Alles anzeigen"Krieg ist Frieden", denn einen gemeinsamen Feind zu haben, hält die Menschen in Ozeanien zusammen.
"Freiheit ist Sklaverei", weil der Mensch, der unabhängig ist, laut der Partei zum Scheitern verurteilt ist.
"Ignoranz ist Stärke", weil die Unfähigkeit des Volkes, diese Widersprüche zu erkennen, die Macht des autoritären Regimes zementiert.
"Schulden sind Sparguthaben" ...
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saludos
Beiträge von 31.1034768g
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Ich hab heute ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Der Beitrag für meine private Pflegepflichtversicherung wird angepasst. Soweit kein Problem, die wird ja regelmäßig teurer. Ich zahle ab 01.07. 11,36 Euro mehr. Bislang auch nicht wirklich tragisch, theoretisch. Denn wenn man bedenkt, dass ich vorher 19,37 Euro und jetzt dann 30,73 Euro zahlen muss und dies eine Erhöhung von über 58% ist

Am Jahrsanfang wurde meine private Krankenversicherung schon um über 22 % erhöht und jetzt dies...

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Und kostenlose Kita oder Unterbringung der Kinder in einer HPT (Heilpädagogischen Tagesstätte), beides mit vom Staat gezahltem Essen, da man ja durch das ALG2 keine häusliche Ersparnis hat und sich nicht an den Kosten für das Essen beteiligen muss.
Aber wehe Otto Normalverbraucher verdient sein Geld durch Arbeit, da kommt dann der Staat auf einen zu und fordert die Essensbeiträge. -
Ich habe damals zum Beispiel die 1 DM Goldmünze 2001 gekauft. Ich glaube so um die 265 DM.Das war meine erste Goldmünze

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Dazu fällt mir dieser Netzfund ein
ZitatIch zitiere – wieder einmal – Alexis de Tocqeville, der wie ich meine die “problematische Seite” der Demokratie vor 170 Jahren schon ins Licht gerückt hat; mit folgenden Worten:
“Eine Demokratie kann nicht als dauerhafte Form der Regierung existieren. Sie kann nur bestehen, bis die Wähler entdecken, dass sie mit ihrer Stimme sich selbst großzügige Geschenke aus der Staatskasse beschaffen können. Von diesem Moment an gibt die Mehrheit immer ihre Stimme jenen Kandidaten, welche die meisten Vorteile aus der Staatskasse versprechen. Das Ergebnis ist, dass jede Demokratie stets zusammenbrechen muss wegen zu lockerer Fiskalpolitik, worauf immer eine Diktatur folgt.”
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und es ist weg
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.ZitatDie Finanzbranche überlegt, Sparer bei Bankpleiten nicht mehr so stark zu schützen. Doch die Ideen sind nicht radikal genug. Ein Kommentar.
Dinge zu schützen, ist eigentlich eine gute Sache – ab und zu jedoch ein Fehler, wie die Pleite der Bremer Greensill Bank zeigt. Sie belegt, warum deutsche Geldhäuser den freiwillig von ihnen organisierten Sparer-Schutz abschaffen sollten.
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das sehe ich anders - schon mal versucht mit so einem Teil einkaufen zu gehen???
viel Spaß dabei......wie war das, vor gut 100 Jahren, mit der 20 RM Münze und dem 20 RM Schein...

