Die SDK hat inzwischen den Newsletter10 (Link zur SDK-Seite in Beitrag #54 von @Real de Catorce - hier) veröffentlicht und auch das Webinar-Video online frei verfügbar: https://www.youtube.com/embed/FrCLOHP-LiM
(Für direkte Einbettung isses jetzt nicht so doll, geht fast 2h und ist stellenweise sehr langatmig. Wer es trotzdem gucken möchte...)
So ab 0:25:00 gibt der Anwalt aus Russland (Oleg Mosgo) einen Überblick über die (zum Zeitpunkt des Webinars gültige) Rechtslage, insbesondere 0:30:47 was abgehn kann, wenn man gar nichts macht. Ab 0:43:13 referiert die Kanzlei Schirp kurz ihr Modell der Unterstützung (preislich für SDK-Mitglieder rabattiert, prozentual degressiv, fängt im mittleren dreistelligen Bereich an + Nebenkosten), das einerseits einen Teil des Hororars erfolgsabhängig berechnet, andererseits aber über die Kanzlei Mosgo auch die vollständige rechtliche Vertretung bei Konto/Depoteröffnung in Russland beinhaltet (welche bei Selbstinitiative entweder selbst organisiert werden muß, oder man macht selbst mal einen, vielleicht auch späteren?, Trip nach Moskau). Zur Kontoeröffnung nochmal kurz bei den Fragen, ab 1:09:42.
Ein paar Screenshots angehängt:






Der Umtauscherfolg einiger Banken basiert auf der Tatsache, daß die auf Eigeninitiative sehr wohl in der Lage waren, ein Depot bei der Citibank in Moskau zu eröffnen, wo sie faktisch die Rolle des Custodian für den einzelnen Anleger übernehmen, also tatsächlich eine "Lagerstelle Russland" eingerichtet haben. Dazu sind aber offensichtlich die wenigsten Banken bereit, weshalb der neue russische Weg letztlich derjenige ist, der (gefühlt) am ehesten funktioniert. Im Video haben sie auch ein paar Aspekte zum Investitionsschutzabkommen (-> nicht zutreffend) und rechtliche Schritte gegen die Depotbanken erörtert (-> zu früh).
Den Link für das Prozedere zur Eröffnung eines Kontos bei der Gazprombank hat bereits @Goold in Beitrag 10 hier benannt. Aus anderen Foren wird klar, daß der finale Schritt vor irgendwelchen späteren Verfügungsmöglichkeiten immer die Verifizierung vor Ort beinhaltet, persönlich oder in Vertretung - siehe SDK oben.
Inwieweit im Rahmen des neuen Prozedere vereinfachte Konteneröffnungen bei den jeweiligen Verwahrern möglich sein könnten, wird sich zeigen. Sinnvoll wäre es, weil die ja sowieso die Aktien bereits haben und einfach nur wissen müssen, wem sie denn nun zustehen sollen. Ob die noch zu benennenden Ausführungsbestimmungen das auch so sehen, wird sich zeigen.
Der Tenor der Diskussion im Video ist denn auch: besser überhaupt etwas machen und den Umtausch in Angriff nehmen. Aussitzen weiterhin die wohl absehbar schlechteste Option. Und lieber heute als morgen damit anfangen. Und lieber Reisepass als Personalausweis. Die komplette FAQ-Liste, die im Video genannt wird, ist halt nur für Mitglieder verfügbar. Und die gesamte Situation ja sehr dynamisch "im Fluß"...
Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren für ein C-Konto ?
Kontogebühren fallen wohl erstmal nicht an (vermute ich mal - es gibt ja auch keine Bankkarte, keine Negativzinsen..., sind erstmal nur sowas wie Verrechnungskonten). Die AGB bzw. Infos der AO Raiffeisenbank (in den PDFs auf deren Homepage) scheinen zumindest Überweisungsgebühren zu enthalten bei Transfers. Das wäre zumindest erst dann relevant, wenn wieder alles sanktionsfrei transferierbar wird - kann ja noch dauern.
