Schuldbrief im Bankencrash


  • Danke silberbuggy für diese wichtige Information.


    Ich habe die aus meiner Sicht wichtigsten Daten der MdB-Antwort oben nochmal fett hervorgehoben. "Politischer Druck" in unserem Fall - also Druck der betroffenen Grundschuldner (und nicht Druck der Finanzlobby) - scheint also zu wirken. Genau jetzt wegen der ersten Lesung dieses Risikobegrenzungsgesetzes im Bundestag ist es besonders erfolgversprechend, die MdB mit Zuschriften zu bombardieren. Die Finanzindustrie wird nämlich ebenfalls durch stärkere "Lobbyarbeit" reagieren, wenn ihr die Grundschuld-Schuldner zum Ausweiden weggenommen werden.


    Sehe es wie Du: Angemessener Grundschuldner-Schutz reicht nicht - er muss effektiv sein. Als das Sicherungsinstrument der Grundschulden (neben Hypotheken) "erfunden" wurden, gab es noch keine Globalisierung, Hedge Fonds und Private Equity. Deshalb ist vor diesem Risikohintergrund das jetzt ganz anders zu beurteilen.


    Also Griffel und Tastatur in die Hand nehmen und ran an die MdB's. Und klar sagen, dass man die nicht wählen wird, die sich nicht klar und massiv für den Grundschuldner-Schutz einsetzen. Egal was die im übrigen tun. So kann es noch was werden.

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Auf die Frage:
    1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
    2. Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?
    gabs nachfolgende, durchaus kompetent erscheinende Antwort eines großen SPD-Tieres in der ersten Runde.


    Die Antwort läßt sich als Ansporn werten, den Druck auf die Politik aufrecht zu erhalten. Wenn es gelingt, in so vielen Wahlkreisen wie möglich Feuer zu entfachen, besteht noch eine gute Chance, dem Heuschrecken-Pack das Schlachtfest zu vermiesen.


    Sehr geehrte . . .,


    im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit auch in Deutschland üblich gewordenen Veräußerung von Krediten ohne Zustimmung oder Kenntnis des Kreditnehmers sind wir im Bundestag gegenwärtig intensiv mit Gegenmaßnahmen beschäftigt. Das Volumen des Handels mit notleidenden Krediten wird bereits auf 10-12 Mrd. € pro Jahr geschätzt, der gesamte Umfang notleidender Kredite in Deutschland beläuft sich auf ein Vielfaches dieses Betrages. Bei dem Geschäft zulasten ihrer Kunden treten deutsche Geschäfts- und Hypothekenbanken als Verkäufer und angelsächsische Finanzinvestoren als Käufer auf. Ich habe ich mich bereits in meiner Zeit als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium mit diesem Thema auseinander gesetzt. Derzeit sind Finanz- und Justizministerium in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen.


    Denn dass der Verkauf von Krediten für die Kreditnehmer in der Regel nichts Gutes bedeutet liegt klar auf der Hand. Die Käufer solcher Immobilienforderungen - meistens auf größtmögliche und schnelle Rendite orientierte Finanzinvestoren - haben in erster Linie ein Interesse daran, die Immobilie zu veräußern und somit unmittelbar die Zwangsvollstreckung zu betreiben. An personalintensiver Betreuung, an der Suche nach Wegen aus der Schuldenfalle haben sie hingegen nur geringes Interesse.


    Wird ein Immobilien kredit an Dritte verkauft, sieht sich der Kreditnehmer mit einem neuen Gläubiger konfrontiert, den er bei Wahl seiner Kredit gebenden Bank gar nicht wollte. Er hat sich in der Regel gezielt für ein bestimmtes Kreditinstitut entschieden und vertraut darauf, dass dieses Kreditinstitut sein Vertragspartner bleibt. Dafür war er häufig auch bereit, etwas mehr zu zahlen. Die meisten Kreditnehmer sind sich gar nicht dessen bewusst, dass ihre Kredite durch ihre Hausbank an Investoren verkauft werden können. Darüber hinaus werden sie über die Durchführung von Kreditverkäufen in vielen Fällen nicht einmal informiert.


