Hallo Scorpi,
wenn ich etwas absichern will, muß es ja sicher sein. Das versuche ich zu hinterfragen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Informationen im Internet spärlich. Einen kleinen Ansatz habe ich gefunden, für BVR (Volks- und Raiffeisenbanken).
Wikipedia Link von Fragezeichen unter dem Abschnitt: Leistungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung
ZitatDie Garantiefondsmittel sind als Sondervermögen des BVR getrennt von dessen sonstigem Vermögen anzulegen.
Aha, sie sind anzulegen und Schluß der Information. Etwa in Staatsanleihen? Haha, als Einlagensicherung.
ZitatBei der Sicherungseinrichtung bestehen ein durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeister Garantiefonds und ein aus ergänzenden Garantieerklärungen der einbezogenen Banken gebildeter so genannter Garantieverbund.
Hier wird von zwei Fonds gesprochen. Der zweite Fonds ist eine ergänzende Garantieerklärung. Ein Fonds kann also auch eine Erklärung sein.
Ich befürchte, wenn mehr als eine Bank zusammenbricht, könnt ihr eure Mindestgarantiesumme abschreiben. Wenn mehr als eine Bank in Schwierigkeiten gerät, haben wir eine Systemkrise und die Einlagensicherung soll aus genau diesen Krisenfinanzen versorgt werden. Da ist der Wurm drin, besser als die Quadratur des Kreises.
Wenn ich Sicherungsvorsorge betreibe, wird gespart und eine Rücklage in Bargeld gehalten.