Klaus Riottes Privatgeld ist doch eh nicht angreifbar, wenn seine haftungsbeschränkte Firma pleite ist. oder verstehe ich das Prinzip falsch?
hat sich halt "überraschenderweise" nicht gerechnet, Pech für die gutgläubigen Vorkassezahler
man (der Staatsanwalt nach Anzeige) müsste dem gewerbsmäßigen betrug nachweisen, was genaugenommen doch keine Hürde sein dürfte, wenn jemand systematisch und konsequent Ware unter Einkaufspreis angeboten hat.