Eine Überlegung (ohne, dass ich die rechtlich zu Ende gedacht habe und ohne dass es eine Handlungsempfehlung sein soll):
Der Fragesteller könnte ja versuchen, eine Umbesicherung des Darlehens zu erreichen - z.B. die Summe auf einem Geldmarktkonto zu hinterlegen und dieses für das Darlehen zu verpfänden. Im Gegenzug lässt er sich die Grundschulden freigeben.
Sollte die Bank dies ohne weiteres akzeptieren, wäre das Darlehen danach ja nicht mehr mit einer Immobilie besichert und damit kein Immobiliarkredit mehr. Dann müsste doch eine dreimonatige Kündigungsfrist greifen, oder liege ich da falsch?
Meistens werden die Banken sich aber den Anspruch auf die VE sichern und nur dann die Umbesicherung zulassen (vorausgesetzt die oben beschriebenen Annahmen passen).