hab mal eine Frage
darf ich in Bayern
von einer Stadt in die nächste Stadt ca. 45 km entfernt fahren
um dort seine Lebensgefährtin zu treffen
die Polizei dürfte am Kfz-Kennzeichen erkennen
dass man aus einer anderen Stadt kommt
mit Geldstrafen sind die Behörden im Moment sehr aktiv
Dank der Corona-Schutzgesetze
für Behördenmitarbeiter
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Erstmal die Gegenfrage: Wem seine Lebensgefährtin willst Du denn sehen und warum?
(siehe wie die Frage formuliert wurde)
Also nachdem man ja mittlerweile die Kennzeichen mitnehmen kann, sollte man anhand von denen nicht mehr erkennen können wer wo wohnt (hier im Haushalt sind fünf angemeldete Fahrzeuge, davon zwei mit Kennzeichen vom neuen Landkreis und drei vom alten).
Und jetzt die sinnvolle Antwort auf die Frage:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Triftige Gründe sind insbesondere:
der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
Quelle: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98