Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Empfänger: Arbeitslose müssen wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Hartz IV bewilligt wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) auch dann, wenn ein Verkauf nur mit großen Verlusten möglich ist. Im verhandelten Fall lag der aktuelle Verkehrswert einer Münzsammlung um mindestens 20 Prozent unter den ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von 27.400 Euro (Aktenzeichen: B 14 AS 100/11 R).
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