Beiträge von Genesis

    Hallo zusammen!


    Wie viele andere Familien haben auch wir (meine Frau und ich) unser Haus über ein Grundschuld-besichertes Immobiliendarlehen TEILfinantziert (< 50%).
    Eine Grundschuld (erstrangig) ist zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen, eine Zweckbestimmungserklärung zwischen der Bank und uns existiert. Die gängige Praxis halt.


    Beim (wiederholten) Studium der Vertragsbedingungen des Kreditvertrages habe ich folgende Vertragsbedingungen „gefunden“.


    ...Der Darlehensgeber wird im Folgenden „die Bank“ genannt.


    Im Teil 7 „Kündigungsrecht der Bank“ werden detailliert die Gründe aufgeführt aus denen die Bank das Darlehen kündigen kann. Da wir das Darlehen nicht an irgendwelche Versicherungen gebunden haben, nur wenn wir mit mindestens 3 Raten im Rückstand sind, oder aus wichtigen Gründen, die im vorsätzlichen Verhalten des Darlehensnehmers liegen und die Zahlungsfähigkeit verhindern (Antritt einer Haftstrafe, wenn dadurch die Zahlungsunfähigkeit eintritt) bzw. vorsätzliche, umfangreiche Wertminderung des Beleihungsobjektes (also warme Sanierung o.ä.).


    Teil 8 VERWERTUNG DER SICHERHEITEN (also der Grundschuld)
    „Die Bank darf die Grundschuld und die sonstigen ich zustehenden Sicherheiten durch Zwangsvollstreckung oder sonstige Maßnahmen verwerten, wenn der Darlehensnehmer fällige Zahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung und Ankündigung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht erbracht hat und die Bank zur Kündigung gemäß Ziff. 7 berechtigt ist.

    Vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber nach meinem (laienhaften) Rechtsverständniss ist die Grundschuld in diesem Fall nicht nur über die separate Zweckbestimmungserklärung, sondern zusätzlich durch die Vertragsbedingungen des Darlehensvertrages direkt an das Darlehen gebunden.
    Bei Verkauf des Kreditvertrages an einen Dritten dürfte die Trennung der Grundschuld vom Vertrag dann doch nur durch eine vorher erfolgte Vertragsänderung (also mit unserer Zustimmung!) möglich sein.


    Aber vermutlich ist das nicht der Fall, oder? :(

    So, ich habe auch meine Abgeordneten (aller Parteien) mit dem Problem konfrontiert. Ein anderer Bürger tat dieses einige Tage vor mir, jetzt ist eine erste Antwort von M. Grosse-Brömer (CDU) auf seine Frage im System eingestellt.


    Zitat:
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    Sehr geehrter Herr XXX,
    vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.


    Seit etwa zwei Jahren nehmen die Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zu, und die Berichte über Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die nach dem Verkauf ihrer Kredite von ihrer Bank an Finanzinvestoren in große finanzielle Probleme geraten sind, häufen sich. Verkäufe notleidender, aber auch ordnungsgemäß bedienter Kredite sind mittlerweile gängige Praxis in allen drei Säulen des deutschen Bankenwesens. Betroffen von den Kreditverkäufen sind nicht nur Not leidende Kredite, also wenn Kunden etwa Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.


    Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verkennt weder die betriebswirtschaftliche Bedeutung für die Institute noch die mittelbar positiven Effekte für die Volkswirtschaft, die sich aus den Kreditverkäufen ergeben. Mangelnde Information ist aber beim Verkauf das Hauptübel. Wir halten daher eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen.


    Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand am 19. September 2007 ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.


    Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis, Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite an in- oder ausländische Stellen – auch solche außerhalb der EU und des EWR – zu verkaufen, wird derzeit geprüft, ob und inwiefern gesetzliche Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs angezeigt sind. Insbesondere ist zu erörtern, ob und inwiefern die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist.


    Die Prüfung sollte nach Ansicht der Union abgewartet werden, bevor gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden. Für die Union könnte eine Selbstverpflichtung der Banken ein symbolisches Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Auf Dauer bedarf es verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Kredits durch die Bank an Dritte für den Kreditnehmer – wie von Teilen der SPD angedacht – Sinn macht, ist zweifelhaft. Denn zum einen würde die in dem Kreditzins eingepreiste Vorfälligkeitsentschädigung dann möglicherweise entfallen. Zum anderen könnte dieses den Verkauf von Krediten zur Portofoliobereinigung und Freisetzung von Eigenkapital bei den Banken verzögern bzw. unmöglich machen. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.


    Konkret schlägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende drei Maßnahmen vor:


    # Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft werden kann.
    # Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits unverzüglich zu informieren.
    # Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern können.


    In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.


    Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema Verkauf von Krediten eingehend.


    Mit freundlichen Grüßen
    M. Grosse-Brömer, MdB
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    Zitat Ende
    ERSCHRECKEND!
    Ich würde mal sagen: Kernproblem überhaupt nicht verstanden - Thema verfehlt! Setzten, 6!

