Beiträge von Bembelpetzer

    Zitat

    Der Irrsinn geht weiter.


    MRNA Impfstoffe gegen Krebs.
    Biontech will in den kommenden Jahren Impfstoffe gegen Krebs an bis zu 10.000 Patienten in Großbritannien testen.

    Für mich ist das erstmal kein Irrsinn.


    Die mRNA-Technik ist seit locker 20 Jahren im Versuchsstadium, aber lediglich als Gentherapie ... u.a. genau gegen Krebs. Beim Menschen kam diese Technik aber (bis auf SARS-Cov-2) nie flächendeckend zum Einsatz, da die Nebenwirkungen zu groß waren und es bis jetzt nie eine Zulassung gab. Lediglich in der Tiermast kam sie hier und da zum einsatz.


    Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes wurde es aber möglich, dass Art der Gentherapie in bestimmten Fällen - und zwar bei Infektionskrankheiten - als Impfung benannt werden darf.
    Da eine Krebserkrankung in der Regel jedoch keine Infektionskrankheit ist, ist die Aussage "mRNA Impfstoffe gegen Krebs" schon mal nicht korrekt. (Ok, es gibt Studien an Mäusen, die eine mögliche Übertragung von Krebs analog einer Infektion in bestimmten Konstellationen nicht ausschließen lassen.)


    Wenn man es nun schafft, Krebszellen durch individuelle mRNA-Spritzen zu bekämpfen, finde ich das schon mal gut - aber es muss auch funktionieren und man sollte auf Grund der Nebenwirkungen nicht Pest gegen Cholera tauschen müssen. Dann kann jeder Betroffene selbst entscheiden, ob er eine Gentherapie via mRNA oder eine Chemotherapie für sich bevorzugt.


    Ich habe durch dieses Vorpreschen der Biothech-Unternehmen die kleine, aber wahrscheinlich unbegründete Hoffnung, dass wenn mRNA als Gentherapie gegen Krebs auf den Markt kommt (und dann auch so richtig benannt wird), die Begriffe 'mRNA' und 'Gentherapie' in den Hirnen der Leute verknüpft werden und die Verknüpfung zwischen 'mRNA' und 'Impfung' relativiert wird. Denn dann werden sich hoffentlich mehr Leuten als heute die Frage stellen, warum ein und die selbe Sache einmal als krebsbekämpfende Gentherapie verkauft wird und einmal als vorbeugende Impfung.


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    Zu der Benamung von Gentherapien als Impfung bei Infektionskrankheiten habe ich nochmal ein Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 25.01.2021 hier angehängt und die relevanten Passagen hier eingefügt (ja, ich weiß hatten wir damals schon mal thematisiert).


    2.1. Gentherapie
    Die Gentherapie versucht, durch die Veränderung der Erbinformationen eines Menschen genetisch bedingte Krankheiten zu behandeln oder diesen vorzubeugen. Sie umfasst die Korrektur krankheitsbedingter Gene durch die Anwendung rekombinanter DNA-Techniken. Mittels rekombinanter Nukleinsäuren wird die Nukleinsäuresequenz beim Menschen reguliert, repariert, ersetzt, hinzugefügt oder entfernt. Die Gene dienen dabei als therapeutisch wirksame Stoffe (Gentherapeutika).[...]
    Gemäß § 4 Abs. 9 Arzneimittelgesetz (AMG) handelt es sich bei Gentherapeutika um sogenannte Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP). § 4 Abs. 9 AMG verweist insofern auf die Verordnung (EG) Nr. 1394/200714 über Arzneimittel für neuartige Therapien. Die Verordnung verweist hinsichtlich der Definition für Gentherapeutika auf den Anhang I der Richtlinie 2001/83/EG15. Die Definition lautet wie folgt:
    „Unter einem Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel zu verstehen, das folgende Merkmale aufweist:
    a) Es enthält einen Wirkstoff, der eine rekombinante Nukleinsäure enthält oder daraus besteht, der im Menschen verwendet oder ihm verabreicht wird, um eine Nukleinsäuresequenz zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.
    b) Seine therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die es enthält, oder mit dem Produkt, das aus der Expression dieser Sequenz resultiert.
    Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.“[...]