Zum C-Konto schreibt die Raiffeisenbank in den AGB:
1.159. Type C Account – an account opened with the Bank for Individual Clients in Russian rubles on the terms and in the manner prescribed by applicable law. In cases established by law, a Type C Account may be opened on the basis of an application from a third party who is not a party to the bank account agreement, while the bank account agreement is concluded with the Client (if applicable) upon his application to the Bank. Operations on the Type C Account are limited, the list of permitted operations and the procedure for their implementation is established by the current legislation. The rest of the procedure for performing transactions and servicing Type C Accounts is regulated by the General Terms and Conditions to the extent that the provisions of the General Terms and Conditions are applicable to them, taking into account the requirements of the law. A Card cannot be issued to a Type C Account. Type C accounts are not serviced by the Bank through the System. In cases agreed with the Bank, the Client may be provided with separate services for Type C Accounts through the Bank's Call Centre.
Es geht also immer irgendwie um noch vom Gesetzgeber zu definierende Prozesse und Rahmenbedingungen, so daß auch auf Seiten der russischen Banken sicher noch nicht alle Fragen geklärt sind.
Muß der Inhaber eines C-Kontos seine Dividenden in Rußland versteuern, bzw ist man zur Abgabe einer russischen Steuererklärung verpflichtet ?
Versteuern bestimmt, Steuererklärung vermutlich nein. Russland hat ja wie alle anderen auch ihr automatisches Versteuerungssystem bei Gutschrift (wenn ich mich jetzt nicht irre) vergleichbar der deutschen "Abgeltungssteuer". Bei entsprechendem Status (Ausländer) kann es je nachdem auch reduzierte Sätze geben. Zwei interessante Seiten zu diesem Thema, allerdings noch aus Friedenszeiten und nicht für damalige ADR-Halter relevant, hat Surgutneftegas im Angebot. Aus den Informationen zu damaligen "unclaimed dividends" geht klar hervor, daß Steuervergünstigungsbeantragung zwar "etwas" komplizierter sein kann, bei Erfolglosigkeit aber eben trotzdem versteuert wird. Dieser Weg geht immer. Insgesamt nett zu lesen, wie Nachweisbürokratie funktionieren kann: https://www.surgutneftegas.ru/…neram-fizicheskim-litsam/
Meiner Meinung nach ist das also zumindest ein faires Angebot, wenn man das Konto eröffnen kann, über die erzwungene Konvertierung die Aktien dann wenigstens in eigenem Namen hält, Dividendengutschriften bekommen kann, und das (hoffentlich) relativ einfach. Ob dann jemals irgendwas davon auch in D ankommen wird und zu welchen Kosten, ist eine andere Frage, die nicht im Vorfeld geklärt werden kann. Lieber aber die Option, in einigen Jahren möglicherweise etwas mitnehmen zu können, als so gut wie sicher bei Nichtstun leer ausgehen. Ärgern wird man sich früher oder später mit beiden Varianten - bequem war früher...
Im obigen Video diskutieren sie auch darüber, daß potentielle Enteignungen ausländischer Aktionäre seitens Russland in einem späteren Schritt wohl dann eine Realität werden könnte, wenn vorher bereits unsere Polit-Heinis russische Aktionäre im Westen enteignen - actio=reactio. Die gibt's ja auch: Russen, die europäische und amerikanische Aktien im Westen halten - für die ist das ja zur Zeit genauso eingefroren wie unsere ADR.
Kompliziert wird es halt dadurch, daß A) manche ADR-Programme schon gekündigt wurden und demnächst definitiv abgewickelt werden (Gazprom, Lukoil, Sberbank u.a.), daß B) manche ADR-Programme weiterlaufen dürfen (Polyus, Severstal, NorilskNickel, Surgutneftegas, Phosagro u.a.) und daß C) bei letzteren nicht klar ist, ob nur befristet oder dauerhaft. Und wenn dann noch Dividenden selber beantragt werden müssen/können bei denen, die weitermachen dürfen, ist halt alles Aufwand. Aber auch hier: lieber was tun (und vielleicht irgendwann mal was abgreifen können) als definitiv nix kriegen. Oder?
Klar, für ADR im vormaligen Börsenwert von Fuffzig Euronen lohnt sich das alles definitiv nicht. Steckt aber ein Monatsgeld oder mehr drin, vielleicht schon.