    Zitat

    Original von py-ro
    Der Eagle-Satz der USA ist eigentlich ein Coupon-Angebot, wie ich bei einer Bestellung heraushören konnte. Falls also einer die aktuelle "Prisma" hat!? Dort soll er drin sein! ;)


    Wenn schon niemand den Scan hier einstellen kann, sollte sich aber vielleicht jemand finden der uns wenigstens die Cupon-Nr mitteilen kann.


    Bitte, bitte! :D

    Die Preisgestaltung richtet sich scheinbar nicht immer nach dem POG...
    Neulich hatte ich beim Krügerrand (1OZ) auch folgenden Fall beobachtet:


    Vormittags: POG fallend auf €541 KR:€565 (4,4%)
    Mittags: POG weiter fallend €532 KR:€572 (7,5%!)
    Abends: POG wiederanstieg auf €543 KR: €578 (6,4%)


    Und heute kostet der KR bei POG von €543 stolze €581 (6,9%) ...


    Mitte 2006 (habe gerade noch mal zwei Rechnungen kontrolliert) bekam man den Krügerrand noch für ca. 3,5 % Aufschlag...


    Das ist vielleicht auch beim Gold der Weihnachtseffekt?


    Bei Ich-bin-doch-nicht-blöd wurden vor einigen Wochen bei vielen Geräten die Preise schon mal an das Weihnachtsgeschäft angepasst.
    Ich hatte mich für einen DVD-Recorder interessiert, der den ganzen Sommer über monatelang für 339 Euro zu haben war. Im Oktober (als ich kaufen wollte) kostete er plötzlich 429 Euro! 8o
    Jetzt gibt es ihn "für kurze Zeit" im Angebot für 399! :D Ich lach mich tot...


    Die Geräte werden übrigens beim Einkauf in USD$ bezahlt und sollten also heute tendenziell in Euro weniger kosten als vor einem halben Jahr... :rolleyes:


    Gekauft habe ich den Rekorder schließlich beim kleineren lokalen Händler, der mir das Gerät innerhalb von 3 Tagen für 319 Euro besorgt hat! 8)

    Zitat

    da muß man beim Bäcker ne ganze Menge Brötchen für den Kilo-Kooka kaufen... :-)))


    Ich mach das wie mein Italiener, der kommt auch immer mit der Trüffel und einer Reibe an den Tisch und verfeinert so mein Carpaccio.


    Da nimmt man halt eine Feile/Raspel mit und raspelt für die 8 Sonntagsbrötchen dem Bäcker ein paar Gramm vom Kilokooka in die Hand... :D :D :D

    Zitat

    Original von matziradfahren
    GoldBullish


    des rätsels lösung ist doch die mehrwertsteuer!!!!!!!!!!!!!


    du guckst nach N E T T O, wir schauen nach B R U T T O- also nach steuern


    Nein!
    Goldbullisch hat beide Preise (Netto/Brutto) genannt.


    Leert doch mal den Cache vom Browser, dann gibts auch die aktuellen Preise (ML 13,94 Brutto!) zu sehen.


    Allerdings wer kauft zu dem Preis? Das ist ein Kilopreis von ca. 449,- Euro!!! 8o
    Vor allem wenn eine Zeile darüber diverse Kilomünzen für 420 Euro angeboten werden. Selbst Barren mit 19% MWST gibts dort für 428 Euro!


    Online oder in der gedrucktenZeitung?

    Zitat

    Meiner Meinung nach darf man das ganze EM-Sammeln nicht so ernst sehen und darüber das Leben vergessen.


    Klar, dass ich zunächst einmal im Hier und Heute lebe und das möglichst gut!
    Was ich jetzt (v)erlebe kann mir keiner mehr nehmen :D
    Aber bevor ich mein "überschüssiges" Geld in das Riester-/Rhürup-Loch schütte, kaufe ich mir lieber regelmäßig EM, das auch bei mir als Zusatzsicherung der Alterseinkünfte dienen soll.

    Zitat

    Vorausgesetzt, es stimmt, was auf der Opec-Konferenz angeblich unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangt ist....


    Was ist denn unabsichtlich nach draußen gedrungen?
    (Ich komme gerade nach Hause und habe auf die schnelle nichts dazu gefunden...)


    Danke!

    Zitat

    Original von DaisyGold
    Nach Angaben zweier Händler sei der Sonder-Maple Leaf 200$ 999.99 bei der Münzprägestätte in Kanada AUSVERKAUFT...


    Ist das eine Preiserhöhungsausrede oder kann das wirklich sein?


    Warum denn nicht? Die Auflage war ja "nur" 30000 und die Münze wurde teilweise mit sehr gerigem Aufschlag (zum normalen Maple) angeboten.

    Ich habe bisher auch nur gute Erfahrungen mit CID gemacht. Zuverllässige, sehr schnelle Lieferung wie ich es noch bei keinem anderen EM-Händler erlebt habe. 3-4 Tage nach Überweisung war die Ware bei mir.


    Allerdings ist mir aufgefallen, dass die Preise dort in letzter Zeit sehr schwanken. Gerade beim Silber. Hier waren Sie vor ein par Monaten immer mit bei den günstigsten Anbietern vertreten. Das hat sich in den letzten Wochen sehr geändert... muß man halt schauen ob die Preise für das Gewünschte gerade passen.


    Ich werde auch zukünftig CID immer in meine Händlerwahl mit einbeziehen.