Zitat
Original von acntf

Was sollte das Finanzamt dagegen einzuwenden haben, wenn man ein Gewerbe eröffnet und betreibt?

Man betreibt ja diesen Aufwand wohl erst mal nur, um daraus Gewinne zu erzielen.
Und mit etwas unternehmerische Geschick und Glück ...
warum sollen da nicht auch Gewinne anfallen.
Es könnte sich ja aus so einem Modell auch eine nette Nebenerwerbsquelle auftun.
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Vielleicht hatte ich Dich da nur falsch verstanden. Das Finanzamt hat natürlich nichts dagegen, dass Du Gewinne machtst und diese versteuerst.
Ich hatte Deine Aussage so aufgefasst, dass sich das Finanzamt an Deinen Spekulationsverlusten beteiligen soll.
Wenn in der Praxis zunächst Verluste auftauchen, wird das Finanzamt im Zweifel die Steuerverlagung durch einen Vorläufigkeitsvermerk so lange offen halten, bis Deine Gewinnerzielungsabsicht durch tatsächlich erzielte Totalgewinne auch belegt ist. Sollte Dir dies nicht gelingen, kann das Finanzamt sämtliche Verluste nachträglich aberkennen.