Es war immer so in der BRDDR,das Höfe ab 5 ha subventions berechtigt waren,dies gilt auch für die Bauernrente (Gesetz)! Es kann sich allerdings geändert haben,bin seit ein paar Jahren nicht mehr auf dem laufenden.Das Amt für Landwirtschaft hat auch immer irgenteinen Trick angewand,und gewusst es zu verhindern,das ein Normalsterblicher eben über diese 5 ha Grenze kam.Dann hat eben ein anderer Bauer das Vorkaufsrecht gezogen.
Heute geht man hin,und lässt sich Grundschulden zunächst auf die Flächen eintragen! Und anschliessend die Flächen übertragen,so kann das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ausgehebelt werden.
Landräte und Bürgermeister sollten,allein schon zur Sicherstellung der Versorgung der eigenen Bevölkerung,eigene Produktveredelungsketten aufbauen! Müller drückt hier die Bauern,und versteuert in der Schweiz?? wem gehören eigentlich die Interventionslager
verkehrte Welt ![]()
gruss