Lt. einigen Artikelbeschreibungen bietet PS auf Nachfrage ggf. den Treuhandservice an. Ich habe mal nachgefragt, ob bei einem Artikel (Gold) der Treuhandservice auf meine Kosten möglich wäre. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dafür gab es natürlich auch kein Gebot von mir.
Beiträge von Goold
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Original von Marcher
Wieso kaufst du über Ebay, wenns die KR bei Proaurum für 487€ gibt?
Zu den Preisen kaufe ich natürlich nicht bei ebay. Ich habe mich bloß gewundert, dass es offensichtlich Leute gibt, die zu diesen Preisen bei ebay kaufen, obwohl - wie du es schon treffend festgestellt hast - man bei nachweislich seriösen Anbietern günstiger zulangen kann.
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Gerade hat PS 5 KR für 2555 versteigert, also 511 pro Unze. Alle Achtung. Da sollte PS auch mal zügig liefern können.

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Original von Goldküste
...um sich bei einem Crash entspannt zurückzulehnen...Wenn der Crash kommt, wird sich wohl niemand entspannt zurücklehnen können. Es würde mich überraschen, wenn ein Crash der Finanzsysteme ohne politische Veränderungen einhergehen würde.
Aus diesem Grund setze ich persönlich eher auf Gold, denn wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - das Land verlassen müsste, dann habe ich lieber Gold als 100 kg Silber im Gepäck.
Prozentual bin ich derzeit mit ca. 6 % in Gold investiert (kann ich noch in die Hosentasche stecken :)), strebe aber mittelfristig die 10 %-Marke an.
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Mit der ML-Agentur habe ich schon über ebay Erfahrungen gemacht. Ware kam auch in etwa nach der angegebenen Lieferzeit und war auch echt.

War trotzdem eine Zitterpartie und ich bin froh, dass alles gut gelaufen ist. Auf meine Anfrage, ob er künftig auf Rechnung liefern würde - auch gegen angemessenes Zusatzentgelt - wurde mir mitgeteilt, dass grundstäzlich nicht auf Rechnung geliefert würde. Ich werde wohl nicht nochmal dort bestellen.
PS Die negative Beurteilung war von mir, weil man unter
http://bullionpage.de
einen guten Überblick über Bezugsquellen und -preise des 1/4 Krüger bekommen kann (Thread daher aus meiner Sicht überflüssig).
Es gibt auch zur ML-Agentur einen eigenen Thread. -
Der fragt sich doch wohl nicht wirklich, warum der 50g-Barren nur 32 g wiegt. Solche falschen Barren wurden kürzlich tonnenweise bei ebay versteigert. Es ist nicht verwunderlich, dass die jetzt wieder auftauchen mit so Zusätzen wie:
- bin kein Fachmann und habe keine Ahnung
- weiß nicht, ob echt ist
- garantiere für nichts -
Vermutlich hat PS electronic die Auktionen nicht gestoppt, sondern wurde gestoppt.

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Schaut euch mal die Bilder zu den gegossenen Goldbarren von proaurum an (Preisliste unter i). Die sehen genauso aus wie die von PSE, nur dass bei PSE der Hintergrund weiß ist und das Logo von PSE drauf ist.
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Original von acntf

Was sollte das Finanzamt dagegen einzuwenden haben, wenn man ein Gewerbe eröffnet und betreibt?

