@ Poldi zum Thema "Pachtvertragsklauseln - Schweinereien"
Ganz einfach - es kommt darauf an, was im Pachtvertrag steht. Sonst gilt allgemeines BGB-(Pacht-)Recht. Für eine rechtssichere Auskunft, mußt du dann schon einen spezialisierten Anwalt fragen.
Den von dir verwendeten Begriff "Schweinereien" halte ich allerdings für völlig unangemessen.
Warum soll der Verpächter sich nicht genauso wie du durch Vertragsklauseln vor Hyperinflation oder einem Crash schützen können dürfen? Warum also soll er sich im Extremfall durch einen für ihn unauflöslichen Vertrag und Beibehalt eines Minimalpachtzinses auch in Hyperinflationszeiten knebeln lassen? Er muss möglicherweise genauso wie du seine Familie ernähren.
Wenn du das Grundstück zu verpachten hättest, würdest du es wohl auch so sehen und das nicht als Schweinerei, sondern als notwendigen Eigentums-/Vermögensschutz ansehen.
Mich würde interessieren, wie du dich jetzt nach all den Ratschlägen und Infos anlagemäßig entscheiden willst.
Schöne Grüße