*) in der Regel deshalb:
Werden die Wertpapiere in Girosammelverwahrung verwahrt, behaltet Ihr das Eigentum.
Werden die Wertpapiere in Wertpapierrechnung verwahrt, dann sind die Papiere im Eigentum der Bank und man hat nur einen Herausgabeanspruch. Ausnahme, die Papiere im Ausland sind auf den eigenen Namen registriert.
Ich gehe mal davon aus, dass alle deutschen Banken das ähnlich handhaben.
Von daher hat man gerade bei den für uns relevanten Aktien, die überwiegend ihren Sitz in Kanada haben, nahezu nur Wertpapierrechnung zur Verfügung. Blöde Sache.
Somit hat man kein Eigentum, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch.
Wobei man noch bedenken muss, dass das Eigentum bei der Verwahrstelle in Kanada liegt und nicht beim eigenen Broker.
D.h. wenn der eigene Broker pleitegeht, sollte das kein Risiko bei Wertpapierrechnung sein.
Ein Risiko hat man allerdings, wenn die Verwahrstelle pleite geht.
Man kann seine eigenen Trades auch an der TSX beobachten. Dort wird der Seller und Buyer transparent dargestellt. Wenn ich dort kaufe, dann steht als Buyer z.B. "TD Securities" oder ein anderer Finanzdienstleister drin. Die dürften also die Eigentümer sein, die ggf. auch im Aktienregister drinstehen. Denen gegenüber hat man also den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch.
Wir müssen hier daher besonders darauf achten, ob es dem kanadischen Bankensektor gut geht.
Edit:
Ich habe auch bereits bei meiner Bank angefragt, was passiert, wenn die Verwahrstelle pleitegeht.
Antwort:
"Die Lagerstelle ist kein Institut, welches insolvent gehen kann."
Eine sehr gewagte Aussage. Die Antwort archiviere ich zur Sicherheit. ![]()
Bitte fragt ebenfalls mal bei eurem Broker nach!
Vielleicht ist die Verwahrstelle eine rechtlich eigenständige Firma, die vom restlichen Finanzdienstleister entkoppelt ist?