ZitatOriginal von silverchiller
Also in meinem Mietvertrag steht nicht, dass der Vermieter im Fall einer Hyperinflation berechtigt ist den Mietzins variable anzupassen. Ich meine rein rechtlich hat er einfach Pech in dem Fall.
Also im Falle eines Systemcrashs ala Eichelburg wird ein Mietvertrag juristisch wohl kaum belastbar sein. Ich nehme an, das Mietverhältnis des Einzelnen wird dann in einem eher rechtsfreien Raum sehr individuell ausgehandelt.