Rechtslage Deutschland: Der Abgeltungsteuer mit dem gesonderten Steuersatz 25 % unterliegen nur Einkünfte aus Kapitalvermögen. Goldverkäufe innert Jahresfrist sind als private Veräußerungsgeschäfte zu erfassen und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen! Daher auch kein gesonderter Steuersatz, sondern Individualtarif! Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einem jährlichem Gesamtgewinn 600 Euro steuerfrei!
Grüße
tomroxwell