ZitatOriginal von acntf
Natürlich können Verluste einer Kapitalgesellschaft auch in der privaten Steuererklärung bedingt geltend gemacht werden.
Stichwort: wesentliche Beteiligung
Verluste und Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (>=1%) zählen zu den Gewerbeeinnahmen. Ein Spekultionsfrist besteht nicht.
Es gilt das HEV. Gewerbesteuer fällt nicht an.
Bei diesen Verlusten handelt es sich nicht um Verluste der Kapitalgesellschaft, sondern um Verluste aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Ein nicht ganz unbedeutender Unterschied.
ZitatOriginal von acntf
Eine weitere Möglichkeit könnte sein, ich stelle der Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung.
Im Verlustfalle gibt es da sicherlich auch Abschreibungsmöglichkeiten.
Aber auf diesen Gebiet kenne ich mich dann doch zu wenig aus, um hier konkrete Aussagen zu machen.
Die Forderung kannst Du vielleicht wirtschaftlich, aber nicht steuerlich abschreiben, da solche Vermögensverluste Privatsache sind.