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Ich hatte auch gerade meine zwei Nieten gedanklich vor mir. Der eine wollte mal wissen, was der Zahlungseingang von knapp 6.000,-CHF bedeutete und der andere wollte wissen, wozu ich von meinem Konto 120.000,-€ abhebe? Gab dann längere heftige Diskussionen mit den Compliance Abteilungen....
Alles nichtsnutzige Bioklumpen
Ich hatte mal bei der Sparkasse angefragt, ob es nicht möglich sei, mehr als 1.000 Euro am Tag am Automaten abzuheben. Antwort, dass das (technisch) nicht möglich sei. Darauf ich, dass das bei anderen Sparkassen doch auch gehen würde.
Fazit: Es geht bei dieser Sparkasse nicht und es wäre ja auch zu meinem Schutz.
Fun Fact: Schon 1994 konnte ich am Automaten 2.000 DM abheben -
Die flehen geradezu, dass man das Geld abhebt
Zitat
Radikale Absenkung des Freibetrags: Sparda-Bank West erhebt Strafzinsen ab 25.000 Euro
Die Sparda-Bank West verlangt Strafzinsen von allen Bestands- und Neukunden – und zwar schon ab dem 1. April. Sie verschärft damit einen Branchentrend.Quelle: https://www.handelsblatt.com/f…25-000-euro/27061596.html
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Lustigerweise waren gestern Nacht, nachdem dieser Ostertotallockdown rausgesickert ist, bei einigen Sparkassen die Online-Bankings ausgefallen.
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Ich will hier niemanden in Schutz nehmen. Ich persönlich hätte niemals da Geld angelegt, wenn ich der Verantwortliche in einer Kommune wäre. In meinen Augen ist das fahrlässig. Aber ich denke nicht, dass die dort in böser Absicht gehandelt haben.
Es hat ja schon mal damit angefangen, dass der Bankenverband die Kommunen seit Oktober 2017 von der Einlagensicherung der privaten Banken ausgenommen haben. Begründung: Bei den Kommunen sitzen ja lauter Experten, die das Risiko der Geldanlage einschätzen können.
Bei einer kleinen Gemeinde bekommt der Leiter der Gemeindekasse meistens EG 6 TVÖD (1.700 Euro netto mit Steuerklasse 1). Nach 15 Jahren auf dieser Stelle verdient man da dann etwas über 2.000 Euro netto. Wenn man Glück hat, wird einem EG 8 gegönnt. Macht dann 2.160 Euro netto.
Und für das Geld soll man dann Experte sein?! Die, die diese Arbeit machen, haben qualifizierten Hauptschulabschluss oder mittlere Reife.
Die Landeshauptstadt München leistet sich übrigens tatsächlich einen Experten für Geldanlagen. Der verdient aber weitaus mehr als EG 8 (bei dem steht dann eine 3 vor dem Punkt).
Den Großteil der Arbeitszeit ist man da in der Kasse eher mit Buchhaltung beschäftigt (Geldeingänge buchen und Überweisungen tätigen). Und mit Zwangsvollstreckung. Da hat man nicht die Zeit sich mit Ratings und Bilanzen zu beschäftigen. War ja auch ursprünglich gar nicht vorgesehen, da die Kommunen ja durch die Einlagensicherung abgesichert waren.Nirgendwo hab ich in den Zeitungen einen Aufschrei gelesen, dass die Geldanlage von Steuergeldern jetzt von der Einlagensicherung ausgenommen wurde. Toll gemacht, liebe Bankenlobby und Gesetzgeber.
Man hat als Kommune also nur noch die Möglichkeit bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen das Geldb sicher anzulegen. Und die wurden so mit Geld überschwemmt, dass die Negativzinsen (Verwahrgebühren) über EZB Satz verlangt haben (verlangen). Oder nehmen gar keine Geldanlagen mehr an.
Übrigens tauchen diese Negativzinsen in keiner Statistik auf, da der Gesetzgeber angewiesen hat, diese als Kontoführungsgebühren zu verbuchen...Wie schon von Smithm geschrieben, diejenigen die gut gewirtschaftet haben, werden bestraft und die, die nur auf Pump leben, bekommen im Gegenzug von den Banken Verwahrgebühren, wenn man einen Kassenkredit aufnimmt.
Aber wehe die Zinsen ziehen an und man muss wieder 3% Zinsen für einen Kassenkredit zahlen. Ohne Rücklagen kommt da einiges für Zinsen zusammen.Man verdient bei der Kommune keinen Cent mehr, wenn man seinen Arbeitgeber (und dem Steuerzahler) die Verwahrgebühren für Gelder erspart. Es dankt einem auch niemand. Nur können die Dienstanweisungen der Kommunen festlegen, dass man Geldanlagen bis zu einem gewissen Rating auch bei privaten Banken getätigt werden dürfen. Und dann ist es auch wieder falsch, wenn man Gelder mit Verwahrgebühren anlegt.
