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Original von Canadian Coins
Hallo Holgi,
ich gehe wohlgemerkt nicht von einer Fehllieferung aus - die würde ja bedeuten, dass im Vorfeld ein Vertrag zustande gekommen ist und lediglich die falsche Ware geliefert wurde.
Wenn im Versand statt Kundennummer xxyyc34 versehentlich die Nummer xxyyc35 eingegeben wurde und die Ware an den falschen Kunden adressiert wird, handelt es sich durchaus um eine Fehllieferung.
Ich denke zwar auch, das dies im vorliegenden Fall nicht so war, aber Sicherheit verschafft doch nur die Kontaktaufnahme mit dem Versender.
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Original von Canadian Coins
Eine unbestellte Warensendung, die mich richtig adressiert erreicht - aber keine Unterschrift, keine mündlichen Absprachen, kein Vertrag - folglich dürfte auch eine Mahnung fruchtlos bleiben.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das du an der Münze kein Eigentum erlangen kannst ohne sie zu bezahlen.
Was bringt es dir also sie ggf. monatelang aufzubewahren?
Zitat
Original von Canadian Coins
Zitat VIS Bayern:
Die Zusendung von unbestellter Ware, bei der der Versender davon ausgeht, dass treu-doofe Kunden ( Anwesende ausgeschlossen
)die Waren schon bezahlen werden, ist aber anders gelagert.
Sollte der Versender aufmucken, wird die Sachlage eben einem Anwalt übergeben. Bei solchen Methoden fehlt mir einfach die Lust und die Zeit mich persönlich darum zu kümmern.
Dann erkläre mir doch mal wieso es sinnvoll sein soll die Mahnungen oder gar den Mahnbescheid abzuwarten, das ganze meinem Anwalt zu überbringen, ihm lang und breit die Sachlage schildern zu müssen damit sich das ganze dann irgendwie in heiße Luft auflöst aus der nur dein Anwalt einen Nutzen zieht?
Das ist doch typisch deutsche Korinthenkackerei.
"Ich bin in der Lage meinem Gegenüber eins auszuwischen und ihm eine Menge Arbeit zu machen weil ich das Recht auf meiner Seite habe, also wähle ich diesen Weg statt die Angelegenheit mit einem frühzeitig getätigten Anruf problemlos aus der Welt zu schaffen."
Gruß
Holger