Beiträge von 31.1034768g

    Ich will hier niemanden in Schutz nehmen. Ich persönlich hätte niemals da Geld angelegt, wenn ich der Verantwortliche in einer Kommune wäre. In meinen Augen ist das fahrlässig. Aber ich denke nicht, dass die dort in böser Absicht gehandelt haben.


    Es hat ja schon mal damit angefangen, dass der Bankenverband die Kommunen seit Oktober 2017 von der Einlagensicherung der privaten Banken ausgenommen haben. Begründung: Bei den Kommunen sitzen ja lauter Experten, die das Risiko der Geldanlage einschätzen können.
    Bei einer kleinen Gemeinde bekommt der Leiter der Gemeindekasse meistens EG 6 TVÖD (1.700 Euro netto mit Steuerklasse 1). Nach 15 Jahren auf dieser Stelle verdient man da dann etwas über 2.000 Euro netto. Wenn man Glück hat, wird einem EG 8 gegönnt. Macht dann 2.160 Euro netto.
    Und für das Geld soll man dann Experte sein?! Die, die diese Arbeit machen, haben qualifizierten Hauptschulabschluss oder mittlere Reife.
    Die Landeshauptstadt München leistet sich übrigens tatsächlich einen Experten für Geldanlagen. Der verdient aber weitaus mehr als EG 8 (bei dem steht dann eine 3 vor dem Punkt).
    Den Großteil der Arbeitszeit ist man da in der Kasse eher mit Buchhaltung beschäftigt (Geldeingänge buchen und Überweisungen tätigen). Und mit Zwangsvollstreckung. Da hat man nicht die Zeit sich mit Ratings und Bilanzen zu beschäftigen. War ja auch ursprünglich gar nicht vorgesehen, da die Kommunen ja durch die Einlagensicherung abgesichert waren.


    Nirgendwo hab ich in den Zeitungen einen Aufschrei gelesen, dass die Geldanlage von Steuergeldern jetzt von der Einlagensicherung ausgenommen wurde. Toll gemacht, liebe Bankenlobby und Gesetzgeber.


    Man hat als Kommune also nur noch die Möglichkeit bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen das Geldb sicher anzulegen. Und die wurden so mit Geld überschwemmt, dass die Negativzinsen (Verwahrgebühren) über EZB Satz verlangt haben (verlangen). Oder nehmen gar keine Geldanlagen mehr an.
    Übrigens tauchen diese Negativzinsen in keiner Statistik auf, da der Gesetzgeber angewiesen hat, diese als Kontoführungsgebühren zu verbuchen...


    Wie schon von Smithm geschrieben, diejenigen die gut gewirtschaftet haben, werden bestraft und die, die nur auf Pump leben, bekommen im Gegenzug von den Banken Verwahrgebühren, wenn man einen Kassenkredit aufnimmt.
    Aber wehe die Zinsen ziehen an und man muss wieder 3% Zinsen für einen Kassenkredit zahlen. Ohne Rücklagen kommt da einiges für Zinsen zusammen.


    Man verdient bei der Kommune keinen Cent mehr, wenn man seinen Arbeitgeber (und dem Steuerzahler) die Verwahrgebühren für Gelder erspart. Es dankt einem auch niemand. Nur können die Dienstanweisungen der Kommunen festlegen, dass man Geldanlagen bis zu einem gewissen Rating auch bei privaten Banken getätigt werden dürfen. Und dann ist es auch wieder falsch, wenn man Gelder mit Verwahrgebühren anlegt.


    Wie gesagt, ich würde einen Teufel tun und so ein Risiko eingehen und bei Banken außerhalb der Einlagensicherung anlegen. Soll der Steuerzahler halt 70.000 Euro im Jahr für eine Geldanlage von 10 Mio Euro zahlen.

    Wenn eine Kommune "Gewinn" macht und Millionen hat, läuft was falsch, es ist Geld der Bürger.
    Und kein Kämmerer hat ein Verbot in EM anzulegen falls paar Pfennige über sind !

    Die machen keinen Gewinn, die haben u.a. gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen.


    § 20 KommHV-Kameralistik Bayern
    Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
    (1) Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen.
    (2) 1Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). 2Zu diesem Zweck muß ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.
    (3) 1In der allgemeinen Rücklage sollen ferner Mittel zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre angesammelt werden. 2Der allgemeinen Rücklage sind rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn
    1.die Tilgung von Krediten, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, die voraussichtliche Höhe der Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt übersteigt und nicht anders gedeckt werden kann,
    2.die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften die laufende Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen würde,
    3.sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde.



