Beiträge von 31.1034768g

    Ich hab 2012 mal rein experimentell drei Monate vom ALG2 Satz gelebt.


    Also mir von meinem Einkommen im Monat nur das Budget zur Verfügung gestellt, welches ich mit H4 gehabt hätte (und den Rest meines Gehalts gespart).


    War eine spannende Erfahrung nur noch mit 20% des sonst Üblichen zu leben.

    Aber du drehst hier gleichzeitig an zwei Schrauben!

    Das sind meiner Meinung nach keine Schrauben, sondern Zahnräder, die ineinander greifen.


    Ein Heer von Arbeitslosen, die keine Notwendigkeit mehr haben sich Arbeit zu suchen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Arbeit, die viel zu wenig einbringt (siehe hierzu auch “Deutschland schafft sich ab“, dort wird das schön beschrieben). Das Lohn Niveau ist mittlerweile so weit gesunken, dass man meint, dass man im ÖD wirklich gut verdient.
    Früher wurde man im ÖD belächelt, wenn man sich mit dem Gehalt abgefunden hat (der Rock des Beamten ist eng, aber hält warm). Heutzutage verdient man im mittleren Dienst schon mehr als die meisten Studierten, nach Abschluss des Studiums.
    Ich kenne jemand, der hat seinen Bachelor als Bio-Ingenieur gemacht. Als er dann im Beruf angefangen hat, hat er 1.600 Euro netto bekommen. Und das mit 25. Er hat dann doch noch eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter gemacht (das hätte er auch mit 16 und einem qualifizierten Hauptschulabschluss machen können) und hat nach Beendigung der Ausbildung schon 1.900 Euro netto bekommen. Da lohnt sich doch ein Studium nicht mehr.
    Der Staat sorgt für Abhängigkeit von seinem Geld (wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe).


    Woher soll Innovation kommen, wenn es sich nicht mehr lohnt innovativ zu sein.
    Und was nützt es mir die besten Ideen zu haben, wenn ich kein qualifiziertes Personal mehr am Markt finde (und ich deswegen ins Ausland gehen muss). Ich habe es doch selbst auch schon erlebt, dass Auszubildende nicht einmal mehr 5 % von 500 Euro im Kopf ausrechnen konnten.


    Und dann noch die deutsche Bürokratie, die einen nur noch Steine in den Weg legt.


    Und der Rest, wieso es jetzt so ist wie es ist, wird sehr gut im oben erwähnten “Deutschland schafft sich ab“ beschrieben (dort wird ja u.a. auch unser Schulsystem angeprangert).


    Wie gesagt, früher war man mehr auf sich selbst gestellt und musste was erreichen, wenn man nicht untergehen wollte.

    ..und warum war dies deiner Meinung nach so?(ist keine Kritik, hab nur deinen Ball angenommen)


    PS: du hast die Medizin vergessen..

    Ich kann Dir sagen wieso es meiner Meinung nach nicht mehr so ist. Zu viel Brot&Spiele.


    Im Buch "Er ist wieder da“ wird das ganz schön am Beispiel ALG II erklärt (so in etwa):
    Früher, wenn man arbeitslos wurde, nahm man sich ein Schild, schrieb “suche Arbeit“ drauf und stellte sich damit auf einen Marktplatz. Man war dazu gezwungen selbst aktiv zu werden. Und wenn zu viele arbeitslos waren, gab es einen kleinen Aufstand.
    Heute bekommt man ALG II und erwartet, dass das Jobcenter einem einen Arbeitsplatz sucht. Wenn man keinen bekommt, macht das nichts, denn man wird ja durch das System ruhig gestellt.


    Leider habe ich nur das Hörbuch (genial!), sonst hätte ich die dementsprechende Passage hier veröffentlicht. Bei Google Book fehlt leider die Hälfte Klick mich




    Und schon wieder das Zitat:
    “Hard times create strong men, strong men create good times, good times create weak men, and weak men create hard times.”

    Solange es da keinen Teil 2 gibt, wo er die Anzeige anfechtet und dann auch gewinnt, halte ich es lieber so, einen triftigen Grund vorzuweisen...


    z.B. die Wildkamera im Hühnergehege hat mitten in der Nacht alarm geschlagen und ich muss jetzt nachsehen was da los ist.

