Beiträge von Tilo

    meinst?
    wenn das nicht angeschraubt ist, wird das doch weggetragen
    und versicherungstechnisch geht eh nur ein kilo gold rein, also was für arme leute ;)
    (zugegebenermaßen bei privat oft die doppelte Versicherungssumme)
    hilft nur gegen Gelegenheitsdiebe,
    als Alibiwertaufbewahrungsbehältnis aber gut geeignet ;)

    ich würd sogar so weit gehn, daß die für einen jetzigen Besitzer einen negativen "Wert" haben, weil alleine das wegholen von dem Ort, wo er stört, richtig kostet
    welches (Treppen)haus ist denn für solche Lasten stabil genug??

    ich würd sagen, dieser Händler legt die Liste wie du aus
    verstehen kann ichs nicht, der Preis macht, wie du richtig ausführst, keinen Sinn, wenn Mwst. abgeführt würde
    dazu müßten sich jetzt prof. Händler äußern, wir beide haben unsere Sichtweise ausreichend dargelegt

    <Romario> zweitens, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Händler Umsatzsteuer für eine Münze abführt, die im EU Amtsblatt für MwSt befreites Anlagegold gelistet ist.

    daß du es dir nicht vorstellen kannst, heißt aber noch lange nicht, daß es nicht doch (richtigerweise) passiert

    <Romario>die EU schreibt darin vor, dass diese Münzen von der MwSt befreit sind.


    die schreibt darin nichts vor, es nur ne Auflistung von Münzen, die normalerweise (!) die Bedingungen für steuerfreies Anlagegold erfüllen


    <Romario>Warum sollte er da Umsatzsteuer dafür abführen.


    vielleicht, weil die teuren Lunare die Bedingungen für die steuerfreiheit nicht erfüllen ?


    <Romario>Händler A ...... also MwSt frei
    Händler B verkauft .....ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen
    Händler C verkauft .... Er müsste ...ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen..


    mal abgesehn vom Rechenfehler 7%/19% im letzten Besispiel alles richtig

    <Romario>Im Leben lacht kein Gaul


    aha, du hältst das also für völlig absurd
    aber warum wurde das bereits 2007 hier
    http://www.goldseiten-forum.de…page=Thread&threadID=7205
    als Tatsache hingenommen und ernsthaft erklärt und von niemandem in Frage gestellt?

    <Romario>ich..Meinung dass Münzen die im EU Amtsblatt als MwSt befreites Anlagegold aufgeführt sind...Offenmarktwert ihres Goldgehalts
    um nicht mehr als 80 % übersteigt.
    und hier geht es um ALLE Lunar I + II, also Australien 100 AUD,



    nein, es geht genau gar nicht um ausnahmslos alle
    sondern, um alle, die die dafür notwendigen Bedingungen auch erfüllen (spotnaher Preis)
    denn du zitierst JEDESMAL unvollständig


    denn es wird die Einschränkung der Steuerfreiheit jeweils angefügt:
    Zitat Amtsblatt:
    (3) Für die Zwecke dieser Richtlinie (der Steuerfreiheit) gilt der Verkauf von in
    Absatz 1 Nummer 2 genannten Münzen als nicht aus
    numismatischem Interesse erfolgt.


    bzw besser ausgedrückt vor der konkreten Auflistung:
    Zitat:
    b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2012 von der MwSt befreit.



    das heißt meiner Meinung nach (und wie es 2007 schon Status quo war), daß Ausnahmefälle/Sonderversionen der gelisteten Stücke, die eben nicht dem Artikel 344 entsprechen (spotnaher Preis), dann eben steuerpflichtig sind, weil sie KEIN Anlagegold, sondern Sammlerstücke sind


    mal angenommen, ein Händler hat einige außergewöhlich seltene 100Euro-Fehlprägungen, die für weit über Spot von Numismatikasammlern gekauft werden
    auch die wären deiner Meinung nach steuerfrei?


