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Gold und Silber haben in den vergangenen Monaten - und insbesondere in den letzten Wochen - massiv an Wert verloren. Da überlegen nicht wenige, sich jetzt von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und "Kasse zu machen". Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?
Beim Verkauf von Münzen und Barren handelt es sich steuerlich um ein privates Veräußerungsgeschäft - und dabei spielt die Haltefrist von 12 Monaten eine wichtige Rolle (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG):
Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 EUR im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 EUR sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt darauf jedoch nicht an. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren.
Bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich. ![]()