Wie gesagt, ich würde einen Teufel tun und so ein Risiko eingehen und bei Banken außerhalb der Einlagensicherung anlegen. Soll der Steuerzahler halt 70.000 Euro im Jahr für eine Geldanlage von 10 Mio Euro zahlen.
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Wenn eine Kommune "Gewinn" macht und Millionen hat, läuft was falsch, es ist Geld der Bürger.
Und kein Kämmerer hat ein Verbot in EM anzulegen falls paar Pfennige über sind !Die machen keinen Gewinn, die haben u.a. gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen.
§ 20 KommHV-Kameralistik Bayern
Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
(1) Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen.
(2) 1Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). 2Zu diesem Zweck muß ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.
(3) 1In der allgemeinen Rücklage sollen ferner Mittel zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre angesammelt werden. 2Der allgemeinen Rücklage sind rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn
1.die Tilgung von Krediten, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, die voraussichtliche Höhe der Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt übersteigt und nicht anders gedeckt werden kann,
2.die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften die laufende Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen würde,
3.sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde.Und der Kauf von EM ist, wie auch die Anlage in Aktien oder Renten, nicht zulässig, da das nicht mündelsichere Anlagen sind, da die Preise schwanken und somit nicht sichergestellt ist, dass die bei Bedarf verfügbar sind (§§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 57 Abs. 1 Satz 3).
§ 21 KommHV-Kameralistik Bayern
Anlegung von Rücklagen
(1) 1Die Mittel der Rücklagen müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. 2Sie sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt werden, sicher und ertragbringend anzulegen (Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO, Art. 68 Abs. 2 Satz 2 LKrO, Art. 66 Abs. 2 Satz 2 BezO); die Sicherheitsanforderungen, die Verwaltung der Geldanlagen und regelmäßige Berichtspflichten sind durch Dienstanweisung zu regeln. 3Erträge aus Sonderrücklagen sind den jeweiligen Sonderrücklagen zuzuführen. 4Solange Sonderrücklagen für ihren Zweck nicht benötigt werden, können sie als innere Darlehen im Vermögenshaushalt in Anspruch genommen werden.§ 57 KommHV-Kameralistik Bayern
Verwaltung der Kassenmittel
(1) 1Die Kasse hat darauf zu achten, daß die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel rechtzeitig verfügbar sind. 2Der Bestand an Bargeld und die Guthaben auf den für den Zahlungsverkehr bei Kreditinstituten errichteten Konten sind auf den für Zahlungen notwendigen Umfang zu beschränken. 3Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind so anzulegen, daß sie bei Bedarf verfügbar sind. 4Die Bewirtschaftung des Kassenbestands wird durch Dienstanweisung geregelt -
Wie blöd kann man als Stadtverwaltung nur sein.
Mal schauen wer in Monheim dann dafür haftet.
Seit ein paar Jahren sind Kommunen nämlich vom Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ausgeschlossen.
https://www.derneuekaemmerer.d…merer-schichten-um-46931/ -
Könnte es sein, dass das einer der Gründe ist, warum die Privatinsolvenz-Dauer im Oktober 2020 von 7 auf 3 Jahre gekürzt wurde?Mal einfach doof gefragt....
Nein, das wollte die EU
https://anwalt-kg.de/insolvenz…auf-drei-jahre-verkuerzt/
Und es waren vorher 6 Jahre. -
Habe mir deswegen das Vieh in Gold hergetan.
Bei den Lunaren in Gold kommt bei mir nur das Pferd in die Sammlung. Und das kommt, wenn dann überhaupt, erst Ende 2025 / Anfang 2026 raus.
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Schade. Bei dem Aufgeld bin ich raus. Dann eben keine 5 Oz.
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Bis auf sein Faible zur E-Mobilität, hat er meiner Meinung nach sehr vernünftige Ansichten. Sehr kritisch und er schwimmt gerne gegen den Mainstream.
Außerdem hält er u.a. auch Gold und Silber physisch. Praktisch gesehen ist er also “einer von uns“.
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Das kann man sich doch keine 37 Minuten anhören!

ich war dazu in der Lage

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Horst Lüning zum aktuellen “Zock“ auf Silber
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