zum Thema Immobilien ![]()
Vielleicht eine kleine Erläuterung zur Grundschuldeintragung im Grundbuch für eine Bank. Diese Grundschuld kann die Bank jederzeit in Anspruch nehmen, kann sie aber auch verpfänden. An jedermann solange sie da steht. Außer sie stellt eine Löschungsbewilligung aus die im Grundbuch VOLLZOGEN WURDE.
Banken und Notare beraten Kunden gerne dazu, wenn die Schuld abbezahlt ist, die Grundschuld stehen zu lassen. Das wäre preiswerter wenn man wieder einmal Geld bräuchte. Hier die Entscheidung, ob man sein Haus nun schuldenfrei haben will, oder der Bank vertraut und die Grundschuld stehen lässt um ein paar € zu sparen.
Vor nicht allzu langer Zeit ist in einer Großstadt eine Frau mit 72 Jahren verstorben. Sie wohnte 50 Jahre in diesem Haus. Es bestand eine Grundschuld umgerechnet von 250.000 € bei einer Bank die es nicht mehr gab. Freundlicherweise hat sich eine andere Bank für die Nachfolge bereit erklärt. Die Erben konnten nicht nachweisen, dass die Frau das Darlehen abbezahlt hat. Und erstaunlicherweise konnte die Bank keine Unterlagen finden, dass das Darlehen abbezahlt wurde. Nimmt also an, dass die letzte 30 Jahre wo die Grundschuld bestand, die Schuldnerin weder Zinsen noch Darlehen bezahlt hat. .........Ich tendiere die Grundschuld immer zu löschen wo es geht. Wenn ich bei einer Grundschuld von 500.000 € 400000 € zurückbezahlt, lasse ich diesen Betrag in der Grundschuld unverzüglich löschen so dass nur noch 100000 € bestehen. Ich traue keinen Banken. Der Notar war so freundlich die Kosten der Löschungsbewilligen der Bank mit einzufordern. Das darf er nicht. Ebenso die Bank dafür nichts verlangen. Erst die Androhung einer Klage veranlasste die Bank aus „Kulanzgründen“ diesen Betrag zurückbezahlen. ![]()