Meines Wissens gilt in Deutschland im Bürgerlichen Recht grundsätzlich die Vertragsfreiheit, sofern im BGB für bestimmte Fälle nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, was für Kaufverträge unter Privatpersonen auch für Gold nicht der Fall sein dürfte.
Aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit dürfte somit weder ein schriftlicher Kaufvertrag mit Rechnung/Quittung noch ein Herkunftsnachweis bindend vorgeschrieben sein, mündliche Einigung und wechselseitige Übergabe der vereinbarten Güter sollte vollkommen ausreichend und grundsätzlich legal sein.
Sollte der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer des angebotenen Goldes sein, kann man daran als Käufer allerdings auch kein Eigentum erwerben, weil der geschlossene Kaufvertrag automatisch nichtig ist und das Gold bedingungslos an den rechtmäßigen Eigentümer herauszugeben wäre. Insofern hilft dem Käufer im ungünstigsten Fall weder ein schriftlicher Kaufvertrag mit Rechnung und Quittung noch ein Herkunftsnachweis (welcher gefälscht sein kann)!
Der Käufer bliebe dann auf seinem Schaden sitzen und müsste diesen privatrechtlich beim "Hehler" des geklauten Goldes geltend machen und den Anspruch ggf. auf eigene Kosten/Risiko gerichtlich durchsetzen.
Wenn ich also einen 100kg Maple Leaf gutgläubig von privat kaufe und man mir nachweist, dass der eindeutig aus dem Bodemuseum geklaut wurde, muss ich den bedingungslos rausrücken und kann dann zusehen, ob und wie ich den Kaufpreis von der Familie R. aus B. zurückbekomme.
Bei derartigen Käufen von privat gilt für den Käufer grundsätzlich das Risiko abzuwägen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer sein und ein Herausgabezwang an eben diesen bestehen könnte. Bei dieser Abwägung spielt es natürlich eine große Rolle, inwieweit sich das Geschäft praktisch und beweisbar zurückverfolgen lässt.
Edit:
Ups, da ist mir der Vorposter zuvor gekommen, ich lasse den Beitrag aber trotzdem stehen.