Ich will hier niemanden in Schutz nehmen. Ich persönlich hätte niemals da Geld angelegt, wenn ich der Verantwortliche in einer Kommune wäre. In meinen Augen ist das fahrlässig. Aber ich denke nicht, dass die dort in böser Absicht gehandelt haben.
Es hat ja schon mal damit angefangen, dass der Bankenverband die Kommunen seit Oktober 2017 von der Einlagensicherung der privaten Banken ausgenommen haben. Begründung: Bei den Kommunen sitzen ja lauter Experten, die das Risiko der Geldanlage einschätzen können.
Bei einer kleinen Gemeinde bekommt der Leiter der Gemeindekasse meistens EG 6 TVÖD (1.700 Euro netto mit Steuerklasse 1). Nach 15 Jahren auf dieser Stelle verdient man da dann etwas über 2.000 Euro netto. Wenn man Glück hat, wird einem EG 8 gegönnt. Macht dann 2.160 Euro netto.
Und für das Geld soll man dann Experte sein?! Die, die diese Arbeit machen, haben qualifizierten Hauptschulabschluss oder mittlere Reife.
Die Landeshauptstadt München leistet sich übrigens tatsächlich einen Experten für Geldanlagen. Der verdient aber weitaus mehr als EG 8 (bei dem steht dann eine 3 vor dem Punkt).
Den Großteil der Arbeitszeit ist man da in der Kasse eher mit Buchhaltung beschäftigt (Geldeingänge buchen und Überweisungen tätigen). Und mit Zwangsvollstreckung. Da hat man nicht die Zeit sich mit Ratings und Bilanzen zu beschäftigen. War ja auch ursprünglich gar nicht vorgesehen, da die Kommunen ja durch die Einlagensicherung abgesichert waren.
Nirgendwo hab ich in den Zeitungen einen Aufschrei gelesen, dass die Geldanlage von Steuergeldern jetzt von der Einlagensicherung ausgenommen wurde. Toll gemacht, liebe Bankenlobby und Gesetzgeber.
Man hat als Kommune also nur noch die Möglichkeit bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen das Geldb sicher anzulegen. Und die wurden so mit Geld überschwemmt, dass die Negativzinsen (Verwahrgebühren) über EZB Satz verlangt haben (verlangen). Oder nehmen gar keine Geldanlagen mehr an.
Übrigens tauchen diese Negativzinsen in keiner Statistik auf, da der Gesetzgeber angewiesen hat, diese als Kontoführungsgebühren zu verbuchen...
Wie schon von Smithm geschrieben, diejenigen die gut gewirtschaftet haben, werden bestraft und die, die nur auf Pump leben, bekommen im Gegenzug von den Banken Verwahrgebühren, wenn man einen Kassenkredit aufnimmt.
Aber wehe die Zinsen ziehen an und man muss wieder 3% Zinsen für einen Kassenkredit zahlen. Ohne Rücklagen kommt da einiges für Zinsen zusammen.
Man verdient bei der Kommune keinen Cent mehr, wenn man seinen Arbeitgeber (und dem Steuerzahler) die Verwahrgebühren für Gelder erspart. Es dankt einem auch niemand. Nur können die Dienstanweisungen der Kommunen festlegen, dass man Geldanlagen bis zu einem gewissen Rating auch bei privaten Banken getätigt werden dürfen. Und dann ist es auch wieder falsch, wenn man Gelder mit Verwahrgebühren anlegt.
Wie gesagt, ich würde einen Teufel tun und so ein Risiko eingehen und bei Banken außerhalb der Einlagensicherung anlegen. Soll der Steuerzahler halt 70.000 Euro im Jahr für eine Geldanlage von 10 Mio Euro zahlen.