Beiträge von Bembelpetzer

    Wiedermal keine klare Aussage in dem Artikel aus "Die Zeit"


    "[...] Als Hochvermögende gelten Menschen, die über ein Nettogeldvermögen von mindestens einer Million Euro verfügen. [...] gehören Hochvermögende eher zu den Gewinnern. Ihr Vermögen wächst, auch wegen der steigenden Aktienmärkte, [...]


    Was denn nun? Geldvermögen? oder doch auch Sachvermögen?

    ... wie wäre es mit Sachverstand???


    Wenn man sich den diesem Artikel zu Grunde liegenden Wochenbericht des DIW anschaut, dann geht es nicht um Nettogeldvermögen, sondern um "Pro-Kopf-Nettohaushaltsvermögen".

    Aber auch das ist wieder Humbug ... entweder Haushaltsvermögen oder Pro-Kopf-Vermögen.
    Und wenn Haushalte auf Pro-Kopf umgerechnet wurden ... mit welchem Faktor denn? Welche Altersgruppen wurden dabei berücksichtigt?


    Den zu Grunde liegende DIW Wochenbericht habe ich angefügt ... dieser wird auch hinsichtlich der strikten Unterscheidung zwischen Vermögen und Einkommen schwammig und kennt wohl auch nicht den Unterscheid zwischen Immobilieneigentum und Immobilienbesitz.


    Die drei Autoren "Miriam Ströing, Markus M. Grabka und Wolfgang Lauterbach" glänzen nicht gerade mit Sachkompetenz.

    nur DE saust ab


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    Mit solchen Grafiken muss man vorsichtig sein.
    Wenn ich mir den Vergleich Spanien vs Deutschaland ab 2008 heraussuche, dann schaut es so aus ...

    ... und wenn man die Graphen indexiert, dann hat Deutschland noch Luft nach unten, bzw. Spanien Luft nach oben.


    Bei den anderen Märkten im Bloomberg-Chat sieht es nicht viel anders aus. Diese Märkte sind hauptsächlich nach 2008 gefallen und sind noch in der Erholungsphase, während Deutschland keinen großen Einbruch hatte - aber jetzt. Und klar hatte Spanien und die anderen Länder vor 2008 einen starken Anstieg, welchen es so in Deutschland nicht gab.


    Was ich sagen möchte, man muss sich sehr lange Zeitreihen anschauen um eine Aussage treffen zu können ... und den Startpunkt im Auge behalten.

    Anbei ein Ranking von 219 Ländern bezüglich ihrer CO2-Emissionen pro Einwohner in Tonnen auf Basis der Zahlen von 2021.


    Deutschland ist auf Platz 35, der Weltdurchschnitt wird mit 5 tCO2/Einwohner angegeben, die Top 50 habe ich herausgezogen...

    07.12.2023 | Thema Maßnahmen

    VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin bestellt Sonderbeauftragte


    Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Sonderbeauftragte für die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG bestellt.


    Die BaFin hat am 30. November 2023 Christian Gervais als Sonderbeauftragten in der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG eingesetzt. Er übernimmt dort die Aufgaben und Befugnisse eines Geschäftsleiters. Gervais verfügt über langjährige Erfahrung im Genossenschaftsbanksektor. Er erfüllt die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die das Kreditwesengesetz fordert.


    Die BaFin hat diese Maßnahme ergriffen, weil das Institut nur noch einen Geschäftsleiter hatte. Drei der zuvor vier Vorstandsmitglieder hatten in den vergangenen Monaten ihr Amt niedergelegt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Bank von mindestens zwei Personen geleitet wird.


    Am 5. Dezember 2023 übernahm Klaus Dirk Auerbach als Sonderbeauftragter die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats der Bank. Auerbach hat über viele Jahre Erfahrungen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Aufsichtsratsmitglied in zahlreichen Unternehmen gesammelt. Er erfüllt ebenfalls die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die das Kreditwesengesetz fordert.


    Die BaFin hat diese Maßnahme ergriffen, damit die Bank wieder durch einen Aufsichtsrat kontrolliert wird und damit handlungsfähig ist. Ein Aufsichtsrat ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle 16 Mitglieder des bisherigen Aufsichtsratsgremiums waren in den vergangenen Wochen zurückgetreten.