    2.2. Impfung
    Der Begriff der Schutzimpfung ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legaldefiniert. Nach § 2 Nr. 9 IfSG ist eine Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. In Bezug auf den Begriff des Impfstoffes stellt das IfSG auf den arzneimittelrechtlichen Begriff ab. Dieser ist in § 4 Abs. 4 AMG legaldefiniert. Danach sind Impfstoffe Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG, die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung oder Behandlung von Infektionskrankheiten bestimmt sind. [...]


    2.3. Klassifizierung von mRNA-Impfstoffen
    Arzneimittel, die mRNA enthalten, sind als Gentherapeutika im Sinne des Anhang I, Teil IV, Abschnitt 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG – und damit als ATMP – zu klassifizieren, wenn es sich bei der als Wirkstoff enthaltenen mRNA um eine rekombinante Nukleinsäure handelt und die therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung des Arzneimittels in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser enthaltenen mRNA oder dem entsprechend exprimierten Protein steht. Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind, werden hingegen gemäß Anhang I, Teil IV, Abschnitt 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG nicht als Gentherapeutika und damit nicht als ATMP eingestuft. [...]

    Das heißt für mich aber vor allem, dass man (auch) GEOGRAPHISCH DIVERSIFIZIEREN muss!
    und das nicht (alleine), indem man (wie das derzeit wohl "Mode" ist?) alle Eier in einen MSCI-World-ETF-Korb legt ...


    ... in dem die "USA ... mit rund 70 Prozent den größten Anteil ... aus"machen ;)

    Man muss nicht nur darauf achten, wo ein Unternehmen sein Hauptbörsensitz hat, sondern auch wo der Umsatz gemacht wird.


    Die Deutsche Telekom ist im Deutschlandanteil verortet, ist umsatztechnisch aber eigentlich kein deutsches Unternehmen. Der Umsatz aus dem deutschen Markt liegt bei 20-25%. Rund zwei Drittel des Umsatzes wird in Nordamerika (vornehmlich USA) gemacht, der Rest im restlichen Europa und Fernost. Deutschland ist nur einen "Nebenmarkt".

    In Ergänzung zu Post 2.727 und ff.


    finanz-szene:


    Größte Ost-Sparkasse meldet horrende Wertverluste. Wie sieht's beim Rest aus?
    Die Zahl ist gewaltig. Und wenn man versucht, sie in irgendwelche Relationen zu stellen – dann erscheint sie einem nur noch gewaltiger. 414 Mio. Euro (!) hat die Mittelbrandenburgische Sparkasse im abgelaufenen Jahr auf ihre Eigenanlagen abgeschrieben. Dabei betont das größte ostdeutsche Kommunalinstitut auf Nachfrage, die horrenden Wertkorrekturen seien ausschließlich dem Kurseinbruch bei festverzinslichen Wertpapieren geschuldet (hätten also nichts mit dem Aktienbestand zu tun). Das entsprechende Portfolio an Schuldverschreibungen indessen belief sich per Ende 2021 auf "lediglich" 2,7 Mrd. Euro. Was also bedeuten würde (und dies ist die erste Relation), dass der Verlust rund 15% des Bestands entsprochen hätte. Zum Vergleich (und das ist die zweite Relation): Damit hätte die MBS fünfmal so hohe Abschreibungen verbucht wie die baden-württembergischen Sparkassen, bei denen die Wertkorrekturen nach eigenen Angaben grob 3% des Bestands an festverzinslichen Papiere entsprachen. Kann das alles wirklich sein bzw. ist das alles vergleichbar? Schwer zu sagen. Zumal: Man weiß zwar, dass die ostdeutschen Sparkassen traditionell viel "Depot A"-Geschäft betreiben. Laut der Sparkassen-Studie von Finanz-Szene war die MBS aber vergleichsweise moderat unterwegs. So machten ihre "Zinserträge aus Schuldverschreibungen" im Jahr 2019 gerade mal 12% aller Zinserträge aus. Bei anderen OSV-Sparkassen (konkret Spree-Neiße, Elbe-Elster und Chemnitz) lag der Wert bei 45% bis 60%. Was mag da dann erst los sein dieser Tage??? Freilich: Die MBS betonte gestern, die Wertkorrekturen seien bloß vorübergehender Natur. Und so wurden die Verluste bilanziell denn auch mit imposanter Leichtigkeit übertüncht: Einfach 340g-Reserven im Volumen von 321 Mio. Euro aufgelöst. Und, so schnell geht's, stand beim Jahresüberschuss eine schwarze Null. Leisten kann es sich die MBS angesichts einer Kernkapitalquote von immer noch 22%.

