Man wolle den Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren – so lautet der Entschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Praxen seien kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen.
Wenn ich meinem Arzt erkläre, dass er mich gegen meinen Willen impfen würde, darf er es nicht tun. Gut, dass die Ärzte das nun klar sagen. Damit rückt die Impfpflicht in immer weitere Ferne.
Das gibt einem ja glatt etwas Vertrauen in die Menschheit zurück...auch, wenn ich vermute, dass hier auch haftungsrechtliche Fragen eine nicht unerhebliche Rolle spielen dürften.
Denn eines ist klar: diese Impfungen erfolgen dann ohne wirksame Einwilligung des Kandidaten und sind daher als Körperverletzung zu werten.
" Zwangsimpfungen waren dabei allerdings ohnehin nie im Gespräch gewesen."
Zwang wird unterschieden als "unmittelbarer Zwang" und "mittelbarer Zwang". Von Polizisten festgehalten zu werden, währen die Spritze gesetzt wird, ist unmittelbarer Zwang. Davon redet niemand. Aber unter Androhung von Strafe (Bußgeld, Jobverlust, Einschränkung der Bewegungsfreiheit) eine Impfung vornehmen lassen zu müssen, ist klar und eindeutig mittelbarer Zwang.
Wir sollten endlich das Kind öffentlich beim Namen nennen: Zwangsimpfung. Und immer dran denken: Man muss sich vielleicht impfen lassen, aber nie, nie unterschreiben, dass man damit einverstanden ist.
Danke an Herrn Gassen, dass er sich immer wieder der völlig verfahrenen Corona-Politik in den Weg stellt. Da bekommt Lauterbach aber ein massives Problem.
https://www.welt.de/vermischte…en-umsetzen.html#Comments
Grüße sendet Ersatzkasse