Beiträge von Don Häberle

    Der Endpunkt der prognostizierten Lebensdauer wird von den Herstellern bei etwa 40% Kapazitätsverlust definiert. Wodurch sich bei vom Hersteller definierter Nutzung, je nach Ausführung eine Lebensdauer von etwa 6-14 Jahren ergibt. Dies ist jedoch immer auf eine Batterie gesehen und basiert auf definierten Lade-/Entladezyklen!


    Im üblichen Verbund, wie bei uns, mit 2 Batterien in Reihe und 4-8 parallel, greifen diese Datenblattangaben nur noch bedingt. Hinzu kommt, dass es diese definierten Zyklen in unserer Praxis nicht gibt, da die Ladung erfolgt wenn die Sonne scheint und die Entladung, wenn Strom gebraucht wird. Im Notfall kann es auch unvermeidbar sein einen Block mal etwas tiefer entladen zu müssen, was auch eine Verkürzung der Lebensdauer mit sich bringt.
    Zur Erfassung des Zeitpunkts für den Austausch haben wir eine Überwachung die die Klemmenspannung jeder Batterie im Block permanent erfasst und eine Asymmetrie beim Laden oder Entladen meldet. Die Kapazität und Leistungsfähigkeit des gesamten Blocks hat zum Zeitpunkt des Austauschs, idR nach 5-6 Jahren um etwa 20% abgenommen.
    Die Batterien sind zu diesem Zeitpunkt aber nicht kaputt, sondern haben zueinander im Block nur unterschiedlich nachgelassen (gealtert), wodurch diese Asymmetrien entstehen. Im Block würden die Batterien sich zeitnah, in weniger als einem Jahr gegenseitig zerstören. Bei Einzelverwendung sind sie jedoch noch lange nutzbar und keineswegs verbraucht.


    @Smithm Bei einem Gewicht von 36kg pro Batterie können diese nicht verschickt werden, aber solange wir in der Bucht mehr erlösen als den Schrottwert lohnt sich der Aufwand. Wobei die Käufer immer die selben sind.

    Wäre eine RFB keine Alternative?

    Vielleicht würde das helfen
    https://www.deckenlager.de/

    Die Lösung naht :rolleyes:
    Nach Gesprächen mit dem Kultusministerium und dem Sozialministerium sieht es wohl so aus, dass evtl. noch diese Woche eine Bundesverordnung zur Klarstellung der unterschiedlichen Testarten veröffentlicht wird. Es ist wohl so, dass nicht nur die in der Handreichung genannten Tests von der Schule eingesetzt werden können, sondern alle vom RKI zugelassenen Tests. Jetzt besteht aber in der Tat ein Hausrecht der Schule - welches jetzt durch die Bundesverordnung entzogen wird - was für ein Test zum Einsatz kommt. Übergangsweise lassen wir jetzt bei einer Apotheke einen Spuktest machen und diesen dann bestätigen, was zulässig ist. Dann kann meine Tochter wieder in die Schule. Wenn dann die Bundesverordnung raus ist, ist die Schule gezwungen, den Spuktest von meiner Tochter zu akzeptieren. Mal sehen.

    Ihr glaubt es nicht, jetzt anerkennt die Schule den Spuktest von der Apotheke (für Bürgertests zugelassen) mit Verweis auf das Schulamt und CoronaVO nicht. Unglaublich. Wir schicken sie morgen trotzdem in die Schule und schauen mal wie sie sich verhält. Der Bürgerreferent vom Sozialministerium ist übrigens auch vom Glauben abgefallen.

    Pünktlich nach der BT Wahl fliegen uns die Banken um die Ohren.

    Ich kann nicht für das gesamte Bundesgebiet sprechen. Diese Stundungsmoratorien der Bankengruppen sind am 31.03.2021 ausgelaufen. Die letzten Stundungen daraus dürften aber meines Wissens Ende 2021 auslaufen, sofern der Kunde noch keine Stundung vorher hatte und die möglichen 9 Monate ausnutzt. Es bleibt den Banken aber freigestellt, ob einzelvertragliche Regelungen im Anschluss getroffen werden. Es wird wohl regional starke Unterschiede geben, in wie fern die Banken durch Corona belastet sind. Pauschal kann man das nicht sagen.