    BMF, Schreiben vom 2. Februar 2023, IV B 6 -S 1316/21/10019 :025.


    Betreff: Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG);
    Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz


    Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1). Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Dieses Schreiben unterstützt bei der sachgerechten Umsetzung des PStTG und adressiert praxisrelevante Themen.



    Inhalt des Schreibens


    Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
    1. Begriffsbestimmungeno Plattform; Plattformbetreiber (§ 3 PStTG)
    __ Nutzer; Anbieter (§ 4 PStTG)
    __ Relevante Tätigkeit; Vergütung (§ 5 PStTG)
    __ Sonstige Begriffsbestimmungen (§ 6 PStTG)
    2. Verfahrensvorschriften
    __ Auskunft (§ 10 PStTG)
    __ Registrierung (§ 12 PStTG)


    Abschnitt 2 – Meldepflichten
    1. Meldepflicht (§ 13 PStTG)
    2. Meldepflichtige Informationen (§14 PStTG)
    3. Meldeverfahren (§ 15 PStTG)


    Abschnitt 3 – Sorgfaltspflichten
    1. Anwendung der Sorgfaltspflichten (§ 16 PStTG)
    2. Erhebung meldepflichtiger Informationen (§ 17 PStTG)
    3. Überprüfung meldepflichtiger Informationen (§ 18 PStTG)
    4. Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (§ 20 PStTG)


    Abschnitt 4 – Sonstige Pflichten für meldende Plattformbetreiber1. Information der Anbieter (§ 22 PStTG)


    Abschnitt 5 - Veröffentlichungen

    EZB erhöht Zinsen um einen halben Prozentpunkt


    Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hebt ihre drei Leitzinssätze um jeweils 50 Basispunkte an. ”Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 8. Februar 2023 auf 3,00 Prozent, 3,25 Prozent beziehungsweise 2,50 Prozent erhöht”, wie es in der EZB-Mitteilung heißt.


    Weitere Erhöhung im März geplant


    Es soll nach Angaben der Notenbank auch noch nicht die letzte Erhöhung gewesen sein. Damit wolle die EZB eine ”zeitnahe Rückkehr der Inflation zu seinem mittelfristigen Zwei-Prozent-Ziel” gewährleisten. Sie kündigte bereits jetzt eine weitere Zinserhöhung von 50 Basispunkten für März dieses Jahres an.


    Zudem beschloss der EZB-Rat, ihr Asset-Purchase-Programme-Portfolio (APP) zwischen Anfang März und Ende Juni 2023 um monatlich 15 Mrd. Euro zu verringern. Das weitere Tempo soll später festgelegt werden.

    Ggf. könnte man das aus dem angehängten "Statistikband Rente 2021" herauslesen.
    Hatte noch keine Zeit dieses Machwerk genauer anzuschauen.


    Aber in Tabelle 41.00G sieht man die Rentenzahlbeträge und deren Anzahl.
    Also theoretisch Entgeltpunkte, aber keine Beitragszeiten - vielleicht ist so eine Tabelle auch irgendwo im Dokument zu finden. Der prozentual häufigste Rentenzahlbetrag mit 10,03% ist 900-1050 EUR und auch sonst könnte diese Tabelle die Quelle der Schlagzeile sein, wenn man die Prozentzahlen simpel addiert.


    Wenn man aber andersherum rechnet, bedeuten 1000 EUR Rente, dass man 27,77 Entgeltpunkte hat, also hat man entweder nur knapp 28 Jahre mit einem Durchschnittsgehalt eingezahlt oder 35 Jahre lang nur 80% oder 40 Jahre nur 70% oder 45 Jahre nur 60% des Durchschnittsgehalts verdient. Man muss also immer Fragen, wieso sind es nur 1000 EUR Rente. Auch muss man fragen, ob es eine Altersrente mit oder ohne Abzüge, Erwerbsminderungsrente, große Witwenrente, kleine Witwenrente oder Waisenrente ist.


    Ich möchte die Situation nicht schön reden, aber man sollte hinterfragen.