    Beide Maßnahmen sind seit dem 5. Dezember 2023 bestandskräftig.

    BMF-Schreiben vom 04.12.2023 inkl. Liste ...


    Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - Sonderregelung für Anlagegold


    Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 24. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2023 Nr. C 854) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.

    Ich poste es mal hier rein, da der FSB-Thread uralt ist und Updates bereits in verschiedenste Threads geposted wurden und somit keine zentrale Heimat mehr haben.


    Das Financial Stability Board (FSB) [deutsch: Finanzstabilitätsrat] hat heute die aktualisierte Liste der Global Systemically Important Banks (G-SIBs) [deutsch: global systemrelevante Banken) veröffentlicht, welche ein Subset aus der Liste der Systemically Important Financial Institutions (SIFIs) ist.



    Was ich nicht gefunden (oder überlesen habe) ist, wie das Wort "global" genau definiert ist (Link).

    Entweder hinsichtlich "global agierend" oder hinsichtlich "global auswirkend" (wenn auch nur lokal agierend). Wenn man sich die Namen auf der Liste anschaut ist diese Spitzfindigkeit aber egal, da alle global agierend sind und im Fall der Fälle global auswirkend wären.

    Vielleicht für Euch Spezies ganz interessant ...


    "Hessen schafft Wissen" - Podcast

    #124 Sichere Kommunikation im Katastrophenfall

    Prof. Dr. Ulrich Trick über Telekommunikationsnetze
    Frankfurt University of Applied Sciences


    Brände, Fluten und Extremwetterereignisse – seit einigen Jahrzehnten nehmen klimabedingte Naturkatastrophen zu. Umso wichtiger ist es, sicherzustellen, dass bei Katastrophen so viele Menschenleben wie möglich gerettet werden können.


    Ausschlaggebend hierfür ist eine sichere und unkomplizierte Kommunikation zwischen den Helfenden und Hilfsbedürftigen. In Katastrophenfällen stehen wir vor der Herausforderung, Informationen schnell auszutauschen, auch wenn wichtige Infrastrukturen und Kommunikationsnetze nicht mehr verfügbar sind. Wie kann eine solche Kommunikation gewährleistet werden?


    Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich Dr. Ulrich Trick, Professor für Telekommunikationsnetze der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat er in einer Forschungsgruppe eine neuartige Netzwerkarchitektur entwickelt: ein sogenanntes Wireless Mesh Network (WMN). Von diesem Projekt erzählt er uns in dieser Episode „Hessen schafft Wissen“.

    ergänzend aus dem heutigen Handelsblatt-Newsletter ...


    Zitat

    Die „Effenberg-Bank“ benötigt nach dem Rückzug von Vorstandschef Stefan Siebert vermutlich schon bald Unterstützung aus dem Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken. „Das wird voraussichtlich kurzfristig passieren“, sagte Anwalt Edgar Steinle, der den Aufsichtsrat der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden berät, dem Handelsblatt.

    Zurzeit werde noch geprüft, welchen Verlust die Bank für 2022 ausweisen werde, sagte Steinle. Der Jahresabschluss für das vergangene Jahr ist noch nicht durch den Wirtschaftsprüfer testiert worden.

    Die Volksbank-Raiffeisenbank (VR-Bank) aus Thüringen wurde durch ihre umstrittene Geschäftspolitik bundesweit bekannt. Vor fünf Jahren hat das Geldhaus Ex-Nationalspieler Stefan Effenberg angeheuert, um Risiken im Fußballsektor besser einschätzen zu können. Die Bank vergibt nämlich Kredite an Profivereine. Auch deshalb ist sie ein Exot im sonst wenig glamourösen Genossenschaftssektor und sorgt seit Jahren für Schlagzeilen.

    Zudem liegt das Institut im Dauerclinch mit der Finanzaufsicht Bafin und dem Genossenschaftsverband BVR, der die Sicherungssysteme der insgesamt rund 700 Volks- und Raiffeisenbanken organisiert. Wegen der angespannten Lage bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden herrsche große Aufregung beim BVR, sagte eine mit der Situation vertraute Person.

