Beiträge von Goold

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    Original von acntf
    Natürlich können Verluste einer Kapitalgesellschaft auch in der privaten Steuererklärung bedingt geltend gemacht werden.
    Stichwort: wesentliche Beteiligung
    Verluste und Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (>=1%) zählen zu den Gewerbeeinnahmen. Ein Spekultionsfrist besteht nicht.
    Es gilt das HEV. Gewerbesteuer fällt nicht an.


    Bei diesen Verlusten handelt es sich nicht um Verluste der Kapitalgesellschaft, sondern um Verluste aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Ein nicht ganz unbedeutender Unterschied.


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    Original von acntf
    Eine weitere Möglichkeit könnte sein, ich stelle der Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung.
    Im Verlustfalle gibt es da sicherlich auch Abschreibungsmöglichkeiten.
    Aber auf diesen Gebiet kenne ich mich dann doch zu wenig aus, um hier konkrete Aussagen zu machen.


    Die Forderung kannst Du vielleicht wirtschaftlich, aber nicht steuerlich abschreiben, da solche Vermögensverluste Privatsache sind.

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    Original von acntf
    Und man kann ja sicherlich auch zwischendurch Privatentnahmen machen.
    ZB Kauf bei 10€, Silber fällt auf 8 €
    Privatentnahme zu 8 €, MWSt. wird abgeführt.
    Verlust wird steuerlich geltend gemacht.


    Einlagen und Entnahmen sollten umfassend und zeitnah dokumentiert werden. Bei dem geringsten Verdacht einer Manipulation wird das Finanzamt den Vorgang steuerlich nicht anerkennen.


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    Original von acntf
    Wie bereits geschrieben, mir geht es hier um die theoretische Entwicklung eines legalen Geschäftsmodell (Spekulationsmodell).


    Verlass Dich drauf, dass das Finanzamt Dir in die Suppe spucken wird.

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    Original von acntf
    Andere Fragen wären auch noch zu klären.
    Was wäre wenn ich eine Ltd. ( Billigmodell einer GmbH) gründe.
    Ergeben sich da gestalterische Vorteile, etc.


    Bei der Ltd. oder der GmbH kannst Du die Verluste nicht mit anderen Erträgen verrechnen.


    Ich würde eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bevorzugen, weil der Aufbau des Vorratsbestandes sofort in den Aufwand geht. Allerdings sind dann die Verkäufe natürlich in voller Höhe steuerpflichtige Einnahmen.

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    Original von acntf
    [Angenommen, der Buchwert beträgt 10 Euro die Unze
    Der aktuelle Silberpreis liegt bei 15 €.


    Bezahle ich dann auf den Buchwert die MWSt., oder muss ich auf den Marktwert die MWSt. zahlen.


    Maßgeblich ist der Einkaufspreis im Zeitpunkt der Entnahme, also die 15 €.

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    Original von acntf
    Was mir noch nicht ganz klar ist bei diesem Modell wäre die Auflösung der Gesellschaft.
    Was passiert dann mit dem Gesellschaftssilber?
    Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich dann, dass Silber in Privatbesitz überzuführen?
    Wird dann die MWSt. auf den gesamten Silberbestand sofort fällig?


    Bei der Geschäftsaufgabe darfst Du auf das ganze Silber Mehrwertsteuer abführen.


    Wenn Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, dann stellt das gesamte noch vorhande Silber im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine steuerpflichtige Einnahme dar.