    Aber eines ist mir beim durchscrollen aufgefallen:
    In der Tabelle 22.00G führt die Anzahl der Renten nach Rentenbeginn auf, dort findet man z.B.
    dass 1.171 Witwenrenten gezahlt werden, deren Zahlungsbeginn vor 1957 lag (65 Jahre!)
    dass die längsten Altersrenten seit 1976 gezahlt werden (46! Jahre)

    Rein hypothetisch betrachtet, was könnte man den alles in einen Honeypot geben, damit der Finder sich nicht reingelegt vor kommt, bzw. was sollte man dort lieber nicht hinein geben, damit der Finder diesen als solchen offensichtlich erkennt und wieder kommt?


    - Bleibarren?
    - Urkunden/Zertifikate?
    - abgelegter Modeschmuck?
    - Euromünzensammlung?
    - Uraltschlüssel?
    - USB-Stick und ausgedachtem Private Key?
    - etc.


    oder doch lieber ein wenig von


    - Silberunzen
    - Umschlag mit ein paar Scheinen
    - alten Schmuck o.ä. vom Trödel
    - Einzelteile von altem Silberbesteck
    - etc.

    Nun gibts die ersten genaueren Zahlen ...


    Kunden der North Channel Bank sollen rasch entschädigt werden


    Nach der Insolvenz der North Channel Bank sollen die Kunden in Kürze entschädigt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am Vortag den Entschädigungsfall für das Mainzer Institut festgestellt. Die North Channel Bank GmbH & Co. KG sei nicht mehr in der Lage, die Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen. Mittlerweile hat das Amtsgericht Mainz auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts eröffnet. Wegen ihrer geringen Größe habe das Geldhaus keine Relevanz für die Finanzstabilität, erklärte die BaFin. Die North Channel Bank war von 2012 bis 2015 in hohem Maße in Cum-Ex-Aktiengeschäfte in Dänemark und Belgien involviert. Dänische und belgische Behörden hatten 176 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank gefordert, die diese Ansprüche aber nicht erfüllen konnte, hieß es. Neben Privatanlegern sollen auch einige Kommunen zu den Kunden gehören. Die Entschädigungsansprüche privater Anleger wurden mit 63 Millionen Euro beziffert, 46 Millionen Euro entfielen auf den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands und 17 Millionen Euro auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).

    Trade Republic arbeitet mittlerweile überwiegend mit Deutsche Bank und Citibank zusammen. Verrechnungskonten verwaltet von Solarisbank wurden ab Mitte 2022 sukzessive zu Deutsche Bank übertragen.

    Ja, aber nicht alle.
    Neukunden landen auf den Plattformen der Deutsche Bank und der Citibank, von den Bestandskunden wurde wohl aber nur ein Teil verlagert.


    Zitat: Eine Sprecherin von Trade Republic teilte auf Nachfrage mit: „Wir erweitern das Partnernetzwerk um Deutsche Bank und Citi und verteilen hier insbesondere Neukunden und einen Teil der Bestandskunden. Dabei bleiben wir weiter Partner der Solarisbank. Es gibt keine Aufteilung nach Märkten. Das ist ein Regelschritt im Rahmen unseres Wachstums.“

    Auch bei Solaris gibt es Neuigkeiten von der BaFin ...


    26.01.2023 | Thema Maßnahmen


    Solaris SE: BaFin ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation in den Bereichen Risikomanagement und Geldwäscheprävention an, beschränkt neue Kooperationspartnerschaften und bestellt Sonderbeauftragten

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Dezember 2022 gegenüber der Solaris SE angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention sicherzustellen und Risiken zu begrenzen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.


    Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Risikomanagement hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement auf Gruppenebene und im aufsichtlichen Meldewesen angeordnet.


    Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation in der Geldwäscheprävention und zur Vermeidung betrügerischer Transaktionen hat die Solaris SE zusätzliche Kontrollhandlungen einzuführen bzw. fortzuentwickeln. Im Kundenannahmeprozess wird unter anderem angeordnet, dass die Solaris SE Adressverifizierungen durchführen und dokumentieren muss. Daneben sind bei der Transaktionsüberwachung künftig Überweisungs- und Barauszahlungslimits bei bestimmten Konten zu beachten, die die BaFin festgelegt hat.