    Ein weiteres Problem aus Verbrauchersicht ist die Wahrung des Datenschutzes und des Bank geheimnisses. Ein Urteil des BGH vom Februar dieses Jahres hat allerdings hierzu entschieden, dass eine Abtretung von Kreditforderungen nicht deshalb unwirksam ist, weil ein möglicher Verstoß gegen das Bundes datenschutzgesetz bzw. eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorliegt. Die Bank sei durch eine solche Verletzung dem Kreditnehmer allenfalls schadensersatzpflichtig. Nur, es dürfte schwierig sein, Schaden aufgrund der Verletzung des Datenschutzes nachzuweisen - und wo kein Schaden ist, kann auch nichts ersetzt werden.


    Unser Ziel ist es deshalb, die Verbraucherinteressen über das bisher geltende gesetzliche Maß hinaus zu stärken.


    Eine auf verbesserte Transparenz und Information der Kreditnehmer abzielende Regelung erscheint mir dabei mehr als angebracht. Die so genannte stille Zession gäbe es dann nicht mehr.
    Folgendes wäre möglich:
    — Banken könnten angehalten werden, ihre Kunden ausdrücklich im abschließenden Kreditvertrag über einen möglichen Forderungsverkauf zu informieren.


    — Auch könnte man über ein zu vereinbarendes Abtretungsverbot an Nicht-Banken, also Finanzinvestoren, unter Berücksichtigung von § 354 a HGB denken, der eine Ausnahme vom Abtretungsverbot bei Geldforderungen macht, wenn Schuldner und Gläubiger Kaufleute sind.


    — Ferner könnte auch ein möglichst befristetet Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditnehmer eingeführt werden. Denn, jede Form des Forderungsverkaufs ist mit der Kündigung eines
    Vertragsverhältnisses gleichzustellen.


    — Des Weiteren wollen wir deutliche Akzente im Bereich der Wohn-Immobilien zu Gunsten von privaten Haus- bzw. Wohnungseigentümern setzen.
    Man könnte daher einen neuen Gläubiger – ähnlich wie im Insolvenzrecht – verpflichten, auch bei notleidenden Krediten vernünftige und nachvollziehbare Sanierungsvorschläge zu unterbreiten und nicht ausschließlich auf die schnelle Rendite hinzuwirken.


    Für die Mehrheit unserer Bevölkerung ist die eigene Wohn-Immobilie das wichtigste Standbein ihrer eigenen Altersvorsorge und muss deshalb rechtlich besonders sensibel behandelt werden.


    Seien Sie versichert: Wir befassen uns intensiv mit der Problematik des Kredithandels und werden die Standards setzen, die sowohl Rechtssicherheit für die forderungsveräußernden Banken, Rechtssicherheit für die forderungskaufenden Finanzinvestoren aber vor allem Rechtssicherheit für die kreditnehmenden Verbraucher bieten.


    Mit freundlichen Grüßen

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    3 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Guten Morgen,


    na das macht doch Mut, so eine fundierte Rückantwort eines Politikers zu lesen!
    Es gibt also da "oben" welche, die das Probelm verstanden haben und Abhilfe auch wollen.


    Ein Freund von mir hat mitlerweile eine Antwort von einem MdB.


    Positiv: es wird grundsätzlich Handlungsbedarf eingeräumt, Änderungen im BGB betreffend Zwangsvollstreckungen werden auch diskutiert.


    Negativ: es wird von "Selbstverpflichtung" der Banken für mehr Fairness (sic!) und von verbesserter Informationspflicht für den Verbraucher fabuliert. Natürlich möchte man den Verbriefungsmarkt nicht gefärden!


    Also weitermachen und nachfragen, das Thema betrifft viele!


    dione

  • mal ein kurzer lösungsansatz von mir.


    man kann ja auch grundschuldbriefe ausstellen lassen.
    und wenn man die immobilie mit 200 00 €beleiht könnte man
    10 einzelne grudschuldbriefe ausstellen lassen vom notar.


    je nach zahlungsfortschritt kann man dann die herausgabe von der bank fordern. somit ist man halbwegs aktuell


    wenn man ein paar jahre abbezahlt hat so steht nichtz mehr diegesamte forderung im grundbuch sondern man selbst ist wieder im besitz der grundschuld welche sich dann ja in eine eigentümergrundschuld umwandelt.


    und einen vorteil hat die verbriefte grundschuld noch einen vorteil.


    man hat sie als gläubiger nach tilgung persönlich wieder in der hand und die bank kann keinen unfug damit anstellen.