    Zitat
    Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen (OLG Hamm 18.9.03, 2 Ss OWi 595/03, Abruf-Nr. 032487).

    https://www.iww.de/va/archiv/u…st-des-betroffenen-f45438



    Zitat

    3.3Unschuldsvermutung
    Der Betroffene gilt so lange als unschuldig, bis das Gegenteil in einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde (§ 65 OWiG) oder einer gerichtlichen Bußgeldentscheidung (Urteil, Beschluss nach 72 OWiG) rechtskräftig festgestellt ist. Die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention (MRK) gilt im Bußgeldverfahren ebenso wie im Strafverfahren und ist aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleiten.1 Aufgabe der Verwaltungsbehörde ist die Untersuchung, ob die zugunsten des Betroffenen geltende Vermutung zu widerlegen ist. Nur dann darf nach Abschluss der Ermittlungen (§ 61 OWiG) ein Bußgeldbescheid erlassen werden (vgl. § 170 Abs. 1 StPO), andernfalls ist das Bußgeldverfahren einzustellen (§ 170 Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG). Da der Bußgeldbescheid nur ein summarischer Bescheid in einem dem gerichtlichen Bußgeldverfahren vorgeschalteten behördlichen Verfahren ist, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung in einer gerichtlichen Bußgeldentscheidung.2
    Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides, sondern auch nach einem zulässigen Einspruch des Betroffenen (§ 67 OWiG) im Zwischenverfahren der Verwaltungsbehörde (§ 69 Abs. 2 OWiG). Ergeben nachträgliche Einwendungen oder Beweisanträge des Betroffenen, dass die Beschuldigung auch durch Nachermittlungen (§ 69 Abs. 2 Satz 2 OWiG) nicht aufrecht erhalten werden kann, so ist der Bußgeldbescheid zurückzunehmen und das Bußgeldverfahren mangels Tatnachweises aus tatsächlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen.3 Ein weitgehend ungeklärtes Problem bei Halt- und Parkverstößen im ruhenden Verkehr ist die Entscheidung, ob bei schweigendem Fahrzeughalter als mutmaßlichem Fahrzeugführer und damit Täter der Verkehrsordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 StVG ein Bußgeldbescheid erlassen werden oder das Bußgeldverfahren einzustellen und eine Kostenentscheidung nach § 25a StVG gegen den Fahrzeughalter zu erlassen ist.4
    Die Unschuldsvermutung gilt zugunsten des Betroffenen auch im Zwischenverfahren der Staatsanwaltschaft (§ 69 Abs. 4 OWiG) sowie während des gesamten gerichtlichen Bußgeldverfahrens (§ 69 Abs. 5, §§ 70 ff. OWiG).

    Quelle

    Ich mach mir ja immer so meine Gedanken: Was ist, wenn 20 bis 30 % der (Zwangs-)Geimpften dann doch einen Impfschaden bekommen.

    Horst Lüning zum Thema Investment in Bankaktien


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    bei einem Unzenpreis von 800 würden wir hier mehr Threads sehen, die ungefähr so lauten würden: "Hilfe! Bei meiner neuen Villa verdeckt mir ein Strauch die Sicht auf den Starnberger See! ;( " :D

    Ich hab mir da gerade die Preise angesehen. 8| Um mir da was Schönes leisten zu können, müsste ich wohl meinen Bestand an Silber verdoppeln. :S
    Dann doch lieber in Steinwurfnähe zum Ammersee :thumbup:

    In Anbetracht der Tatsache, dass es mal 2.000 DM waren, die ich dort angelegt habe, sollte ich über all die Jahre meine Investition locker verdoppelt haben (klar, ich weiß, mit dem Geld damals in Gold oder Silber, wäre viel viel mehr auf dem Papier rauszuholen gewesen). Anfangs gab es immerhin im Jahr knapp 60 Euro Dividende. Mittlerweile sind es nur noch 25 Euro. Aber für eine relativ mündelsichere Anlage (Haha!), sind heutzutage 2,5 % Zinsen doch gar nicht so schlecht.
    Übrigens ist es das einzige Geld, welches ich noch bei einer Bank angelegt habe. Tages- und Festgelder habe ich alle aufgelöst, nachdem die Zinsen dafür unter 1 % gesunken waren.


    Ja, ich kann es mir schon denken, dass die dieses Geld zwischenzeitlich nur noch sehr ungern wieder auszahlen. Aber gut zwei Jahre sind schon sehr lange.




    Lustigerweise sollten die meinen Namen, meinen Wohnort und mein Geburtsdatum eh schon kennen. Und dass ich ledig bin und welchen Beruf ich nachgehe...für was auch immer die das wissen wollen...

    Die Volksbank sammelt jetzt auch fleißig Daten von mir. Ich hab da aus meiner Kindheit ein Sparbuch und 1.000 Euro Genossenschaftsanteile.


    Ich hatte zu dem Thema mal ne Doku gesehen:


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    juhu...mit UPS :thumbdown: insgesamt 22 Kilometer fahren, falls man die Ware dann am Access Point abholen darf.
    Mal schauen ob das bei mir reibungslos klappt oder ob ich mein Abo bei denen dann stornieren muss.
    Immerhin bekommt man diese 3 Euro Münzen, die ich sammel, mittlerweile unter dem Ausgabepreis(12,60 Euro + Porto) bei eBay