Beiträge von taheth

    Zuständig ist tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.

    Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor, da ich um dererlei Beutelschneider einen weiten Bogen mache.

    Nur eine Privathaftpflicht halte ich für zwingend.

    Was ist mit Berechtigungsschein gemeint?


    Ich hab da wohl schlechte Karten, denn Klaus-Inge sagt:


    "Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine explizite vertragliche Vereinbarung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts.

    Ohne dieses Wahlrecht ist eine Einmalzahlung regelmäßig unzulässig, da das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG gilt, das laufende Versorgungsleistungen schützt."

    Das Wahlrecht muss zwingend in der Versorgungszusage verankert sein.


    Wahlrecht muss eingeräumt sein und nicht ausgeschlossen. Da ist die Rechtslage bedauerlicherweise eindeutig. :(

    Also, neuester Sachstand.


    Habe das komplette Vertragswerk als pdf. erhalten.

    In keinem Teil des Schriftwerkes geht wie behauptet hervor, dass der Vertragspartner eine Einmalzahlung ausgeschlossen hat.

    Es gibt zwar einen Zahlungsplan, aus dem hervorgeht, dass die Auszahlung vierteljährlich nachschüssig erfolgt, an den halten die sich aber schon gar nicht, da die Zahlung monatlich vorschüssig erfolgt.

    Aber das ist ja bei einer Rente erstmal Usus.


    Ich suche schon mal die Adresse vom Sozialgericht raus...



    Verträge vor 2005 (Bestandsschutz)

    Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, besteht unter strengen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine steuerfreie Einmalzahlung:

    • Voraussetzungen: Die Beiträge müssen damals pauschal versteuert worden sein, und der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren gehabt haben.
    • Wahlrecht: Hier kann der Berechtigte oft wählen, ob er eine Rente oder die steuerfreie Kapitalauszahlung wünscht.

    Kleinbetragsrente

    Eine Sonderform der Einmalzahlung existiert für sehr kleine Anwartschaften. Wenn die monatliche Rente einen bestimmten Geringfügigkeitsgrenzwert (2026: ca. 39,55 Euro im Westen, 37,45 Euro im Osten) nicht übersteigt, kann das Kapital auch bei neueren Verträgen einseitig vom Anbieter als Einmalzahlung ausgezahlt werden (oft ohne explizites Wahlrecht des Kunden, sondern als Standardprozedur).

    Es ist zumindest aktenkundig, dass ich vor Renteneintritt Einmalzahlung gefordert habe, denn bei Fristversäumnis geht dann tatsächlich nichts mehr.

    Wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Arbeitgeber dies ausgeschlossen hätte.

    Habe den Nachweis darüber angefordert, da wurde am Telefon herumgeblubbert, dass man mir schließlich nicht den ganzen Kollektivvertrag schicken könnte.

    Der Passus würde mir reichen meinte ich, aber den fordere ich ein.

    Man gibt es weiter, so die Antwort.

    Danke für die Ausführungen allerseits. Die werden heute garantiert von mir hören.

    25 bei 15.000 ist lächerlich

    Im wesentlichen geht es mir darum, weshalb die sich mit Händen und Füßen gegen Einmalzahlung wehren.

    Bei solchen Kleckerbeträgen sind die Verwaltungskosten nicht verhältnismäßig.

    Hast du das Geld aus deinem Brutto gezahlt oder war das ein Goody vom Arbeitgeber? So wie es formuliert ist eher letzteres und damit hast du etwas, was viele andere Arbeitnehmer nicht haben.


    Normalerweise hat man dazu auch ein Vertrags- bzw. Bedingungswerk und bekommt jährlich eine Standesmitteilung. Was steht denn da drinnen zu Rentenfaktoren, Anlagemodalitäten, Entwicklung & Co?

    Ich habe nie ein Schriftstück darüber bekommen. Keine Ahnung was die ausbaldowert haben.

    Es gab doch die vermögenswirksamen Leistungen.

    Nun ja du musst die 25 € monatlich nur gut anlegen, Reis und Pasta im Angebot. - Diversifikation ist überbewertet wenn man auf Kohlenhydrate setzt.

    Ich kann sie aber auch dem Roten Kreuz spenden. Macht mich jetzt nicht ärmer. [smilie_happy]

    Falls jemand mit der Swiss Life liebäugelt und hoffentlich nicht schon in ihre Krallen geraten ist, dem kann ich nur raten einen weiten Bogen um diesen Saftladen zu machen.

    Mein ehemaliger Arbeitgeber hat vor über 25 Jahren meine Altersansprüche da geparkt, der Kapitalstock beträgt mehr als 15.000€.

    Daraus wird mir eine Rente von nicht mal 25€ mnatlich gezahlt. Ich müsste also über 52 Jahre Rente beziehen, um nur den Kapitalstock aufzubrauchen. Eine Einmalzahlung wird auch verweigert, obwohl das in ihrem Internetauftritt angepriesen wird.

    Eine unglaubliche Frechheit. :cursing: