Beiträge von Silbermax

    Da gibt es eine einfache und simple Lösung.
    Stell dir diese Frage nicht, dann brauchst du auch nicht nach einer Antwort zu suchen. :thumbup:


    Ich stelle mir diese Frage auch nicht. Führt zu nichts außer kreisenden Gedanken.
    Kaufe oder kaufe nicht.

    Guter Tipp, aber die Frage stell ich mir leider bei jedem Kauf und das nicht nur bei EM.
    Liegt aber vermutlich daran das ich derzeit noch jeden Euro den ich ausgeben kann erst erwirtschaften muss :thumbup:

    Diese Frage beantwortest du dir selber, oder fragst einen EM Scharmanen. :thumbup:

    Dazu müsste ich, bzw.die EM Scharmanen über Hellseherische Fähigkeiten verfügen. Meine ersten Goldunzen habe ich für ca. 1000 Euro gekauft und fand das schon teuer. Aus heutiger Sicht waren die natürlich spottbillig. Auch heute finden viele AU Preise um 1800€ teuer, kann sich aber in wenigen Jahren wenn es vielleicht bei 3000€ steht, rückblickend derzeit auch wieder als spottbillig darstellen. Kann so sein, muss aber nicht. Deshalb kann ich für mich die Frage was ist billig oder teuer nicht so einfach beantworten

    Ja, wobei das ja im Privatbereich in der Regel im EU Gebiet keine Rolle spielt. Lediglich bei Erwerb außerhalb der EU muss man aufpassen sonst kann es teuer werden. Ich dachte auch lange Zeit Gold ist Gold, wurde dann aber leider kostenpflichtig eines besseren belehrt.
    Wie heißt es doch, man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu :D

    Hab ich mal rausgesucht



    § 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold


    (1) 1Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. 2Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
    (2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:

    1. 1.Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
    2. 2.Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

    @pumpingiron


    war bei mir nicht so kompliziert, ich habe auch schon Goldmünzen von außerhalb der EU geliefert bekommen die nicht, bzw. falsch deklariert waren und somit der Zoll Einfuhrumsatzsteuer berechnet hat. Dafür bekommt man dann einen Einfuhrabgabenbescheid gegen den man mit Begründung einfuhrsteuerfreie Goldmünze mit beigefügten Nachweis wie ausgedruckte Bestellung sowie Rechnungskopie Widerspruch einlegt. Die vermutlich für diese Münze gezahlte Steuer v. ich denke mal um ca. 50€ wird dann problemlos erstattet


    Gruß Silbermax

    Was zuviel bezahlt wurde, bekommt man wieder zurück.

    erschließt sich mir allerdings nicht was ich davon habe, denen einen zinslosen Kredit zu gewähren.
    Im Fall einer Insolvenz ist meine Kohle dann auch noch weg

    So sieht es aus, was eine absolute Frechheit ist! X(
    An alle, die noch billiges Gas haben:
    Verschwendet soviel, wie es euch möglich ist und ihr euch leisten könnt.
    Heizt zum Fenster raus. Lasst das Warmwasser den ganzen Tag laufen.


    Dem Habeck gönne ich keinen Erfolg mit seiner Abzocke der Privathaushalte.

    Super Idee im Anbetracht der dann daraus errechneten zukünftigen Vorauszahlungen :thumbup:

    nach Onlineshop ist das Angebot doch sehr eingeschränkt und die Preise bewegen sich von vereinzelten Angeboten abgesehen doch eher im Durchnitt. Früher konnte man im Onlinshop auch noch sehen was in den Filialen vorhanden ist, nunmehr erfährt man das wenn man nicht online bestellen will nur noch durch Telefonanruf.
    Das hatte ich auch mal direkt bei Ph. beanstandet, interessiert aber dort auch niemanden. Naja, es gibt ja auch noch andere Händler

    Verkauft an 0....

    Danke


    Biete neuwertigen GoldScreenPen der Firma Marawe, da ich nach meinen geplanten Umzug ins Ausland im nächsten Jahr keine Verwendung mehr dafür habe. Kaufdatum Mai 2021, Akku einmal aufgeladen. Falls irgendwann mal der Akku gewechselt werden muss, was nach Auskunft der Fa. Marawe noch nicht vorgekommen ist, würden sich die Kosten (Stand Mai 2021) auf 6,99 € plus Versandkosten belaufen.
    Echtheitsprüfung der EM auch durch Blisterverpackung möglich.


    Weitere Infos: http://www.gold-analytix.de






    Gruß Silbermax

    evtl möchte oder darf der Händler keine Rechnung auf eine Person ausstellen die vielleicht gar nicht existiert.
    Da wäre dann aus Sicht des Händlers schon deshalb das der Kaufbetrag von deinem Konto überwiesen wurde der Verdacht der Geldwäsche doch sehr real und der will gerade deshalb verständlierweise auch kein Risiko eingehen.


    Ein paar Clanmillionen sind vermutlich einfacher zu waschen als von uns ein paar Hundert oder Tausend


    Ich habe auch schon für Freund abgeholt, vorher angefragt und Vollmacht mit Ausweiskopie hat funktioniert. Aber das handhabt natürlich jeder Händler so wie er möchte

    Die Begründung warum das nicht möglich ist, wäre interessant


    Es würde für mich insofern nur Sinn machen wenn du für für dich selbst schon für knapp unter 2000€ anonym gekauft hast und dann noch für einen Freund auch anonym für 200€ kaufen möchtest, so daß die Gesamtsumme über den 2000€ liegt, und die natürlich auch nicht wissen können ob der Freund schon seine "Freigrenze" ausgeschöpft hat.
    Wobei, offensichtlich gibt es ja nichtmal verlässliche Angaben darüber innerhalb welchen Zeitraum diese Freigrenze gilt, bzw. wann diese erneut genutzt werden kann

    https://de.m.wikipedia.org/wik…hes_Dreiecksgesch%C3%A4ft


    hmm, ich kann da jetzt auf Anhieb keinen Zusammenhang mit der Frage von @tankist erkennen und finde auf die schnelle auch nur Informationen bzgl. Umsatzsteuerrecht.


    Ich kenne auch keinen Händler der darauf besteht das die Anschrift und der Name des Käufers identisch sein muss mit dem Namen und der Anschrift des Empfängers.
    Geschenksendungen wären damit ja demnach nicht möglich [smilie_happy]


    Für mich gilt weiterhin, wenn Dagobert Duck bezahlt dann schick ich wenn gewünscht das EM auch weiterhin problemlos zu seinen Neffen nach Entenhausen :D