  • Hallo durran,
    das wäre ein theoretischer Weg unter folgenden 2 Voraussetzungen:
    1. Finanzierung liegt noch vor einem
    Den vielen zehntausenden Eigentümern, die bereits Grundschulden haben, hilft das nicht.
    2. der Finanzierer macht das mit (was schon wegen absehbaren Rangigkeitsproblemen u. dem Verwaltungsaufwand fraglich ist)


    Besser wäre dann aber, gleich eine (akzessorische) Hypothek ("wenn der Finanzierer das mitmacht"). Wenn man später wieder mal beleihen will, macht man halt eine neue/weitere Hypothek. Da kann man viele Hypotheken eintragen, bis die Kosten von 10 Grundschulden erreicht werden.

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  • Es wurde gemeldet, dass abgeordnetenwatch.de sich zumindest bei einem Anfrager gemeldet haben soll, dass eine größere Zahl von wortgleichen Anfragen eingegangen ist und man um Verständis bittet . . . bla bla . . ., dass gefiltert wird.


    Also, wandelt eure Anfragen an eure Abgeordneten im jew. Wahlkreis bitte unbedingt kräftig ab. Und laßt euch das Herausfiltern unter Berufung auf den freien Zugang zu Medien und dem Parlament als demokratische Bürgerrechte nicht widerstandslos gefallen. Schließlich ist das kein Spam, sondern hinter jeder Frage steht ein individueller Bürger.


    Im übrigen lassen sich Mailadressen der Abgeordnetenbüros oder Fraktionsadressensicher leicht im Netz herausfinden, sodass man auch auf diesem Wege schreiben kann.

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    Einmal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Hallo Armerossi,


    zu der Rheinboden Hypothekenbank kann ich dir auch etwas erzählen.


    Es war im Juli 2005 als ich erfuhr, daß diese Bank Probleme hatte und in Abwicklung stand. Der damalige Kreditsachbearbeiter in Köln erzählte mir von einem Umzug nach Frankfurt und dass sein Arbeitsplatz auch zum Opfer fiele. Ich machte den Test und erzählte denen etwas von eventuellen Zahlungsschwierigkeiten. War zwar gelogen, aber ich wollte mal wissen wie seriös und kundenfreundlich diese wirklich ist. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch knapp 50.000 Euro an Restschuld offen.
    Die Antwort war kurz und bündig: Da werden wir die Zwangsversteigerung einleiten, ohne näher auf die vorgeschobenen Gründe einzugehen. War wirklich beeindruckt und dann der Meinung zusammen mit meiner Frau (50/50 Anteil) die Geschäftsverbindung zu beenden. Innerhalb einer Woche hatte ich meine bis dahin gehaltenen
    Aktienpakete gut verkauft. Der nächste Brief ging bei der Bank ein, mit der Bitte um die Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung und Rückzahlung der Resthypothek. Ging sehr schnell, innerhalb von 2 Wochen hatten die ihr Geld, wir die Grundschuldurkunde notariell beglaubigt von denen und anschließend nochmal 500 Euro investiert und diese über unseren Notar aus dem Grundbuch löschen lassen.
    Daran sollte man nie sparen!


    Ich glaube was du vorhast ist das Beste was du je machen kannst. In der kommenden unangenehmen Zeit sind Schulden egal welcher Art, der Verlust der eigenen Freiheit.


    Wir schlafen hervorragend und den Rest haben wir in Gold und Silber angelegt. Das Depotkonto ist gekündigt. Wenn die Finanzkrise sich weiter zuspitzt und wir von der Hyperinflation in der Depression landen sollten, bekomme ich für Gold sicher noch ein paar interessante Immobilien dazu. Für die Notarkosten kann ich ja dann in Silber bezahlen.


