meinst?
wenn das nicht angeschraubt ist, wird das doch weggetragen
und versicherungstechnisch geht eh nur ein kilo gold rein, also was für arme leute ![]()
(zugegebenermaßen bei privat oft die doppelte Versicherungssumme)
hilft nur gegen Gelegenheitsdiebe,
als Alibiwertaufbewahrungsbehältnis aber gut geeignet ![]()
Beiträge von Tilo
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ich würd sogar so weit gehn, daß die für einen jetzigen Besitzer einen negativen "Wert" haben, weil alleine das wegholen von dem Ort, wo er stört, richtig kostet
welches (Treppen)haus ist denn für solche Lasten stabil genug?? -
Ehrlich gesagt; Wenn ich Vollquotes sehe, die in jeglicher Hinsicht absolut überflüssig sind, sehe wird es mir Übel . Vollqote genügt schon. Kann man das nicht meiden??

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wobei es in deinem lionk keine Preise zwischen 179,9% (netto) und 180+19% (brutto) gibt
der von romario verlinkte liegt aber dazwischen, was im Widerspruch zu deinem Link (und meiner Sichtweise) ist -
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schlechtes Beispiel, denn die 200 goldeuro stehn ja auch nicht auf der liste!
insofern kann ich romarios Sichtweise schon verstehn -
ich würd sagen, dieser Händler legt die Liste wie du aus
verstehen kann ichs nicht, der Preis macht, wie du richtig ausführst, keinen Sinn, wenn Mwst. abgeführt würde
dazu müßten sich jetzt prof. Händler äußern, wir beide haben unsere Sichtweise ausreichend dargelegt -
<Romario> zweitens, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Händler Umsatzsteuer für eine Münze abführt, die im EU Amtsblatt für MwSt befreites Anlagegold gelistet ist.
daß du es dir nicht vorstellen kannst, heißt aber noch lange nicht, daß es nicht doch (richtigerweise) passiert
<Romario>die EU schreibt darin vor, dass diese Münzen von der MwSt befreit sind.
die schreibt darin nichts vor, es nur ne Auflistung von Münzen, die normalerweise (!) die Bedingungen für steuerfreies Anlagegold erfüllen<Romario>Warum sollte er da Umsatzsteuer dafür abführen.
vielleicht, weil die teuren Lunare die Bedingungen für die steuerfreiheit nicht erfüllen ?
<Romario>Händler A ...... also MwSt frei
Händler B verkauft .....ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen
Händler C verkauft .... Er müsste ...ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen..mal abgesehn vom Rechenfehler 7%/19% im letzten Besispiel alles richtig
<Romario>Im Leben lacht kein Gaulaha, du hältst das also für völlig absurd
aber warum wurde das bereits 2007 hier
http://www.goldseiten-forum.de…page=Thread&threadID=7205
als Tatsache hingenommen und ernsthaft erklärt und von niemandem in Frage gestellt?
<Romario>ich..Meinung dass Münzen die im EU Amtsblatt als MwSt befreites Anlagegold aufgeführt sind...Offenmarktwert ihres Goldgehalts
um nicht mehr als 80 % übersteigt.
