Hier noch eine interessante Info bzgl. Goldkauf:
"Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.
Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.
Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben – mit Ausnahme des Edelmetallhändlers."