Hallo O. Jemineh,
Ich finde, das GG hat ein paar echt gute Ansätze. Leider hats von Anfang an keiner gelesen oder gar ernst genommen:
Art. 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Stimmt, leider sind Abstimmungen aber hierzulande sehr selten. Warum nur macht man so gut wie keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit zur demokratischen Willensäußerung? 
Was definitiv fehlt sind ein paar Dinge die in der US-Verfassung in den sog. Amendments niedergelegt sind.
"Amendment" bedeutet soviel wie "Abänderung". Darunter hat das GG wohl mehr als genug gelitten, oder? Oder sind es ganz bestimmte Amendments, die Dir da vorschweben?
Aber das Grundgesetz ist halt einmal ein Grundgesetz und keine in Freiheit beschlossene Verfassung. Das kannst du nicht ausklammern clarius, damit machst du den Strang sinnfrei.
Mein ganzes Interesse gilt der (Wieder-)herstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Du kannst meinen Beitrag eindeutig als Bekenntnis zum GG werten. Eine Verfassung sollte nicht viel anders aussehen, als das GG von 1949. Mehr Freiheit wär schön.
Ich möchte nichts ausklammern, im Gegenteil ich stimme Dir hier in allen Punkten zu. 
Hallo taheth,
Nöö, ich steh eher auf eine Verfassung. Notfalls die von 1919.
und wenn man das GG in eine Verfassung gießen würde?
Hallo tacheles,
, und weiter in Artikel 4 :
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zeit zum Handeln, liebe Freunde des Grundgesetzes. 
inwiefern unternimmt es denn jemand, diese Ordnung zu beseitigen? 
Herzlichen Dank an Euch
Clarius