und hier geht es um ALLE Lunar I + II, also Australien 100 AUD,nein, es geht genau gar nicht um ausnahmslos alle
sondern, um alle, die die dafür notwendigen Bedingungen auch erfüllen (spotnaher Preis)
denn du zitierst JEDESMAL unvollständigdenn es wird die Einschränkung der Steuerfreiheit jeweils angefügt:
Zitat Amtsblatt:
(3) Für die Zwecke dieser Richtlinie (der Steuerfreiheit) gilt der Verkauf von in
Absatz 1 Nummer 2 genannten Münzen als nicht aus
numismatischem Interesse erfolgt.bzw besser ausgedrückt vor der konkreten Auflistung:
Zitat:
b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2012 von der MwSt befreit.das heißt meiner Meinung nach (und wie es 2007 schon Status quo war), daß Ausnahmefälle/Sonderversionen der gelisteten Stücke, die eben nicht dem Artikel 344 entsprechen (spotnaher Preis), dann eben steuerpflichtig sind, weil sie KEIN Anlagegold, sondern Sammlerstücke sind
mal angenommen, ein Händler hat einige außergewöhlich seltene 100Euro-Fehlprägungen, die für weit über Spot von Numismatikasammlern gekauft werden
auch die wären deiner Meinung nach steuerfrei?naja
<Romario>einen Sammlerpreis-Aufschlag von 100% ist ja bei einer sehr seltenen Münze noch akzeptabel, denn man hat dann bei diesen Münzen immer noch eine 50%- 70%- 80%- ige Gold- und Silberpreis-Absicherung auf den Materialwert und Aussichten auf Wertsteigerungen durch den Gold- und Silberpreis, aber auch den Sammlerwert
aber wie du so schön selbst formulierst: Sammlerpreisaufschlag, anders kann man das nicht nennen
und dagegen sprechen beide meiner Zitate, die aus den von dir verlinkten Amtsblättern sind und direkt bei den von dir selektiv zitierten Passagen stehn und mit denen als Einheit zu betrachten sind -
naja, der oberste Wert ist nur nicht korrekt gerundet, also 1c Differenz (durch Ignorieren der Ziffer danach) ist ja nun nicht erwähnenswert
und dann hat er eben nochmal mit 19% gerechnet (und um 1ct vertan), hätte auch ohne Taschenrechner passieren können
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habe nicht so viel Zeit im Moment:
werden (deiner Meinung nach) diese teuren Lunare als reine Goldanlage oder als Sammlerstücke gekauft?
oder gibts dafür nicht eigentlich keine Meinung, sondern es ist ne Tatsache, daß es in diesen Preis/Spotverhältnissen eben Sammlerstücke sind, weils als reine Goldanlage zu dem Preis absolut sinnlos ist? -
dazu brauchts aber noch einen allumfassenden EMP

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Ludwig ist/war Zahlungsmittel
ist mind. 900
und nach 1800 geprägt
und deshalb (preissabhängig)mwst.frei, als Beispiel verlink ich mal
http://www.coininvestdirect.com/de/gold_coins/
bist du nicht einer der Kämpfer für Diff.besteuerung bei Münzen und jetzt willst du ohne Not Mwst. auf ältere nicht mehr kursgültige Goldmünzen?
ich bin allerdings im Gegensatz zu dir durchaus der Meinung, daß ein (Beispiel) 100Goldeuro-Stück. das (Beispiel) für utopischen doppelten Spot angeboten/verkauft wird, trotz der Nennung in der Liste in dem Fall dann eigentlich mehrwertsteuerpflichtig ist
und du das Wort "üblicherweise" in einem Zusammenhang ziehst, der so nicht gemeint und nicht durchsetzbar ist gegenüber Finanzbeamteneben wie bei seltenen und teuren 20Goldmarkstücken, die doch unzweifelhaft mehrwertsteuerpflichtig sind
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OT weiterführ
romario, dein Beitrag ist zwar nicht wirklich falsch, hier aber wenig hilfreich auf die Ludwigmünze und die Lunare bezogendie von der Bratwurst verlinkte Firma verkauft 20 Goldmark