    Zur Risikoreduzierung hat die BaFin der Solaris SE zudem untersagt, neue Kooperationspartnerschaften ohne aufsichtliche Zustimmung einzugehen. Gleiches gilt für die Gründung neuer Tochtergesellschaften und den Erwerb neuer Beteiligungen.


    Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) bestellt. Der Sonderbeauftragte knüpft an ein Sonderbeauftragtenmandat an, das mit bestandskräftigem Bescheid vom 24. Januar 2022 angeordnet wurde.


    Grund für die Maßnahmen ist ein fortlaufender Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG und § 6 Absatz1 Geldwäschegesetz (GwG).


    Die Anordnungen ergehen auf Grundlage von § 6 Absatz 8 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 1, § 10 Absatz 1 Nr. 5 GwG in Verbindung mit § 25h Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 KWG, § 51 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 10 Absatz 1 Nr. 1, 11-13 GwG sowie § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG, § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG und § 45c Absatz1 und 2 KWG.


    Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 57 Absatz 1 GwG und § 60b Absatz 1 KWG.


    Die Maßnahmen sind seit dem 25. Januar 2023 bestandskräftig

    In Ergänzung zu Post 2739



    Pressemitteilung | 25. Januar 2023


    BaFin stellt Entschädigungsfall für North Channel Bank fest

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG (North Channel Bank) festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen.


    Bereits am 19. Januar 2023 hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Am darauffolgenden Tag wurde durch das Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens der North Channel Bank angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz nun auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.


    Die Einlagen der Kunden der North Channel Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt; in besonderen Ausnahmefällen kann die Entschädigungssumme auch höher sein. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.


    Darüber hinaus ist die North Channel Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

    Bloomberg 18. Januar 2023


    Lagardes Halbpunkt-Guidance noch immer gültig, sagt Villeroy


    Die Ankündigung von Christine Lagarde, dass die Europäische Zentralbank die Zinsen noch einige Zeit in Halbprozentpunkt-Schritten anheben wird, haben laut Ratsmitglied François Villeroy de Galhau weiterhin Bestand.


    Im Gespräch mit Bloomberg TV auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos sagte der Chef der französischen Notenbank, es sei noch zu früh, um über den Umfang der wahrscheinlichen Zinserhöhung im März zu sprechen. [...]


    “Wir haben ganz klar gesagt, dass wir immer noch von Sitzung zu Sitzung entscheiden, wir sind datengesteuert, also ist es viel zu früh, darüber zu spekulieren, was wir im März tun werden”, sagte Villeroy. “Ich möchte Sie an die Worte von Präsidentin Lagarde auf ihrer letzten Pressekonferenz im Dezember erinnern: Wir sollten davon ausgehen, dass wir die Zinsen für gewisse Zeit um 50 Basispunkte anheben werden. Diese Worte sind auch heute noch gültig.”


    -----
    Lagarde am 15. Dezember:
    “Wir werden also in gleichmäßigem Tempo weitermachen. Auf der Grundlage der Informationen, die uns heute zur Verfügung stehen, bedeutet dies eine weitere Zinserhöhung um 50 Basispunkte bei unserer nächsten Sitzung und möglicherweise bei der übernächsten Sitzung und möglicherweise auch danach, aber alles wird auch von der Überprüfung der Daten abhängen. Gehen Sie also nicht davon aus, dass es sich um eine einmalige Erhöhung um 50 Punkte handelt, sondern um mehr als das.”
    -----


    [...]

    Am Ende werden die Kämpfe mangels Munition eingestellt...


