Gerade mail von der Schule bekommen:
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Liebe Eltern,
wie geht es nun mit dem Unterricht ab nächster Woche weiter? Wie machen wir das mit der Testpflicht?
Nach Austausch, Abwägen der Vor- und Nachteile, haben wir uns entschlossen, Ihnen als Eltern die Verantwortung für die Durchführung des Testens Ihrer Kinder zu geben.
Dazu gibt es nun ein paar wichtige Informationen – ergänzend zu dem offiziellen Brief vom Ministerium (Anlage 1).
Ab nächster Woche (19.04.2021) gilt: Ab einer Inzidenz von über 100 muss ein negatives Testergebnis beim Betreten der Schule vorliegen (das gilt übrigens auch für alle anderen Personen!). Die aktuelle Inzidenz können Sie stets auf der Homepage unserer Schule vorne auf der 1. Seite direkt anklicken. Ist die Inzidenz unter 100 muss nicht getestet werden.
Dies gilt für den Wechselunterricht und auch für die Notbetreuung. Keine Notbetreuung ohne negatives Testergebnis!
Die Kommunen haben die Testkits bestellt. Sie werden einen Test bekommen und bei der Abgabe des Testergebnisses bekommt das Kind den nächsten mit. Gleichzeitig bekommen Sie ein Formular auf dem Sie bestätigen, wann Sie ihr Kind getestet haben und dass es negativ ist. Wie die Testung erfolgt, können Sie u.a. auf den Erklärvideos anschauen. Der Link dazu steht auch auf der offiziellen Seite des Ministeriums.
Es gilt weiter die Maskenpflicht. Atteste zur Maskenbefreiung schicke ich grundsätzlich alle zur Prüfung ans Regierungspräsidium und diese klären die Gültigkeit mit der Ärztekammer.
Es gilt nach wie vor die Schulpflicht – aber keine Präsenzpflicht. Sie können Ihr Kind weiter vom Präsenzunterricht befreien. Es erhält dann die Lernpakete und lernt zuhause. Zu den Leistungskontrollen, wird es einbestellt und darf diese ohne Testung in einem separaten Raum schreiben.
So bitte ich Sie nun mir umgehend (spät. bis Mittwoch 13.4. um 12 Uhr) mitzuteilen, ob Sie ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien. Dies hat Auswirkungen, auf die Teilung der Klassen und damit auf den Stundenplan. Die Befreiung gilt dann aus organisatorischen Gründen bis zu den Pfingstferien. Teilen Sie dies bitte mir direkt, formlos, aber schriftlich – auch per Mail mit.
Geplant ist, dass die Klassen halbiert werden (die max. Gruppenstärke beträgt 14 Kinder). Die Kinder haben jede Woche an 2 festen Tagen (entweder montags und dienstags – oder mittwochs und donnerstags) jeweils 5h Unterricht (D, M und SU). Der tägliche Wechsel geht aufgrund des Testens nicht. Das Kind, das am Montag Präsenzunterricht hat, muss vor dem Betreten des Schulgebäudes das Testergebnisformular abgeben. Wenn es dieses vergessen hat, darf es nicht in die Schule, wir versuchen Sie zu erreichen. Für Mittwoch gilt das entsprechende. Ob ihr Kind Mo/Di oder Mi/Do kommt, kann ich Ihnen erst nach der Abmeldefrist vom Präsenzunterricht mitteilen.
Es gibt weiter die Möglichkeit, der Notbetreuung für die Zeiten, in denen kein Unterricht ist. Bitte teilen Sie mir dies bis Freitag, den 15.4 um 12 Uhr mit. Auch hier gilt, dass dies nun bis zu den Pfingstferien gilt. Bitte schriftlich! Nachträgliche Meldungen können ab jetzt nicht mehr berücksichtigt werden. Kinder, die in der Notbetreuung sind, müssen zweimal die Woche (Mo und Mi/Do) getestet werden.
Ausdrücklich darf ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei den Entscheidungen zur Maskenpflicht, der Testpflicht und des Wechselunterrichts um Maßgaben der Landesregierung und des Kultusministeriums handelt, welche zwingend von uns umzusetzen und zu befolgen sind und nicht um Entscheidungen vor Ort.
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Unser Kind bleibt nach wie vor im Heimuntericht, da fast alle Eltern mit Maskenpflicht einverstanden waren, hauptsache Kind ist nicht da Heim und Mama kann iheren Job nachgehen, wird es jetzt wieder blödes Gejammer geben von wegen " ich muss mich um die kleine kümmern, Schule hat nur zwei tage offen"
Dreckspack elende, govna!