Man betreibt ja diesen Aufwand wohl erst mal nur, um daraus Gewinne zu erzielen.
Und mit etwas unternehmerische Geschick und Glück ...
warum sollen da nicht auch Gewinne anfallen.
Es könnte sich ja aus so einem Modell auch eine nette Nebenerwerbsquelle auftun.Vielleicht hatte ich Dich da nur falsch verstanden. Das Finanzamt hat natürlich nichts dagegen, dass Du Gewinne machtst und diese versteuerst.
Ich hatte Deine Aussage so aufgefasst, dass sich das Finanzamt an Deinen Spekulationsverlusten beteiligen soll.
Wenn in der Praxis zunächst Verluste auftauchen, wird das Finanzamt im Zweifel die Steuerverlagung durch einen Vorläufigkeitsvermerk so lange offen halten, bis Deine Gewinnerzielungsabsicht durch tatsächlich erzielte Totalgewinne auch belegt ist. Sollte Dir dies nicht gelingen, kann das Finanzamt sämtliche Verluste nachträglich aberkennen.
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Zitat
Original von acntf
Natürlich können Verluste einer Kapitalgesellschaft auch in der privaten Steuererklärung bedingt geltend gemacht werden.
Stichwort: wesentliche Beteiligung
Verluste und Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (>=1%) zählen zu den Gewerbeeinnahmen. Ein Spekultionsfrist besteht nicht.
Es gilt das HEV. Gewerbesteuer fällt nicht an.Bei diesen Verlusten handelt es sich nicht um Verluste der Kapitalgesellschaft, sondern um Verluste aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Ein nicht ganz unbedeutender Unterschied.
ZitatOriginal von acntf
Eine weitere Möglichkeit könnte sein, ich stelle der Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung.
Im Verlustfalle gibt es da sicherlich auch Abschreibungsmöglichkeiten.
Aber auf diesen Gebiet kenne ich mich dann doch zu wenig aus, um hier konkrete Aussagen zu machen.Die Forderung kannst Du vielleicht wirtschaftlich, aber nicht steuerlich abschreiben, da solche Vermögensverluste Privatsache sind.
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Also ich hätte micht heute nicht angemeldet, wenn ich dafür hätte Geld bezahlen müssen.
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Zitat
Original von acntf
Und man kann ja sicherlich auch zwischendurch Privatentnahmen machen.
ZB Kauf bei 10€, Silber fällt auf 8 €
Privatentnahme zu 8 €, MWSt. wird abgeführt.
Verlust wird steuerlich geltend gemacht.Einlagen und Entnahmen sollten umfassend und zeitnah dokumentiert werden. Bei dem geringsten Verdacht einer Manipulation wird das Finanzamt den Vorgang steuerlich nicht anerkennen.
ZitatOriginal von acntf
Wie bereits geschrieben, mir geht es hier um die theoretische Entwicklung eines legalen Geschäftsmodell (Spekulationsmodell).Verlass Dich drauf, dass das Finanzamt Dir in die Suppe spucken wird.
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Original von acntf
Andere Fragen wären auch noch zu klären.
Was wäre wenn ich eine Ltd. ( Billigmodell einer GmbH) gründe.
Ergeben sich da gestalterische Vorteile, etc.Bei der Ltd. oder der GmbH kannst Du die Verluste nicht mit anderen Erträgen verrechnen.
Ich würde eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bevorzugen, weil der Aufbau des Vorratsbestandes sofort in den Aufwand geht. Allerdings sind dann die Verkäufe natürlich in voller Höhe steuerpflichtige Einnahmen.
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Original von acntf
[Angenommen, der Buchwert beträgt 10 Euro die Unze
Der aktuelle Silberpreis liegt bei 15 €.Bezahle ich dann auf den Buchwert die MWSt., oder muss ich auf den Marktwert die MWSt. zahlen.
Maßgeblich ist der Einkaufspreis im Zeitpunkt der Entnahme, also die 15 €.
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Original von acntf
Was mir noch nicht ganz klar ist bei diesem Modell wäre die Auflösung der Gesellschaft.
Was passiert dann mit dem Gesellschaftssilber?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich dann, dass Silber in Privatbesitz überzuführen?
Wird dann die MWSt. auf den gesamten Silberbestand sofort fällig?Bei der Geschäftsaufgabe darfst Du auf das ganze Silber Mehrwertsteuer abführen.
Wenn Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, dann stellt das gesamte noch vorhande Silber im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine steuerpflichtige Einnahme dar.