    Lager leer, Industrie abgebaut
    Die Ukraine hat ein Munitionsproblem


    Die ukrainische Armee verfeuert im Krieg gegen Russland jeden Tag Tausende Schuss an Munition. Die Lager leeren sich, Improvisation ist gefragt. Und die NATO-Staaten haben nicht mehr viele Geschosse zum Nachliefern. [...]
    Pro Tag werden von der Ukraine laut einem NATO-Beamten zwischen 5000 und 10.000 Schuss Artilleriemunition verfeuert. Das ist so viel, wie in einem ganzen Monat in Afghanistan [...]
    Vor allem für die sowjetisch produzierten Systeme geht der Ukraine die Munition aus. [...]
    Die NATO-Staaten haben der Ukraine bisher Waffen im Wert von etwa 40 Milliarden Dollar geschickt. Das ist etwa so viel, wie Frankreich jedes Jahr für seine Verteidigung ausgibt. Unter anderem durch die Waffenlieferungen schrumpfen die eigenen Arsenale der Länder. Die Lücke in Europa bei den Reserven, aber auch bei den Produktionskapazitäten in der Industrie sei groß, erläutert der Verteidigungsexperte.
    NATO-Mitglieder sollten für den Kriegsfall eigentlich Reserven für etwa einen Monat haben. Doch "allein die USA wären nur unter großem Ächzen dazu in der Lage, tatsächlich Munitionsreserven für 30 Tage hochintensives Gefecht bereitzustellen", sagt Loss. Deutschland hätte laut einem Medienbericht Munition für gerade einmal zwei Tage. Das liegt vor allem daran, dass über Jahre hinweg deutlich zu wenig bestellt wurde. [...]

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    7 Dinge die das Finanzamt JETZT mit Ihren Ebay Daten macht


    TaxPro GmbH
    19:44


    Ebay, Kleinanzeigen, Etsy, Mobile.de, Amazon, Airbnb: Alle melden jetzt ans Finanzamt. Gilt das auch für Private? Was zählt als Einnahmen? Ist alles bis 600 Euro steuerfrei?
    Die Kapitelmarker:
    00:00 Intro
    00:54 Welche Plattformen melden ans Finanzamt?
    01:52 Gilt das nur für Gewerbliche oder auch Private?
    03:48 Was zählt als Einnahmen?
    05:13 Woher wissen die den Kaufpreis?
    07:00 Wie soll das funktionieren?
    08:47 Wenn das Finanzamt das nicht anerkennt
    09:43 Der 600 Euro Irrtum
    12:07 Was kann ich steuerfrei verkaufen?
    13:58 Wie schnell bin ich in der Gewerblichkeit drin?
    17:00 Meldet Finanzamt ans Jobcenter?
    18:11 Der Todesstoß für Kleinanzeigen
    18:52 Der Fehler im Gesetz

    Handelsblatt hinter Paywall
    Bafin schränkt Neugeschäft von Milliarden-Fintech Solaris ein


    Die Finanzaufsicht Bafin verschärft die Kontrolle des prominenten Berliner Fintechs Solaris. Für das Institut gelte „künftig ein Erlaubnisvorbehalt hinsichtlich neuer Partnerschaften“, sagte der designierte Solaris-Chef Carsten Höltkemeyer dem Handelsblatt. „Wir müssen von der Bafin also grünes Licht bekommen, bevor wir neue Kunden aufnehmen dürfen.“


    Im Bankensektor ist eine solche Auflage außergewöhnlich. Sie macht deutlich, dass die Finanzaufsicht bei Solaris nach wie vor viele Schwachstellen sieht. Bis diese Mängel behoben sind, hat die Bafin nun die Möglichkeit, die Aufnahme neuer Kunden stark einzuschränken.


    Solaris wurde zuletzt mit 1,6 Milliarden Euro bewertet und hat für das Fintech-Ökosystem in Deutschland große Bedeutung. Das Institut ermöglicht anderen Start-ups, die Banklizenz von Solaris zu nutzen und damit erste Geschäfte zu machen. Zudem bietet Solaris etablierten Unternehmen Bankdienstleistungen an, beispielsweise bei der Herausgabe von Kreditkarten.

    Die Antworten liegen nun vor ... 4x Nein

    @ Gerald, frisch aus der Druckerpresse ...


    Mit diesen Dividenden-ETFs kannst du 2023 abkassieren


    Der ertragsstarke Renditejäger
    Wisdom Tree Global Quality Dividend Growth ETF


    Der resistente Krisenprofiteur
    Vaneck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders ETF


    Die flexiblen Allrounder
    Vanguard FTSE All World High Dividend Yield ETF
    iShares Stoxx Global Dividend Select 100


    Der verlässliche Aristokrat
    SPDR S&P US Dividend Aristocrats ETF


    Der Hochdividenden-Sammler
    Global X SuperDividend ETF


    Die Schwellenländer-Zwerge
    Wisdom Tree Emerging Markets Small Cap Dividend ETF
    iShares Emerging Markets Dividend ETF



    PS: Ich bin in keinen der Fonds investiert und habe es auch nicht vor.