Beiträge von 31.1034768g

    Verrückte Welt



    Quelle

    Netzfund



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    Haben keine Tage zu verlieren Grüne verlangen FFP2-Masken für jeden


    ...
    Zudem soll der Staat die Bevölkerung komplett mit den besonders sicheren FFP2-Masken ausstatten.

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    Berichtigt mich bitte, ich hab davon nicht wirklich eine Ahnung, aber ich hatte mal gehört, dass erst FFP 3 gegen Viren zuverlässig schützen soll.:

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    Schützen FFP-Masken vor Viren?


    Eingesetzt werden bei den Feinstaubmasken Halbmasken und Vollmasken. Diese halten Partikel zuverlässig ab und schützen die Atemwege vor den gefährlichen Aerosolen und Stäuben am Arbeitsplatz. Auch schützen FFP-Masken ab der Schutzklasse 3 zuverlässig vor Viren, wie beispielsweise den Corona (wie z. B. COVID-19) oder den Influenza-Viren.

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    Also was soll das Ganze?!

    Unsere Hundeschule (Bayern), also etwas was ausschließlich im Freien und auf einem großen Gelände angeboten wird, durfte ab November keinen Gruppenunterricht, sondern nur noch Einzelunterricht anbieten. Seit heute nicht einmal mehr das, da sie bislang als Dienstleister galten und jetzt als Erwachsenenbildung.
    ES KOTZT MICH AN! :boese:


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    Söder warnte vor allem vor der Gefahr, dass sich Mutationen ausbreiten, und verglich das Virus mit der Pest: „Corona ist wie die Pestilenz. Sie kriecht in jede Ritze.“

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    Als Schwarzer Tod wird eine der verheerendsten Pandemien der Weltgeschichte bezeichnet, die in Europa zwischen 1346 und 1353 geschätzte 25 Millionen Todesopfer – ein Drittel der damaligen Bevölkerung – forderte.

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    Welch “treffender“ Vergleich :hae:



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    Die Pest ist bei adäquater und rechtzeitiger Antibiotikatherapie heilbar. Trotz der Möglichkeit einer Antibiotikabehandlung gibt die WHO eine Sterblichkeit zwischen 8 bis 10% an. Sie beträgt bei dem gegenwärtigen Ausbruch auf Madagaskar, bei dem es hohe Fallzahlen und einen hohen Anteil an Lungenpest gibt, 11%. Die Sterblichkeit der unbehandelten Beulenpest beträgt ca 50-60 %, Lungenpest und Pestseptikämie (Blutvergiftung) verlaufen unbehandelt fast immer tödlich.
    Stand: 17.10.2017


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    Ich hab 2012 mal rein experimentell drei Monate vom ALG2 Satz gelebt.


    Also mir von meinem Einkommen im Monat nur das Budget zur Verfügung gestellt, welches ich mit H4 gehabt hätte (und den Rest meines Gehalts gespart).


    War eine spannende Erfahrung nur noch mit 20% des sonst Üblichen zu leben.

    Aber du drehst hier gleichzeitig an zwei Schrauben!

    Das sind meiner Meinung nach keine Schrauben, sondern Zahnräder, die ineinander greifen.


    Ein Heer von Arbeitslosen, die keine Notwendigkeit mehr haben sich Arbeit zu suchen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Arbeit, die viel zu wenig einbringt (siehe hierzu auch “Deutschland schafft sich ab“, dort wird das schön beschrieben). Das Lohn Niveau ist mittlerweile so weit gesunken, dass man meint, dass man im ÖD wirklich gut verdient.
    Früher wurde man im ÖD belächelt, wenn man sich mit dem Gehalt abgefunden hat (der Rock des Beamten ist eng, aber hält warm). Heutzutage verdient man im mittleren Dienst schon mehr als die meisten Studierten, nach Abschluss des Studiums.
    Ich kenne jemand, der hat seinen Bachelor als Bio-Ingenieur gemacht. Als er dann im Beruf angefangen hat, hat er 1.600 Euro netto bekommen. Und das mit 25. Er hat dann doch noch eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter gemacht (das hätte er auch mit 16 und einem qualifizierten Hauptschulabschluss machen können) und hat nach Beendigung der Ausbildung schon 1.900 Euro netto bekommen. Da lohnt sich doch ein Studium nicht mehr.
    Der Staat sorgt für Abhängigkeit von seinem Geld (wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe).


    Woher soll Innovation kommen, wenn es sich nicht mehr lohnt innovativ zu sein.
    Und was nützt es mir die besten Ideen zu haben, wenn ich kein qualifiziertes Personal mehr am Markt finde (und ich deswegen ins Ausland gehen muss). Ich habe es doch selbst auch schon erlebt, dass Auszubildende nicht einmal mehr 5 % von 500 Euro im Kopf ausrechnen konnten.