    Gruss von Geierwilli, welcher in einem anderen Forum noch ausgelacht wird, aber wie heißt es so schön: "Wer zuletzt lacht, lacht am schönsten!"

  • Kommentar auf hgcn.de vom 14.12.2007


    -------------


    Eine Umfrage bei den "Häuslebauern" brachten einige interessante Ergebnisse. (Fortsetzung vom 13.12.2007)


    Vorneweg. Die meisten haben sich über die Finanzierung überhaupt keine weiteren Gedanken gemacht, das einzige was zählt ist der Zinssatz und die monatlichen Raten.
    Eine Minderheit ist sich über die Vertragsbedingungen so einigermaßen im Klaren, zumindest glauben sie das. Der Hammer - auch diejenigen, die sich mit dem Kreditvertrag auseinandergesetzt haben, und auch beim Notar sich das "Juristendeutsch" "übersetzen" haben lassen, waren bislang der Meinung, dass ihr Darlehen über eine Hypothek besichert ist. Tatsächlich ist jedoch eine Grundschuld eingetragen worden. In den Gesprächen mit den Banken war, soweit sich die Kunden erinnern können, immer von einem Hypothekendarlehen gesprochen worden, d.h. die Kunden haben bei ihrer Bank stets um ein Hypothekendarlehen nachgefragt, jedoch einen Kredit mit Grundschuldsicherung bekommen. Keiner der Bankangestellten hielt es für notwendig, ihre Kunden über den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld aufzuklären. Viele zeigen sich nun, nachdem ihnen der "kleine" Unterschied erklärt worden ist, entsetzt, und fühlen sich getäuscht. Anderen ist es egal, da ihnen daraus ja noch kein Schaden entstanden ist. NOCH nicht!


    Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Formulierung von Verträgen selbst für aufgeklärte Laien nicht richtig interpretiert werden können. Von einer übereinstimmenden Willenserklärung, die eigentlich die Grundlage eines rechtsgültigen Vertrags sein sollte, kann daher absolut nicht die Rede sein. Wenn die Banken schon bei solchen "Kleinigkeiten" ihre Kunden bewusst im Unklaren lassen, wie soll es denn aussehen, wenn hier wirklich etwas schwer im Argen liegt?


    http://www.hgcn.de/

  • Zitat

    Original von Wayne Schlegel


    "Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern."


    Das folgende Beispiel (veröffentlicht bei hgcn.de) zeigt, was es mit den 18%-Zinsen auf sichen haben könnte.
    Das Beispiel geht allerdings nicht von einem DREI-Jahreszeitraum für die Zinsen aus, sondern rechnet die 18%-Zinsen auf den Zeitraum 2002 - 2008 (6 Jahre * 18 %).


    --------------


    Zitat aus: "Ist auch Ihr Wohnungseigentum in Gefahr" (PDF-File)


    Ein Beispiel:
    Zur Finanzierung von Wohneigentum hat Familie XY im Jahr 2002 ein Darlehen von
    100.000,- € bei der Bank oder Sparkasse aufgenommen. Üblicherweise wird dabei eine
    Grundschuld über diese Darlehenshöhe, also 100.000,- € eingetragen. Die Grundschuld wird
    ab diesem Zeitpunkt mit 18% jährlich verzinst. Aus der einstigen Höhe von 100.000,- ist
    heute, durch Zins und Zinseszins, eine Grundschuld von knapp 230.000,- entstanden. Auf der
    andern Seite wurde in den vergangen Jahren ein Teil des Darlehens bereits getilgt, so dass
    die Restschuldhöhe heute vielleicht noch 90.000,- € beträgt. Die Forderungen der Bank in
    Höhe von 90.000,- stehen heute also einer Grundschuld von 230.000,- € gegenüber, also
    mehr als das 2,5 fache der tatsächliche existierenden Verbindlichkeiten.


