Ich hatte 100-Rubel-Münzen (Gold) aus der Schweiz geliefert bekommen, die ich beim Hauptzollamt abholen durfte. Der Zollbeamte hat das Paket dann vor meinen Augen geöffnet und beim Anblick der Münzen ungläubig gefragt, ob das denn wirklich Gold wäre.
Leider sind die 100-Rubel-Münzen nicht in der Liste der steuerbefreiten Anlagemünzen aufgeführt. Meine Beteuerungen, dass die Voraussetzungen für die steuerfreie Einfuhr vorliegen, hat man mir natürlich nicht ohne Nachprüfung abgenommen.
Nach fast 2 Stunden Suche im PC, unter Zuhilfenahme eines Kollegen und zweier Nachfragen, ob das Feingewicht von 15,55 g für eine oder für alle Münzen gilt und ob ich den Rechnungsbetrag für eine oder für alle Münzen gezahlt hätte, kam der Beamte zu der - für ihn nur schwer nachvollziehbaren - Erkenntnis, dass ich sogar etwas weniger als den Spotpreis bezahlt habe und ließ mich meiner Wege gehen. Wenigstens waren alle Beteilgten um eine Erfahrung reicher.