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11. Juni 2004, 12:02, NZZ Online
Bundesgericht heisst Rekurs in Yukos-Affäre gut
Blockade von 1,6 Milliarden aufgehoben
Nach fünf abgewiesenen Beschwerden hat das Bundesgericht in der Yukos-Affäre erstmals einen Rekurs gutgeheissen. Damit muss die Bundesanwaltschaft blockierte Gelder in der Höhe von 1,6 Milliarden Dollar freigeben, wie die Anwälte der betroffenen Firma am Freitag der Nachrichtenagentur AP sagten.
(ap) Das Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen Dienstag liegt erst im Dispositiv vor. Demnach wurde der Rekurs einer zum Yukos-Imperium gehörenden Firma gegen eine Rechtshilfeverfügung der Bundesanwaltschaft vom vergangenen 25. März gutgeheissen und die Verfügung aufgehoben. Die Bundesanwaltschaft muss der Firma zudem eine Entschädigung von 5000 Franken zahlen.
Ein Mitarbeiter des beschwerdeführenden Genfer Anwalts Philippe Neyroud sagte auf Anfrage der AP, bei der betroffenen Firma handle es sich um die Pecunia, eine auf der Isle of Man domizilierte 100-prozentige Tochtergesellschaft der russischen Menatep-Holding, die ihrerseits den Ölkonzern Yukos kontrolliert. Die Pecunia könne damit über 1,6 Milliarden Dollar auf Konten in der Schweiz wieder verfügen.
Garantie eines Bankdarlehens
Bei den fraglichen Mitteln gehe es um die Garantie eines Bankdarlehens, das für die Finanzierung der Übernahme des russischen Ölkonzerns Sibneft durch Yukos bereitgestellt worden sei. Diese Transaktion war nach der Verhaftung des russischen Milliardärs Michail Chodorkowski im letzten Herbst zunächst auf Eis gelegt und im vergangenen Dezember abgesagt worden.
Bei der Bundesanwaltschaft wies man auf Anfrage darauf hin, dass der nun gutgeheissene Rekurs eine von insgesamt zehn Beschwerden sei, die gegen die vorsorgliche Blockierung von Vermögenswerten in der Höhe von mehreren Milliarden Franken erhoben worden seien. In vier Fällen seien die Rekurse vom Bundesgericht als unzulässig abgewiesen, in einem fünften Fall als gegenstandslos abgeschrieben worden. Vier weitere Rekurse seien beim Bundesgericht noch hängig.
Politische Motive unterstellt
Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft hatte grosses Aufsehen erregt, weil es um die grösste je in einem Rechtshilfeverfahren gesperrte Summe geht und weil der russischen Staatsanwaltschaft in der Yukos-Affäre politische Motive unterstellt werden.
Zu drei der abgewiesenen Rekurse veröffentlichte das Bundesgericht gleichzeitig die Begründung. Ihr ist zu entnehmen, dass die russische Staatsanwaltschaft ein Netz von Firmen und Personen in der Schweiz im Visier hat. Ihnen wird vorgeworfen, an einem betrügerischen Handel mit Düngemitteln, Öl und Ölprodukten beteiligt gewesen zu sein.
Betrügerischer Handel vorgeworfen
Unter anderem soll die Menatep-Holding diese Produkte zunächst zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis an Firmen in die Schweiz verkauft und anschliessend zum Marktpreis ins Ausland weiterverkauft worden sein. Der Gewinn in der Höhe der Preisdifferenz soll in der Schweiz gewaschen worden sein.
Die Rekurse wurden vom Bundesgericht abgewiesen, weil die betroffenen Firmen nicht nachweisen konnten, dass ihnen durch die vorsorgliche Kontensperre ein unmittelbarer und nicht wiedergutzumachenden Nachteil erwächst. Der Rechtshilfevollzug ist in allen Fällen noch nicht abgeschlossen.
(Urteile 1A.86/2004 vom 8.6.2004 sowie 1A.81/2004, 1A84/2004, 1A85/2004 vom 1.6.2004)
Quelle: http://www.nzz.ch/2004/06/11/wi/page-newzzDVC43AJJ-12.html
und prombt hat der Kurs darauf reagiert...