    Damit die Bank die Grundschuld von 230.000,- € nicht tatsächlich vollstrecken kann, wird
    zwischen Bank und Darlehensnehmer ein zusätzlicher Sicherungsvertrag geschlossen, eine
    Zweckerklärung, in dem sich die Bank verpflichtet, nur Forderungen in Höhe der
    existierenden Restschuld gegenüber dem Darlehensnehmer geltend zu machen. Das
    mächtige Instrument der Grundschuld wird also wieder etwas entschärft und nimmt damit den
    Charakter einer Hypothek an, aber nur, solange die Grundschuld bei der Bank bzw.
    Sparkasse verbleibt.


    (...) Bank oder Sparkasse überträgt die Grundschuldforderung unserer Familie XY an die
    Heuschrecke. Die Heuschrecke fordert nun bei Familie XY den vollen Betrag über 230.000,- €
    ein.


    (...) Obwohl nur eine Restschuld von 90.000,- € bestehen, kann die Heuschrecke über die volle
    Summe von 230.000,- € in die Vollstreckung gehen. Der Sicherungsvertrag wurde nämlich
    nur zwischen Ihnen und der Bank / Sparkasse geschlossen, nicht jedoch mit dem neuen
    Finanzinvestor.


    ------------------------


    Quelle: http://www.hgcn.de (Link zum Kommentar vom 13.12.2007)

  • letztendlich haben die banken über diese grundschuld den völligen zugriff auf die meisten in deutschland finanzierten immobilien.


    so drastch muß man es sagen.


    koimmt der große crash stehen alle wieder blendend dar - die sachwqerte befinden sich ja überwiegend in baken bzw. heuschreckenhand.


    und alles schön gekauft mit wertlosen papierdollars.


    erinnert man sich noch als vor einigen jahren deutsche traditionsunternehmen gekauft wurden - wie villeroy und boch ,
    grohe , autoteile unger und zahlreiche andere- dann wurden die wohnungen verkauft und zuletzt die kredite - somit des kleinen maes häuschen.


    aus heutiger sicht alles nachvollziehbar - immer ein stück weit dem crash voraus.

  • Hallo zusammen!


    Wie viele andere Familien haben auch wir (meine Frau und ich) unser Haus über ein Grundschuld-besichertes Immobiliendarlehen TEILfinantziert (< 50%).
    Eine Grundschuld (erstrangig) ist zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen, eine Zweckbestimmungserklärung zwischen der Bank und uns existiert. Die gängige Praxis halt.


    Beim (wiederholten) Studium der Vertragsbedingungen des Kreditvertrages habe ich folgende Vertragsbedingungen „gefunden“.


    ...Der Darlehensgeber wird im Folgenden „die Bank“ genannt.


    Im Teil 7 „Kündigungsrecht der Bank“ werden detailliert die Gründe aufgeführt aus denen die Bank das Darlehen kündigen kann. Da wir das Darlehen nicht an irgendwelche Versicherungen gebunden haben, nur wenn wir mit mindestens 3 Raten im Rückstand sind, oder aus wichtigen Gründen, die im vorsätzlichen Verhalten des Darlehensnehmers liegen und die Zahlungsfähigkeit verhindern (Antritt einer Haftstrafe, wenn dadurch die Zahlungsunfähigkeit eintritt) bzw. vorsätzliche, umfangreiche Wertminderung des Beleihungsobjektes (also warme Sanierung o.ä.).


    Teil 8 VERWERTUNG DER SICHERHEITEN (also der Grundschuld)
    „Die Bank darf die Grundschuld und die sonstigen ich zustehenden Sicherheiten durch Zwangsvollstreckung oder sonstige Maßnahmen verwerten, wenn der Darlehensnehmer fällige Zahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung und Ankündigung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht erbracht hat und die Bank zur Kündigung gemäß Ziff. 7 berechtigt ist.

    Vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber nach meinem (laienhaften) Rechtsverständniss ist die Grundschuld in diesem Fall nicht nur über die separate Zweckbestimmungserklärung, sondern zusätzlich durch die Vertragsbedingungen des Darlehensvertrages direkt an das Darlehen gebunden.
    Bei Verkauf des Kreditvertrages an einen Dritten dürfte die Trennung der Grundschuld vom Vertrag dann doch nur durch eine vorher erfolgte Vertragsänderung (also mit unserer Zustimmung!) möglich sein.