    Und dann noch die deutsche Bürokratie, die einen nur noch Steine in den Weg legt.


    Und der Rest, wieso es jetzt so ist wie es ist, wird sehr gut im oben erwähnten “Deutschland schafft sich ab“ beschrieben (dort wird ja u.a. auch unser Schulsystem angeprangert).


    Wie gesagt, früher war man mehr auf sich selbst gestellt und musste was erreichen, wenn man nicht untergehen wollte.

    ..und warum war dies deiner Meinung nach so?(ist keine Kritik, hab nur deinen Ball angenommen)


    PS: du hast die Medizin vergessen..

    Ich kann Dir sagen wieso es meiner Meinung nach nicht mehr so ist. Zu viel Brot&Spiele.


    Im Buch "Er ist wieder da“ wird das ganz schön am Beispiel ALG II erklärt (so in etwa):
    Früher, wenn man arbeitslos wurde, nahm man sich ein Schild, schrieb “suche Arbeit“ drauf und stellte sich damit auf einen Marktplatz. Man war dazu gezwungen selbst aktiv zu werden. Und wenn zu viele arbeitslos waren, gab es einen kleinen Aufstand.
    Heute bekommt man ALG II und erwartet, dass das Jobcenter einem einen Arbeitsplatz sucht. Wenn man keinen bekommt, macht das nichts, denn man wird ja durch das System ruhig gestellt.


    Leider habe ich nur das Hörbuch (genial!), sonst hätte ich die dementsprechende Passage hier veröffentlicht. Bei Google Book fehlt leider die Hälfte Klick mich




    Und schon wieder das Zitat:
    “Hard times create strong men, strong men create good times, good times create weak men, and weak men create hard times.”

    Solange es da keinen Teil 2 gibt, wo er die Anzeige anfechtet und dann auch gewinnt, halte ich es lieber so, einen triftigen Grund vorzuweisen...


    z.B. die Wildkamera im Hühnergehege hat mitten in der Nacht alarm geschlagen und ich muss jetzt nachsehen was da los ist.

    Zitat
    Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen (OLG Hamm 18.9.03, 2 Ss OWi 595/03, Abruf-Nr. 032487).

    https://www.iww.de/va/archiv/u…st-des-betroffenen-f45438



    Zitat

    3.3Unschuldsvermutung
    Der Betroffene gilt so lange als unschuldig, bis das Gegenteil in einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde (§ 65 OWiG) oder einer gerichtlichen Bußgeldentscheidung (Urteil, Beschluss nach 72 OWiG) rechtskräftig festgestellt ist. Die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention (MRK) gilt im Bußgeldverfahren ebenso wie im Strafverfahren und ist aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleiten.1 Aufgabe der Verwaltungsbehörde ist die Untersuchung, ob die zugunsten des Betroffenen geltende Vermutung zu widerlegen ist. Nur dann darf nach Abschluss der Ermittlungen (§ 61 OWiG) ein Bußgeldbescheid erlassen werden (vgl. § 170 Abs. 1 StPO), andernfalls ist das Bußgeldverfahren einzustellen (§ 170 Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG). Da der Bußgeldbescheid nur ein summarischer Bescheid in einem dem gerichtlichen Bußgeldverfahren vorgeschalteten behördlichen Verfahren ist, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung in einer gerichtlichen Bußgeldentscheidung.2
    Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides, sondern auch nach einem zulässigen Einspruch des Betroffenen (§ 67 OWiG) im Zwischenverfahren der Verwaltungsbehörde (§ 69 Abs. 2 OWiG). Ergeben nachträgliche Einwendungen oder Beweisanträge des Betroffenen, dass die Beschuldigung auch durch Nachermittlungen (§ 69 Abs. 2 Satz 2 OWiG) nicht aufrecht erhalten werden kann, so ist der Bußgeldbescheid zurückzunehmen und das Bußgeldverfahren mangels Tatnachweises aus tatsächlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen.3 Ein weitgehend ungeklärtes Problem bei Halt- und Parkverstößen im ruhenden Verkehr ist die Entscheidung, ob bei schweigendem Fahrzeughalter als mutmaßlichem Fahrzeugführer und damit Täter der Verkehrsordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 StVG ein Bußgeldbescheid erlassen werden oder das Bußgeldverfahren einzustellen und eine Kostenentscheidung nach § 25a StVG gegen den Fahrzeughalter zu erlassen ist.4
    Die Unschuldsvermutung gilt zugunsten des Betroffenen auch im Zwischenverfahren der Staatsanwaltschaft (§ 69 Abs. 4 OWiG) sowie während des gesamten gerichtlichen Bußgeldverfahrens (§ 69 Abs. 5, §§ 70 ff. OWiG).

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