartner. so einfach ist das. da gebe ich lieber ein paar prozent mehr aus und kaufe beim seriösen händler.


    und was hat die frage von healer mit denunziantentum zu tun? antwort: GAR NICHTS. ganz im gegenteil. sie ist berechtigt.


    frohes fest

    hallo zusammen,


    habe gerade dasselbe problem im nachbarforum.


    zum jetzigen zeitpunkt ross und reiter zu nenne halte ich für den hier geschilderten fall für unangemessen.


    vorkasse ist -wurde schon erwähnt- üblich. vertrauen ist grundvoraussetzung.


    was lernen wir:
    angebotstext sofort in word kopieren und speichern. dann hat man auch nach dem löschen des entsprechenden postings vom anbieter was in der hand.
    vollständige adressen austauschen. möglichst mit festnetznummer.
    bankdaten gehören ohnehin dazu.
    vereinbaren, dass spätestens 3 tage nach zahlungseingang versand wird.
    vereinbaren, dass sendungs-id zur nachverfolgung geschickt wird.


    ach ja: eine gute referenz könnte auch ein ebay-account sein. da wäre natürlich nachzuweisen, dass der account zum anbieter gehört.


    wenn dann doch etwas schief läuft (so wie bei mir: anbieter meldete sich nicht mehr und behauptete dann, die überweisung war über eine woche unterwegs. auf eine sendungs-id warte ich immer noch) dann:
    nachfrist zur lieferung setzen.
    habe ich gemacht. werde nach ablauf der frist noch einmal meinen anwaltbesuch ankündigen, auf die kosten hinweisen und ggf. anzeige erstatten. das soll mir dann der anwalt erzählen... jedenfalls werde ich am ersten tag nach ablauf der frist zum anwalt gehen.


    und sobald es beim anwalt ist, würde ich in absprache mit dem admin den nicknamen veröffentlichen.


    kann immer mal was sein. krankenhaus oder was auch immer.


    nur wenn der eindruck entsteht, dass man veräppelt wurde, dann lasse ich im extremfall auch die eidesstattliche versicherung abnehmen.


    gruss von hier.