    Aber vermutlich ist das nicht der Fall, oder? :(

  • Hallo Leute,


    schaut doch bitte bei abgeordnetenwatch.de unter PLZ 15566 rein, da sind Fragen zum Thema an die Herren Bisky und Vogelsänger.
    Herr V. hat schon geantwortet, nur hat er alles von Ministerin Zypries übernommen, wie es am 12.12. auf ihrer Ministeriumsseite veröffentlicht wurde.


    Gruß

  • jepp

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Leserzuschrift bei Eichelburg (22.12.2007) http://hartgeld.com/verschuldung.htm


    ---------------------


    vor ca. 20 Jahren habe ich mir aus der Schweiz einen monatlichen Informationsbrief zusenden lassen. Leider kann ich mich nicht mehr an den Namen des Herausgebers erinnern. (Nicht Holbach)


    In einer Ausgabe wurde auf Seite 1 auf eine der wichtigsten Erkenntnisse der Nachkriegszeit hingewiesen. Der Herausgeber wurde von einem aelteren deutschen Abonenten auf ein Ereignis aus dem Jahre 1948 (Waehrungsreform Deutschland) hingewiesen. Diese "alte Neuigkeit" ist heute mit Sicherheit total vergessen worden.


    Kurz nach der Waehrungsreform wurde ein Gesetz erlassen, das sagt, dass alle nicht benutzten Grundschuldeintragung wie ein Geld angesehen werden und entsprechend zu besteuern sind. Dies war ein genialer Streich der Regierung der unglaubliche Mengen an Geld in die leeren Staatskasse brachte.


    Der Herausgeber dieses Briefes machte seine internationalen Kunden auf diese deutsche Genialitaet aufmerksam, denn es bedarf in Zukunft nur einer kleinen Gesetzesaenderung und schon fliesst das Geld in die Staatskasse. Sein dringender Rat war umgehend alle unbedienten Grundschuldeintragungen entfernen zu lassen. Dies ist besonders fuer Geschaeftsleute wichtig da diese haeufig Briefgrundschulden eintragen um bei Bedarf ihre Kreditlinie kurzfristig ausweiten zu koennen. Wie gesagt, selbst wenn diese Briefgrund-schulden unbenutzt im Grundbuch eingetragen sind, werden diese wie Bargeld angesehen und daraus muessen Steuern bezahlt werden.


    Es mag sein dass mir nach mehr als 20 Jahren kleinere Details geistig abhanden gekommen sind, das aendert aber nichts daran dass der Herausgeber dieses von mir sehr geschaetzten monatlichen Schweizer Info Briefes den dringenden Rat gab, alle unbenutzten Grundschuldeintragungen aus dem Grundbuch entfernen zu lassen. Es waere in der Tat traurig wenn die hartgeld.com Leser auf der einen Seite durch Gold- und Silberkauf die Krise bestens ueberleben um dann daraufhin durch diese staatlichen Tricks dennoch kraeftig zur Kasse gebeten werden koennen.


    Konnte diesbezueglich leider keine Hinweise am www finden. Ein Steuerberater sollte aber in der Lage sein, das was ich hier geschrieben habe durch entsprechende Unterlagen aus dem Jahre 1948 zu bestaetigen.




    --------- Antwort dazu von einem anderen Eichelburg-Leser (22.12.2007; 18:00) : http://www.hartgeld.com/verschuldung.htm


    I. Zur heutigen Zuschrift zur deutschen Währungsreform 1948 :
    Hier wird eine Halbwahrheit verbreitet. Richtig ist, dass die Währungsreform 1948 in Zusammenhang mit den mind. 12 Millionen Heimatvertriebenen über das sog. „Lastenausgleichsgesetz„ gelöst wurde. Die Grundeigentümer in Restdeutschland mussten den sog. „Lastenausgleich“, eine Sondersteuer auf Grundeigentum zahlen, der über eine gesetzliche Zwangshypothek gesichert wurde.
    Mit stehengebliebenen Grundschulden hat das NICHTS zu tun. Aus diesem Geld wurden die Heimatvertriebenen und die Währungsreform finanziert.