20 Goldmark sind, obwohl nicht direkt, sondern nur indirekt in der Liste geführt (siehe d.), im Allgemeinen auch mehrwertsteuerfrei
nur wenn sie als seltene Sammlermünze viel teurer als der Goldwert verkauft wird, greift die Mehrwertsteuer
und da eDdeeM die zu utopischen fast 1000 Euro anbietet, ist jetzt 7 und später 19% Mwst. fällig
wird die gleiche Ludwig- Münze zu üblichen und fairen 430 Euro verkauft, ist keine Mwst fällig, weil sie die Kriterien dafür erfüllt (Presi bis 180 %vom Goldwert) und obwohl sie nicht in der verlinkten Liste stehtum die Sache noch idiotischer zu machen, ist derzeitiger Stand: Preis 180...250% des Goldwert: 19% Mwst. darüber 7%
die Ludwig-Münze wäre für z.b. 700 Euro also jetzt schon voll 19% steuerpflichtig
Alle Klarheiten beseitigt? -
Münzen haben eigene Zoll/Steuernummern und sind nicht vom Verbot der Differenzbesteuerung betroffen, das genau 4 (andere) Zollnummern umfaßt
für mich ist nach wie vor fraglich, wozu Barren gehören, aber das ist hier nicht dast Thema
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romario
habs gefunden
http://www.google.de/url?sa=t&…M_e3K-14fMXGVV0ZQ&cad=rja
S.7
bei Diff.Best immer voller Satz 19%!erklärt natürlich nicht, wieso die Münzhändler so tun, als ob sie keine Differenzbesteuerung bei Münzen machen
also eine deutlich größeren Spread haben als bei Gold -
so legst du das aus
aber wie legt das Finanzamt es aus?
für Münzen sind wir uns einig, daß Diff.Besterung eigentlich erlaubt ist
Barren sind auch kein Schmuck
was sind Barren aus Sicht eines Steuerprüfeers im Zusammenhang mit Differenzbesteuerung?daß die mit Rohform Naturnuggets meinen, wie du es aus dem Wortlaut herleitest, kann ich mir nicht vorstellen
gerade im zusammenhang mit den jeweils erwähnten Beschichtungenund was will Reeser MH mit dem Widerspruch bzgl. 7/19 sagen?
bei Münzen sollte nach unserem Verständnis Diff.Best. mgl. sein und das sind bei Münzen doch 7%?
und bei Barren 19 -
ich kann einfach keine Zoll(Steuer)nr. für Barren abseits der, die von der Diff.besteuerung ausgenommen sind, finden
http://www.zolltarifnummern.de/?year=2012&lang=de&q=71ich befürchte, das Finanzamt sieht das als Rohform, und bei Edelmetall in Rohform ist Differenzbesteuerung nicht erlaubt
das Wort barren tritt im zusammenhang mit silber (und Gold) nicht auf
und das nächstliegende wäre ja Rohform, oder?
Barren sind kein Halbzeug und kein Pulverfür Münzen gibts ja die 71.18XX und Diff.besteuerung sollte erlaubt sein
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Edelweiß, hehe, so freundlich heute?
äh, ja, im ersten Jahr muß man den Wert am Jahresende (und nicht unbedingt den konkreten Einkaufspreis)als Einkommen versteuern,oder?
und später die Differenz zum Vorjahr, das meinte ich, das Anschaffungsjahr hatte ich ignoriert, aber das meintest du ja hauptsächlichkann man die Wertentwicklung des Anlageguts in der Bilanz jahrelang ignorieren?
dann kommt natürlich der gesamte Wertzuwachs im VerkaufsjahrPS: warum werden so viele immer gleich persönlich/unfreundlich/beleidigend, wenns darum geht, Fehler oder Mißverständnisse aufzuklären?
ich mein nicht nur dieses Thema, fällt mir in diesem Forum verstärkt auf -
kleine Korrektur
du versteuerst den Kaufwert
des Silbers am Jahresende als Gewinn mit deinem persönl. Steuersatz
nicht den Kaufwert, sondern den Mehrwert/Wertzuwachs des vergangenen Jahreswenns Silber fallen sollte, sollte es damit den Gewinn der Firma drücken
ist halt niemals vom steuerfreien Spekulationsgewinn zu profitieren
und kostet schon während der haltedauer abschlagsweise die Steuer -
bei der Nigeriaconnection sols auch öfter günstiges Gold geben, direkt ab Mine