Hier mal ein schönes Beispiel, welch ein Geschwafel man auf ernsthafte Fragen zu erwarten hat. Die grammatikalischen Fehler! habe ich unkorrigiert übernommen, auch dies zeigt den Stellenwert, den man einer solchen Frage beimißt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/792
16. Wahlperiode 01. 03. 2006
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/707 –
Umgang mit den Goldreserven
Vorbemerkung der Fragesteller
Gegenwärtig erfolgt eine Diskussion über den Verkauf von Teilen des Bundesbankgoldes. Initiiert hat die Debatte im Nachgang zu den Genshagener Beschlüssen der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, der den Erlös des verkauften Goldes nach Medienberichten in einem so genannten Zukunftsfonds anlegen möchte (vgl. z. B. Handelsblatt vom 3. Februar 2006).
1. Wie hoch belaufen sich derzeit die Goldbestände der Deutschen Bundes- bank?
Der Goldbestand der Deutschen Bundesbank beläuft sich derzeit auf 3 427,8 Tonnen (Stichtag 17. Februar 2006).
2. Welchen Markt- und welchen Buchwert haben die deutschen Goldreserven gegenwärtig (Tageskurs)?
Die Goldreserven haben nach Angaben der Deutschen Bundesbank bei einem aktuellen Preis von 459,386 Euro/Feinunze (London Fixing vom 17. Februar 2006) einen Marktwert von rd. 50,6 Mrd. Euro. Bei einem Anschaffungspreis von 73,527 Euro/Feinunze beträgt der Buchwert der Goldreserven rd. 8,1 Mrd. Euro.
3. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bewertung der Goldreserven hinsichtlich ihrer Funktion?
Aus der Bewertung der Goldreserven der Deutschen Bundesbank – diese erfolgt nach den Grundsätzen der Rechnungslegung der Europäischen Zentralbank – ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung keine konkreten Folgerungen in Bezug auf die Funktion des Goldes.
4. Welches Konzept hat die Bundesregierung zum Umgang mit den Goldre- serven der Deutschen Bundesbank?
Gemäß § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) hält und verwaltet die Bank die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland. Sie tut dies unabhängig von Weisungen der Bundesregierung (§ 12 BBankG). Dementsprechend ist es Aufgabe des Vorstandes der Deutschen Bundesbank konzeptionelle Überlegungen zur Höhe der Goldreserven im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anzustellen bzw. konkrete Entscheidungen, z. B. über Verkäufe, zu treffen.
5. Wie verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen Teilnehmerländer an der Europäischen Währungsunion mit ihren Goldreserven, und in welchem Umfang verfügen diese über Goldreserven?
Im Goldabkommen vom 8. März 2004 hat sich das Eurosystem zusammen mit der Schweizerischen und der Schwedischen Nationalbank auf eine Verkaufs- option von maximal 2 500 Tonnen über einen Zeitraum von fünf Jahren geeinigt. Die bisherigen Goldverkäufe dieser Notenbanken bewegen sich insgesamt im Rahmen der vereinbarten maximalen jährlichen Kontingente. Weder die USA noch Japan sind dem Abkommen beigetreten und behalten ihre Goldbestände bei. Das Eurosystem verfügt über Goldbestände von zusammen rd. 11 700 Tonnen. Die Bestände variieren hierbei – sieht man von denen der Bundesbank ab – zwischen rd. 2 800 Tonnen in Frankreich und ca. 2 Tonnen in Luxemburg.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit den Einnahmen aus Goldverkäufen neue Maßnahmen zu initiieren?
Einnahmen aus Goldverkäufen – insbesondere realisierte stille Reserven – können den Gewinn der Deutschen Bundesbank erhöhen. Gemäß § 27 Abs. 2 BBankG hat die Bundesbank ihren Reingewinn abzüglich eines bestimmten Betrages, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, jährlich an den Bund abzuführen. Bis zur Höhe von jährlich 3,5 Mrd. Euro dient er der Finanzierung der Ausgaben des Bundes nach dem Gesamtdeckungsprinzip und trägt damit auch zur Finanzierung des mehrjährigen 25 Mrd. Euro-Programms für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation bei. Soweit der Bundesbankgewinn den Betrag von 3,5 Mrd. Euro übersteigt, fließt er gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Erblastentilgungsfonds diesem zur Erfüllung von Tilgungsverpflichtungen zu.
7. Wie hoch wären die stillen Reserven, wenn die Deutsche Bundesbank ihre Goldverkaufsoption von 120 Tonnen pro Jahr gemäß des am 8. März 2004 erneuerten Goldabkommens in toto ausübte?
