Hallo Herr jÄ«nbuhuàn,
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Der Aufmacher, dass diese Regelung "kürzlich in die Wege geleitet" sei, ist schlicht falsch.
Die Richtigstellung der Aussage stimmt!
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Entsprechend sind die Schlussfolgerungen als Teil einer Lügenkampagne nicht ernstzunehmen bzw. sorgfältig zu hinterfragen.
Der zweite Teil der Aussage ist zu unterstreichen, der erste Teil mit den Schlußfolgerungen bestreite ich
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Es geht also darum, dass die Aufsichtbehörde bei einer Schieflage, aber vor einer Insolvenz, eingreifen kann, um eine Insolvenz "zum Besten der Versicherten" zu vermeiden.
Zum Besten welcher Versicherten? Der Begriff der Kapitallebensversicherungs wird ad absurdum geführt. Ein Charakteristikum der KLV ist ihre meist lange Laufzeit, während dieser Zeit Versicherte ihre Vertragszusage erfüllen, ratenweise Geld zu zahlen. Eine kapitaldeckende Versicherung für das Alter. Da braucht man ja fast eine Versicherung gegen den Versicherungsausfall. Zeit ist für den Menschen das bedeutendste Kapital, was ständig an der Lebenszeit nagt. Erkläre bitte dem Versicherten, der 30 Jahre eingezahlt hat, warum es zu seinem Besten ist, sein Gespartes zum seinem Besten abgeben zu müssen. Das kann bei einer gesetzlichen Vesicherung zum Wohle Aller Sinn ergeben.
Kapitallebensversicherungen sind private Unternehmen, die im Sinne der Gleichbehandlung allgemeinen Regeln unterworfen sein sollten. Eine Insolvenz ist eine geordnete Unternehemnsauflösung. O.k. Insolvenzverwalter genehmigen sich ebenfalls einen Schluck aus der Pulle, aber wenn der Gesetzgeber Interessenskonflikte bzgl. seiner Hauptabnehmer von Anleihen hat, ist das mehr als ein Geschmäckle.
Deine Aussage "zum Besten der Versicherten" stachelt mich an, denn ich sehe das Gesetz eher als Eigenschutz und Erhalt der Unternehmensführung. Dafür soll Opa Paschulke im Fall der Fälle von seinem mühsam ersparten Ansprüchen abgeben. Und zur Zeit sind die wirtschaftlichen Zusammenhänge derart fragil, das ein fetter Aufdruck auf jedem Neuvertrag besagen sollte: KLVs können tödlich sein. Im Fall schelchter Wirtschaftslage kann ihr angelegtes Vermögen zur Deckung möglicher Widrigkeiten zeitweise oder gänzlich ohne Vetorecht gesetzlich konfisziert werden.
Wenn das in den Köpfen der potentiellen Versicherungsnehmer ankommt, kannst du das Geschäftsmodell der Kapitallebensversicherung in die Tonne klopfen. Obwohl, die Tonne hat jetzt schon beträchtlicher Löcher im Neukundengeschäft. Oder für den Lebensversicherten, der damit später seinen Immobilienkredit abbezahlen will. Bitte wir brauchen ihr Geld um zu überleben, leihen sie sich doch was oder besser noch, Häng dich auf.
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Man kann natürlich anderer Meinung sein, keine Frage.
Akzeptiert, ich bin in weiten Teilen anderer Ansicht.
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Jedoch zu behaupten, diese Regelungen sollten jetzt eingeführt/verändert werden ist schlicht gelogen.
Das ist richtig und konterkariert die gezogenen Schlußfolgerungen.
Nichtsdestotrotz sind KLV derzeit ein Pyramidengeschäft, daß mit dem Leben von Menschen spielt. Sagt die Wahrheit und werbt nicht mit Garantiezins. Dann sagt dazu, wie lange bzw, in welchen überschaubaren Zieträumen die Garantie gilt. Besonders wenn Politiker wie zu Anfang dieses Jahrtausend die private LV als unabdingbares Muß nicht nur propagiert, sondern auch in gesetzgeberischer Weise forciert haben.
Neuabschlüsse sind heutzutage kapitales Gift für zielorientierte, junge Menschen. Spart in EM oder anderen Assetklassen, zur Zeit ist eine KLV zu risikobehaftet!