Der gewerbliche Verkäufer haftet selber dafür, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht und es sich beim Abnehmer um eine Privatperson handelt. §474(1)+(2)BGB, 475(1) S.1 BGB i.V.m. §447BGB. Bei Kauf von einer Privatperson haftet jedoch der Käufer.
Leider sind das die deutschen BGB Vorschriften bzw. Urteile im Ausland nicht Anwendbar. Der Erfüllungsort, welcher den Gerichtsstand bestimmt, befindet sich bei einem internationalen Kauf mangels anderer Abrede am Ort der Niederlassung des Verkäufers [..] oder am Ort der Übergabe [Quelle] [..] es sei denn es wurde ein anderer Gerichtsstand vereinbart. Gerichtsstand wäre hier also Australien. 
Außnahme auch bei internationalen Geschäften sind Ebaykäufemit Paypal. Will bei dieser Abwicklungsmethode der Versender nicht auf dem doppelten Versandrisiko sitzen bleiben, so muss er die Ware immer so versenden, dass das Ankommen der Ware beim Käufer dokomentiert werden kann (Einschreiben mit Mail-Tracking, Rückschein). Zumindestens der Käufer ist durch diese Methode immer vor Verlust auf dem Transportweg geschützt. Der Verkäufer hat jedoch keinen Regressanspruch gegenüber Paypal, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht. Um eine Transportversicherung muss er sich also selber kümmern. Mit der o.g. Dokumentation ist der Verkäufer jedoch zumindestens vor einer doppelten Belastung geschützt, da Paypal das dem Kunden gutgeschriebene Guthaben dem Verkäufer in diesem Fall nicht in Rechnung stellen darf.
Das es in Australien keinen einzigen Postdienstleister mit Tracking gibt ist nicht wahr. Höchstens die australische Staatspost hat keinen solchen Dienst. Aber z.B. die Perth Mint versendet auch versichert und mit Tracking z.B. durch FedEx.
Edit: Dass der Verkäufer keine Nachweise beigelegt hat ist schon schwach. Bei dem würd ich mir zukünftig nichts mehr bestellen, zumal es bei Silbermünzen schon schwierig genug ist, auch ohne dass der Verkäufer schlampt.
Eine Rechnung, ein Zahlungsbeleg und eine Zolldeklaration CN23 muss auf jeden Fall dabei sein. Bei Versand aus Deutschland muss zusätzlich ab einem Warenwert von 1000€ auch noch eine Ausfuhrgenehmigung beim örtlichen Zollamt, bei einem Warenwert ab 3000€ eine Ausfuhrgenehmigung vom Zollamt wo die Ausfuhr stattfindet/beginnt (i.d.R. Hauptzollamt Frankfurt a.M. Flughafen) beigelegt werden. Vermutlich gibts solche Regelungen auch in Australien.