    Die Lösung naht :rolleyes:


    Nach Gesprächen mit dem Kultusministerium und dem Sozialministerium sieht es wohl so aus, dass evtl. noch diese Woche eine Bundesverordnung zur Klarstellung der unterschiedlichen Testarten veröffentlicht wird. Es ist wohl so, dass nicht nur die in der Handreichung genannten Tests von der Schule eingesetzt werden können, sondern alle vom RKI zugelassenen Tests. Jetzt besteht aber in der Tat ein Hausrecht der Schule - welches jetzt durch die Bundesverordnung entzogen wird - was für ein Test zum Einsatz kommt. Übergangsweise lassen wir jetzt bei einer Apotheke einen Spuktest machen und diesen dann bestätigen, was zulässig ist. Dann kann meine Tochter wieder in die Schule. Wenn dann die Bundesverordnung raus ist, ist die Schule gezwungen, den Spuktest von meiner Tochter zu akzeptieren. Mal sehen.

    Meine Tochter, 4. Klasse Grundschule in BW, darf sich selbst zu Hause testen. Zum Glück.

    Steht hier aber anders drin. Wie erfolgt der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests?


    Ps....meine Tochter machte jetzt so ne Testschulung und testet zu Hause...aber wichtig....den Test muss ein Zweiter machen....selbst geht es nicht.....und derjemige hält mit einer Hand den Kopf und führt mit der anderen den Stecken ein.....dann fühlt er richtig

    Ist in BW nicht zulässig. Wollten wir auch so machen und hatte schon beim Roten Kreuz wegen einer "Testerschulung" nachgefragt. Zum einen bieten die nur Schulungen für Nasaltests an, und wie geschrieben, geht nicht.

    @Don Häberle:
    Du schreibst später BaWü. In BaWü ist derzeit die Präsenzpflicht ausgesetzt, das heißt, Deine Tochter kann zuhause unterrichtet werden, ohne Testwahnsinn. Bei Klassenarbeiten gilt die Testpflicht nicht. Ich würde sie schlicht aus der Anstalt für Agitation aka Schule herausnehmen.

    Würde ich sofort machen. Sie ist aber in der Abschlussklasse und zur Prüfungsvorbereitung erachte ich Präsenzunterricht als geeigneter an als alles zuhause zu erlernen.

    @Don Häberle Du schreibst, der Spucktest hätte eine Sonderzulassung. Die würde ich erst einmal besorgen.
    Dann würde ich mir einen Anwalt (nur wg Briefkopf) besorgen, denn für eine Schulleitung sind die Eltern per se unterhalb der eigenen Würde angesiedelt. Soll heissen, Du kannst als Vater schreiben, wie und was Du willst, das wandert in die Tonne.

    Danke für die Formulierung, da ist Pfeffer drin =O
    Letztendlich sind wir ja an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, da das ja nicht zu Lasten unserer Tochter, auch im Hinblick auf die Notengebung - ist in der Abschlussklasse, gehen soll. Leider spricht sich ja sowas schnell in der Lehrerschaft rum. Die Nummer der Sonderzulassung steht ja auf der Verpackung drauf.

    Hat mir einer einen Tipp?


    Seit gestern besteht Testpflicht mittels Antigen-Schnelltest an der Schule meiner Tochter. Ohne Test kein Schulbesuch. Wir wehren uns, einen Nasaltest machen zu lassen, da die Teststäbchen idR. mit Ethylenoxid sterilisiert wurden. Bekanntlich ist dieser Stoff erbgutschädigend und krebserzeugend. Unser Vorschlag an die Schule einen Spucktest selber zu kaufen und unserer Tochter zur Verfügung zu stellen wurde mit dem Verweis auf die Anordnung des Kultusministeriums abgelehnt. Es gibt ja folgende Handlungsempfehlung: Handreichung Kultusministerium. Ich kann hier nirgends rauslesen, dass der Spuktest (hat auch eine Sonderzulassung) nicht zulässig sein soll. Es werden zwar diverse Hersteller genannt (Ziffer 2), ab es besteht auch eine Wahlmöglichkeit der Schule.


    Hat von einer von euch eine rechtliche Einschätzung, ob die Schule tatsächlich auf einen Nasaltest bestehen kann.
    Eine weitere Überlegung unserseits ist ja, selbst eine Bestätigung auszufüllen, was der Spuktest ergeben hat. Bei Grundschulen ist das ja auch möglich. Der müsste doch von der Schule akzeptiert werden?


    Wie seht ihr das? Für Rückmeldungen wäre ich echt dankbar.

    Ich finde den Sektor insgesamt interessant. Bin neben AVL noch in TMT und VRB investiert. Ich denke im Speichermarkt werden sich verschiedene Technologien durchsetzen. VRFB sehe ich weit vorne. Hier könnte es evtl. im ersten Quartal sehr gute Nachrichten veröffentlicht werden. :rolleyes:
    Ist auch das FHI dabei https://www.cenelest.org/

    ScoZinc Mining SZM.V wäre diesbezüglich evtl. auch interessant