hier paar Ausnahmen.
ggf. ist für viele auch eine kleine 4kW Therme dann ausreichend; die sind ausgenommen.
Habe meine 12KW schon lange reduziert auf 8KW laufen.
Ausnahmen für bestimmte Heizungstypen
Diese Pflicht hat jedoch auch Ausnahmen. Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht. Schließlich können auch Heizkessel für besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser bereiten, Küchenherde und Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind, auch nach 30 Ablauf von 30 Jahren weiter betrieben werden.
Bewohner eines Ein- und Zweifamilienhauses seit 01.02.2002
Eine weitere Ausnahme besteht für Hausbesitzer*innen, die ihr eigenes Haus bereits lange bewohnen. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohnungen, die dieses bereits seit dem 01.02.2002 bewohnen, sind so ebenso von der Pflicht ausgenommen. Mit dieser Regelung schützt das Gesetz Hausbesitzer*innen, die Ihr Haus vor Inkrafttreten der EneV 2002 erworben haben, vor Kosten, die damals noch nicht voraussehbar waren.