Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt.Wohnrecht schmälert in der Regel den Verkaufswert erheblich, nur nach der eingegangenen Forderungen nach Pflichtteil NACH DEM TODE schwierig noch einzutragen. Vermögen gilt zum Zeitpunkt der Forderung nach dem Tod des E..
Wertminderung:Meines Erachtens Angebote über dringend erforderliche Sanierungen. Heizung, Fenster, Dach, gebrochener Estrich...
Sobald Behörden/Finanzamt mitspielen, kann alles was in den letzten 10 Jahren gemacht wurde- z.B. Geld verschenkt...angerechnet werden. ( vor dem Tode Geld an jemand geschenkt) In der Regel sind da erst einmal Notare der richtige Ansprechpartner. Die Auszahlung von Pflichtteil muss zumutbar sein !! Vermögenswerte für das Alter sind auch ziemlich unangreifbar bis zu einer gewissen Summe. Auch Notar fragen - Beratungsgespräch ca. 150.-€.