hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...
aber vielleicht wandert sie ja auch in die schublade und es kommt erst nach jahren raus...
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Vielleicht kann er sich darauf stützen dass der VK die "Münze" unter der Rubrik "Edelmetalle" eingstellt hat. Was sie ja nicht ist.
Wenn die Bezahlung noch per Paypal erfolg ist, dann hat der K evtl. doch noch gute Chancen sein Geld zurückzubekommen.
Es müsste sich hierbei übrigens um die NP Variante handeln auf der unter Krugers Kopf "COPY" drausteht. Die wiegt m.W. tatsächlich 1 Unze (also ca. 31 gr.) ist aber etwas größer im Durchmesser (ich glaube so um die 41 cm) Vielleicht weiss es jemand und klärt uns auf.
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