Es gibt aber in den Arbeitsanweisungen und Gesetzen auch Ausnahmetatbestände... der Sortenverkauf in Form von Münzen und Banknoten ausländischer Währung gehört dann nicht zu den genehmigungspflichtigen Finanzgeschäften, wenn der Handel damit nicht das Hauptgeschäft des Geschäftsinhabers ist. Dies dürfte bei zahlreichen Münzhändlern zutreffen. Gem. Auskunft aus dem BAFIN zielt die Regelung auch nicht gegen typische Münzhändler, sondern gegen Wechselstuben, die oft zur Geldwäsche mißbraucht werden.
Beiträge von GoldBullish
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Die Inder gehören gem. den Statistiken des World Gold Councils http://www.gold.org seit jeher zu den grössten Gold-Nachfragern im Schmuckbereich... da dort in vielen Bevölkerungsschichten der Goldschmuck das Einzige ist, was die Frau nach einer Scheidung behalten darf... :-))
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nach den mir vorliegenden Informationen soll es noch rund 100.000 dieser Münzen in slowenischen Banken geben, die diese ursprünglich verpacken und dann mit Aufgeld verkaufen wollten, was zwischenzeitlich durch die Zentralbank in Zusammenhang mit der Aufgeldforderung als "unerwünschter Vorgang" eingestuft wurde... gleichsam wurden diese Banken gebeten, diese Stücke nur per 1 zum Nennwert abzugeben... hier darf man gespannt sein, wie das verteilt wird...
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neuer Bullionhändler in London, sprechen auch fliessend deutsch: http://www.CoinInvestDirect.com