Bei einem Verkauf von 120 Tonnen Gold pro Jahr (gemäß Abkommensquote) würden sich stillen Reserven (Differenz zwischen Markt- und Anschaffungs- preis) unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen auf dem Goldmarkt in Höhe von rd. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, d. h. für fünf Jahre rd. 7,5 Mrd. Euro, ergeben.
8. In welchem Umfang – aufgeteilt auf die Jahre 2004 und 2005 – hat die Deutsche Bundesbank bisher ihre Goldverkaufsoption in Anspruch genom- men und welche Gründe gab es hierfür?
Die Deutsche Bundesbank verkaufte bisher rund 5 Tonnen Gold. Der Verkauf erfolgte für das vom Bundesministerium der Finanzen durchgeführte Goldmünzprogramm.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass Kontinuität beim Halten der Goldreserven auch über das Verhalten der Marktakteure stabi- lisierend auf die Finanzmärkte wirkt und der Abbau von Goldreserven zur Finanzierung anderer staatlicher Ausgaben diese Stabilität gefährden und beispielsweise zu steigenden Kapitalmarktzinsen führen könnte?
Das erste Goldabkommen wurde am 26. September 1999 mit einem Verkaufs- kontingent von insgesamt 2 000 Tonnen (5 Jahre) abgeschlossen. Der Abschluss erfolgte vor dem Hintergrund der damaligen unkoordinierten Goldverkäufe einiger Notenbanken und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf den Goldpreis. Das Abkommen trug nach Aussage der Deutschen Bundesbank in der Folge zu einer Stabilisierung des Goldmarktes bei. Bei Verkäufen z. B. im Rahmen des laufenden Goldabkommens ist daher nicht mit einer Stabilitätsgefährdung zu rechnen.
Für den Goldmarkt – so die Bank – ist das Verhalten der Notenbanken als offizielle Halter von Goldreserven ein wichtiger Einflussfaktor. Der Wert des Goldes steigt in der Regel, wenn eine stärkere Geldentwertung befürchtet wird und wenn es zu Finanzmarktkrisen oder instabilen Verhältnissen (z. B. poli- tische Krisen) kommt oder wenn mit ihnen gerechnet wird. Er entwickelte sich in jüngster Zeit gegensätzlich zum Wert von Devisenanlagen. Gold ist zugleich das einzige staatenunabhängige internationale Zahlungsmittel.
Die Bundesregierung teilt zwar grundsätzlich diese Einschätzung, weist aller- dings darauf hin, dass sich aus diesen Zusammenhängen nicht die gegenwärtige Höhe der Goldreserven der Deutschen Bundesbank begründen lässt.
10. Ist es die Aufgabe der Deutschen Bundesbank, einen sog. Zukunftsfonds oder andere Staatsaufgaben zu finanzieren und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese?
Die Finanzierung eines sog. Zukunftsfonds gehört nicht zu den Aufgaben der Deutschen Bundesbank. Zur Finanzierung von Staatsaufgaben trägt die Bundesbank nach Maßgabe von § 27 Abs. 2 BBankG durch die Gewinnabführung an den Bund bei.
11. Welche Überlegungen zur Verwendung der Golderlöse bestehen seitens der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass kein sog. Schattenhaushalt entsteht.
Siehe Antwort zu Frage 6.
12. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der in § 12 des Bundesbankgesetzes (BBankG) festgeschriebenen Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank und wie definiert sie den Begriff der „Einflussnahme“?
Die Bundesregierung respektiert grundsätzlich die Unabhängigkeit der Deut- schen Bundesbank; dies schließt einen offenen Meinungsaustausch nicht aus.
13. Welche Funktion haben die Goldreserven in Bezug auf die Europäische Währungsunion, und wie beurteilt die Bundesregierung ihr Verhalten im Kontext zu Artikel 105 Abs. 2 des EG-Vertrags für den Fall der in Rede stehenden Verwendung der Golderlöse?
Nationale Goldreserven können grundsätzlich auch in einer Währungsunion eine vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion für die gemeinsame Währung haben; allerdings können sie als Teil der Währungsreserven nicht isoliert von der Höhe der Devisenreserven betrachtet werden. Vor dem Hintergrund der hohen Devisenbestände der Deutschen Bundesbank dürfte nur ein Teil ihrer Goldreserven für eine vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion im Rahmen der Europäischen Währungsunion notwendig sein. Ein Teil der Goldreserven ist nach Auffassung der Bundesregierung währungspolitisch nicht erforderlich.
Zur Frage einer Verwendung der Golderlöse verweise ich auf die Antwort zur Frage 6.
Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/16/007/1600792.pdf
Tja, so also sieht eine Antwort unserer ReGIERung auf eine kleine parlamentarische Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter aus. Was wird wohl dabei herauskommen, wenn sich irgendwelches Stimmvieh erdreistet unbequeme Fragen zu stellen?
Gruß
mvd