    Ich musste auch paar mal drüber lesen, da dieser Satz keinen Sinn macht:

    Die Konvention schreibt vor, dass Banken die Schuldverschreibungen der Staaten zum ersten Kündigungstermin zurückzahlen müssen, unabhängig davon, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.


    In anderen Quellen zum gleichen Thema ist es richtig und sinnhaft wiedergegeben, z. B. :

    Es ist zur ungeschriebenen Regel geworden, dass Banken die Papiere zum ersten möglichen Kündigungstermin zurückzahlen müssen, unabhängig davon, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.


    AT1-Anleihen oder auch CoCo-Bonds genannt sind Ergänzungskapital und können zum erweiterten Eigenkapital hinzugerechnet werden, da diese Anleihen bei bestimmten Triggerevents (z. B. größere Verluste, die das Kernkapital / harte Eigenkapital / haftendes Eigenkapital zu stark belasten) in Eigenkapital (z. B. Aktien) umgewandelt werden können.



    Diese Anleihen können von den Emittenten nach fünf Jahren Laufzeit erstmalig gekündigt und zurück gezahlt werden. Um dem Markt zu signalisieren, wie finanzstark und kapitalseitig gut man aufgestellt ist, nimmt man diesen ersten Kündigungstermin demonstrativ war und kommuniziert dies auch über eine begleitende Pressemitteilung.


    Wenn man nun aber finanziell ins Straucheln kommt ist man aber um so mehr davon abhängig, dem Markt seine finanzielle Kraft zu signalisieren, dass man um so mehr dazu gezwungen ist, die Anleihen zurück zu zahlen, was aber wiederum an die finanzielle Substanz geht und man davon abhängig ist, dass die Ersatzemission erfolgreich und nicht zu teuer platziert wird. Je nach Vertrauen im Markt und Zinsgefüge im Markt kann das aber nach hinten los gehen und es wird befürchtet, dass dann wieder der Staat mit Unterstützungen einspringen muss.

    [...] Die Grundschuld mit Zweckerklärung ist eine "Hypothek" die etwas stärker ist. [...]

    Man muss unterscheiden zwischen

    a) Hypotheken

    b) Grundschuld mit enger Zweckerklärung

    c) Grundschuld mit weiter Zweckerklärung

    d) Grundschuld ohne Zweckerklärung


    a) Hypotheken sind akzessorisch und direkt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungssumme reduziert sich analog dem ausstehenden Darlehen inklusive Zinsen und erlischt automatisch mit Rückzahlung des kompletten Darlehens nebst Zinsen.


    b) Grundschulden mit enger Zweckerklärung sind an eine finanzierte Immobilie gebunden. Die gesicherte Summe reduziert sich analog der Darlehensrückzahlung, die Sicherungssumme bleibt aber bestehen. Wird ein weiteres Darlehen oder nach Rückzahlung des Ursprungsdarlehens ein neues für diese Immobilie abgeschlossen, so lebt die über diese Grundschuld gesicherte Summe bis zur Sicherungssumme wieder auf.


    c) Grundschulden mit weiter Zweckerklärung sind analog b) zu sehen, jedoch ist diese nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden, sondern gilt auch für alle anderen beim Grundschuldnehmer aufgenommen Darlehen/Kredite (auch Kontokorrent, Kfz & Co). Die tatsächlich gesicherte Summe entspricht also allen offenen Darlehen/Krediten nebst Zinsen und kann jederzeit bis zur Höhe der Sicherungssumme wieder aufleben.


    d) Grundschulden ohne Zweckerklärung (Standard) sichern die komplette Sicherungssumme dauerhaft ohne jeglichen Bezug zu einer offenen Forderung aus irgend einem Darlehen/Kredit/Zinsen. Da sie meist mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ins gesamte Vermögen) abgeschlossen und ausgestellt wird, ist sie eine Art "Freibrief". Natürlich kann gegen ungerechtfertigt durchgeführte Grundschuldgeltendmachungen juristisch vorgegangen werden, aber das ist ein anderes Thema.