    Und der Kauf von EM ist, wie auch die Anlage in Aktien oder Renten, nicht zulässig, da das nicht mündelsichere Anlagen sind, da die Preise schwanken und somit nicht sichergestellt ist, dass die bei Bedarf verfügbar sind (§§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 57 Abs. 1 Satz 3).



    § 21 KommHV-Kameralistik Bayern
    Anlegung von Rücklagen
    (1) 1Die Mittel der Rücklagen müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. 2Sie sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt werden, sicher und ertragbringend anzulegen (Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO, Art. 68 Abs. 2 Satz 2 LKrO, Art. 66 Abs. 2 Satz 2 BezO); die Sicherheitsanforderungen, die Verwaltung der Geldanlagen und regelmäßige Berichtspflichten sind durch Dienstanweisung zu regeln. 3Erträge aus Sonderrücklagen sind den jeweiligen Sonderrücklagen zuzuführen. 4Solange Sonderrücklagen für ihren Zweck nicht benötigt werden, können sie als innere Darlehen im Vermögenshaushalt in Anspruch genommen werden.


    § 57 KommHV-Kameralistik Bayern
    Verwaltung der Kassenmittel
    (1) 1Die Kasse hat darauf zu achten, daß die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel rechtzeitig verfügbar sind. 2Der Bestand an Bargeld und die Guthaben auf den für den Zahlungsverkehr bei Kreditinstituten errichteten Konten sind auf den für Zahlungen notwendigen Umfang zu beschränken. 3Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind so anzulegen, daß sie bei Bedarf verfügbar sind. 4Die Bewirtschaftung des Kassenbestands wird durch Dienstanweisung geregelt

    Facebook fährt schwerste Geschütze auf



    Zitat

    Existenz und Schweregrad von COVID-19. Die Existenz von COVID-19 anzuerkennen und zu verstehen, wie schwerwiegend diese Pandemie ist, trägt entscheidend dazu bei, die Menschen zu schützen und ihnen die Gefahren dieser gesundheitlichen Notlage bewusst zu machen. Wir entfernen Behauptungen, die die Existenz der Krankheit leugnen oder den Schweregrad von COVID-19 herunterspielen. Dazu gehören:

    • Behauptungen, die die Existenz der COVID-19-Krankheit oder -Pandemie leugnen
    • Behauptungen, die den Schweregrad von COVID-19 herunterspielen. Zum Beispiel:

      • Behauptungen, dass COVID-19 für Menschen nicht gefährlicher als eine normale Grippe oder Erkältung sei
      • Behauptungen, dass niemand an COVID-19 gestorben sei
      • Behauptungen, dass die Mortalitätsrate von COVID-19 gleich hoch oder niedriger als bei der saisonalen Grippe sei
      • Behauptungen, dass man eher infolge einer Grippeimpfung sterbe als an COVID-19
      • Behauptungen, dass die Anzahl der durch COVID-19 verursachten Todesfälle deutlich unter den offiziellen Angaben liege (zusätzliche Informationen und/oder Kontext erforderlich)

    usw. usf.
    Nachzulesen Hier

    Bis auf sein Faible zur E-Mobilität, hat er meiner Meinung nach sehr vernünftige Ansichten. Sehr kritisch und er schwimmt gerne gegen den Mainstream.


    Außerdem hält er u.a. auch Gold und Silber physisch. Praktisch gesehen ist er also “einer von uns“.

    Horst Lüning zum aktuellen “Zock“ auf Silber


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    Ich bin jetzt seit gut 25 Jahren im Internet unterwegs.
    Und wenn es eine Erfahrung gibt, die ich in all den Jahren gemacht habe, ist es die, dass es in Foren eine gewisse Dynamik gibt, und ab und zu gewaltig vom Thema abgewichen wird.

    Früher reichte in den 70ern ein Verdiener, die Frau blieb zu Hause....2 Kinder auf die Schule mit Bafög war Abi drin....und ein Häusl bei 8 % Zinsen.


    Heute können zwei vollarbeitende Akademiker höchstens ein Kind und die Mietwohnung unterhalten.

    Manchmal stelle ich mir die Frage, wie es hier gelaufen wäre, wenn die
    deutschen Frauen nach dem Krieg auch Vollzeit in die Arbeit gegangen wären.
    Dann wären wohl viel weniger Gastarbeiter nach Deutschland gekommen und die Frauen hätten mehr in die Rentenkassen eingezahlt und müssten jetzt wahrscheinlich nicht von einer geringen Rente oder Hinterbliebenenrente leben.
    Und das Sozialsystem würde wohl auch nicht so belastet werden...