  • Zitat

    Original von traditional3
    ---------------------
    Dies ist besonders fuer Geschaeftsleute wichtig da diese haeufig Briefgrundschulden eintragen um bei Bedarf ihre Kreditlinie kurzfristig ausweiten zu koennen.


    Das heisst ja, das Privatleute, quasi mit diesen Schuldbriefen "auch Geld schöpfen" können (Kreditlinien!), natürlich gegen Sicherheiten! Nicht wie die Geschäfts- oder Notenbanken. Gut, im Endeffekt "erschafft wohl wieder" die Geschäftsbank die neue Liquidität, und nicht der Grundschuldersteller.

  • Leserzuschrift bei Eichelbuerg (22.12.2007, 18:00) - http://www.hartgeld.com/verschuldung.htm


    Ein undurchsichtiges Thema. Der Mann mag Recht haben, aber solange die Rechtspraxis nicht eindeutig geklärt ist sollte man vorsichtig sein.


    --------


    Es ist hier nicht der Platz das äußerst komplizierte Grundschuldrecht darzustellen, aber Anlaß zur Panik besteht nicht.


    Sowohl bei Brief- als auch bei Buchgrundschulden können bei ABSTRAKTER Abtretung der Grundschulden die Einreden des Sicherungsvertrages, der Grundschuld und Kreditvertrag verbindet, als auch die Einrede der unerlaubten Handlung im Weg einer Vollstreckungsgegenklage, bzw. Widerklage geltend gemacht werden. Mir ist weder aus der Praxis oder der Fachliteratur ein solcher Fall bekannt,der für den Kläger zum Erfolg geführt hätte


    Es „häufen“ sich lediglich die Fälle in denen der Kreditvertrag mitsamt Sicherungsvertrag und Grundschuld von der Gläubigerbank verkauft werden. Hier wird nicht primär auf die Grundschuld abgestellt, sondern auf Schuldnerverzug beim Kreditvertrag, der dann leider oft auch vorliegt. Juristisch korrekt verpflichtet eine Grundschuld übrigens nicht zur Zahlung eines Geldbetrages, sondern zur Duldung der Zwangsvollstreckung.


    Die Schuldner, die sich übernommen haben, verlassen sich nur leider zu oft auf die Bereitschaft der Hausbank zur Umschuldung oder Neuverhandlung der Laufzeit des Kredits, die dann von der aufkaufenden Bank oder Fonds nicht gewährt wird.


    Mir ist aus meinem Landgerichtsbezirk, der der größte Bayerns ist, nur ein Fall für 2007 bekannt, bei dem ein Hedge-Fond den untauglichen und wirtschaftlich völlig sinnlosen Versuch gemacht hat, aus einem von einer örtlichen Bank abgetretenen Kreditvertrag samt Grundschuld ohne vorliegenden Zahlungsverzug des Schuldners, zu vollstrecken. Die Klage wurde sofort abgewiesen !!!


    Im Übrigen ist dieses Vorgehen reiner Schwachsinn, denn das Grundstück ist bei Eintragung des Zwangsvollstreckungsvermerks nichts mehr wert. Das wirkliche Problem ist, dass sich zu viele Leute aus Dummheit und Gier gehirnlos überschuldet haben. Die wären aber auch ihrer Hausbank ausgeliefert, wenn diese ihre Rechte konsequent wahrnehmen würde.


    Ergänzend sei nur nachgetragen, dass das Grundschuldthema deswegen in die Schlagzeilen gekommen ist, weil sich die Frage stellt, ob die Abtretung eines durch Grundschuld gesicherten Darlehens gegen das Bankgeheimnis und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.


    Ein Betroffener hat hierzu vor kurzem einen Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gestellt, der abgelehnt wurde. In der Hauptsache ist noch nicht entschieden, es ist aber damit zu rechnen, dass der Kläger auch hier nicht durchdringt, da die Forderungsabtretung, bzw. der Forderungskauf im Geschäftsleben etwas ganz übliches ist. Man müsste dies also per Individualklausel im Kreditvertrag und im Sicherungsvertrag ausschließen.


    Im Übrigen sei auf die gern übersehenen AGBs der Banken hingewiesen, die im Regelfalle der Bank ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Kündigungsfrist geben !!

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