    Neue Untersuchung der Finanzaufsicht

    Schwere Vorwürfe gegen "Effenberg-Bank"

    28.09.2023


    […] Die Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank) Bad Salzungen Schmalkalden steht im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). […]

    In einem aktuellen Bescheid der BaFin heißt es nun, dass in der Bank weiterhin Mängel bestehen, "die von der Anzahl und Schwere in erheblichem Maße aus dem üblichen Rahmen einer Bank und Genossenschaftsbank fallen." […]

    Die Kritik der Finanzaufsicht BaFin bezieht sich unter anderem auf vergebene Großkredite […] So sollen Darlehen an mehrere Fußball-Profivereine nicht immer mit ausreichend hinterlegten Sicherheiten vergeben worden sein. […]

    Dieses Vorgehen bezieht […] auch auf einige Auslandsgeschäfte […] So habe man sich etwa über eine Firma in Zypern an einem Projekt in Griechenland beteiligt, das die kommerzielle Nutzung einer Wasserquelle am Berg Athos in der dortigen Mönchsrepublik vorsieht. Das Ergebnis war eine Fehlinvestition in Höhe von 19 Millionen Euro. Allgemein kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Bank eine "erhebliche Risikoneigung" zeige.

    […] Die SREP-Überprüfung beanstandet zudem "erhebliche gravierende Feststellungen" bei der Geldwäsche-Prävention. So hat die VR-Bank laut BaFin zum Beispiel Kredite in Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Euro an einen russischen und einen zypriotischen Staatsbürger vergeben, die schon mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht worden seien. Die investigative Rechercheplattform OCCRP lege Verbindungen beider Personen zur russischen Staatsbank VTB nahe.

    Ein dritter, wichtiger Block […] betrifft den Immobiliensektor. In Deutschland hat die VR-Bank etliche Gebäude erworben […] Auffällig ist laut Aufsichtsbehörde, dass der hauseigene Gutachter der VR-Bank diesen Immobilien in der Bilanz "erhebliche Wertsteigerungen" zugebilligt habe - binnen eines sehr kurzen Zeitraums.

    So soll [das] Immobilien-Portfolio […] im vergangenen Herbst für rund 21 Millionen Euro an die VR-Bank verkauft [worden sein] - bewertet würde sie aktuell […] mit rund 50 Millionen Euro.

    […] Nach Informationen von Report Mainz waren in der vergangenen Aufsichtsratssitzung der Bank auch Vertreter von BaFin und BVR anwesend. Die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland haben schon vor Jahrzehnten ein Sicherungssystem installiert, mit dem im Krisenfall einzelne Institute von den übrigen Mitgliedern finanziell aufgefangen werden.

    Die Überprüfung der BaFin kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die VR-Bank ihre Eigenkapitalquote deutlich erhöhen soll. In dem Bescheid wird das Institut aufgefordert, statt mindestens acht Prozent künftig 14 Prozent an Eigenmitteln vorzuhalten. [...]

    Die WIKR gibt es seit Frühjahr 2016. Davor war es nicht unmöglich 100%-Finanzierungen oder auch Vollfinanzierungen (mit Kaufnebenkosten und teilweise Einbauküche und Außenanlage bis zu 120%) zu bekommen. Wenn ich mich recht erinnere hatte damals die BuBa gewarnt, da solche Kredite die 10%-Marke der Kreditportfolien überstieg und weiter zunahm.


    Auch mit der WIKR wird hauptsächlich geprüft, ob die Kapitaldienstfähigkeit aus laufenden Einnahmen unter Berücksichtigung von Ausgaben(-pauschalen) ausreicht den Kredit über die Laufzeit zu bedienen und eine Komplettrückzahlung bis zum statistischen Ableben unter angenommen zukünftigen Marktzinsen möglich erscheint. Parallel müssen Alternativszenarien mit unterschiedlichen Zins- und Tilgungssätzen aufgezeigt werden und dokumentiert werden, dass das gemacht wurde. Negativ verlaufende Alternativszenarien verhindern aber in den seltensten Fällen, das Unterschriften geleistet werden.


    Ich gebe zu, dass die Kalkulationen simpel, grob und plakativ waren, aber wollte damit nur aufzeigen, welchen Hebel ein nur um 0,5%-Punkte anderer Zinssatz beim Kreditvolumen haben kann.