    naja


    <Romario>einen Sammlerpreis-Aufschlag von 100% ist ja bei einer sehr seltenen Münze noch akzeptabel, denn man hat dann bei diesen Münzen immer noch eine 50%- 70%- 80%- ige Gold- und Silberpreis-Absicherung auf den Materialwert und Aussichten auf Wertsteigerungen durch den Gold- und Silberpreis, aber auch den Sammlerwert

    aber wie du so schön selbst formulierst: Sammlerpreisaufschlag, anders kann man das nicht nennen
    und dagegen sprechen beide meiner Zitate, die aus den von dir verlinkten Amtsblättern sind und direkt bei den von dir selektiv zitierten Passagen stehn und mit denen als Einheit zu betrachten sind

    naja, der oberste Wert ist nur nicht korrekt gerundet, also 1c Differenz (durch Ignorieren der Ziffer danach) ist ja nun nicht erwähnenswert
    und dann hat er eben nochmal mit 19% gerechnet (und um 1ct vertan), hätte auch ohne Taschenrechner passieren können ;)

    habe nicht so viel Zeit im Moment:
    werden (deiner Meinung nach) diese teuren Lunare als reine Goldanlage oder als Sammlerstücke gekauft?
    oder gibts dafür nicht eigentlich keine Meinung, sondern es ist ne Tatsache, daß es in diesen Preis/Spotverhältnissen eben Sammlerstücke sind, weils als reine Goldanlage zu dem Preis absolut sinnlos ist?

    Ludwig ist/war Zahlungsmittel
    ist mind. 900
    und nach 1800 geprägt
    und deshalb (preissabhängig)mwst.frei, als Beispiel verlink ich mal
    http://www.coininvestdirect.com/de/gold_coins/
    bist du nicht einer der Kämpfer für Diff.besteuerung bei Münzen und jetzt willst du ohne Not Mwst. auf ältere nicht mehr kursgültige Goldmünzen?
    ich bin allerdings im Gegensatz zu dir durchaus der Meinung, daß ein (Beispiel) 100Goldeuro-Stück. das (Beispiel) für utopischen doppelten Spot angeboten/verkauft wird, trotz der Nennung in der Liste in dem Fall dann eigentlich mehrwertsteuerpflichtig ist
    und du das Wort "üblicherweise" in einem Zusammenhang ziehst, der so nicht gemeint und nicht durchsetzbar ist gegenüber Finanzbeamten


    eben wie bei seltenen und teuren 20Goldmarkstücken, die doch unzweifelhaft mehrwertsteuerpflichtig sind

    OT weiterführ
    romario, dein Beitrag ist zwar nicht wirklich falsch, hier aber wenig hilfreich auf die Ludwigmünze und die Lunare bezogen


    die von der Bratwurst verlinkte Firma verkauft 20 Goldmark
    20 Goldmark sind, obwohl nicht direkt, sondern nur indirekt in der Liste geführt (siehe d.), im Allgemeinen auch mehrwertsteuerfrei
    nur wenn sie als seltene Sammlermünze viel teurer als der Goldwert verkauft wird, greift die Mehrwertsteuer
    und da eDdeeM die zu utopischen fast 1000 Euro anbietet, ist jetzt 7 und später 19% Mwst. fällig
    wird die gleiche Ludwig- Münze zu üblichen und fairen 430 Euro verkauft, ist keine Mwst fällig, weil sie die Kriterien dafür erfüllt (Presi bis 180 %vom Goldwert) und obwohl sie nicht in der verlinkten Liste steht


    um die Sache noch idiotischer zu machen, ist derzeitiger Stand: Preis 180...250% des Goldwert: 19% Mwst. darüber 7%
    die Ludwig-Münze wäre für z.b. 700 Euro also jetzt schon voll 19% steuerpflichtig
    Alle Klarheiten beseitigt?

    Münzen haben eigene Zoll/Steuernummern und sind nicht vom Verbot der Differenzbesteuerung betroffen, das genau 4 (andere) Zollnummern umfaßt


    für mich ist nach wie vor fraglich, wozu Barren gehören, aber das ist hier nicht dast Thema

    so legst du das aus
    aber wie legt das Finanzamt es aus?
    für Münzen sind wir uns einig, daß Diff.Besterung eigentlich erlaubt ist
    Barren sind auch kein Schmuck
    was sind Barren aus Sicht eines Steuerprüfeers im Zusammenhang mit Differenzbesteuerung?


    daß die mit Rohform Naturnuggets meinen, wie du es aus dem Wortlaut herleitest, kann ich mir nicht vorstellen
    gerade im zusammenhang mit den jeweils erwähnten Beschichtungen


    und was will Reeser MH mit dem Widerspruch bzgl. 7/19 sagen?
    bei Münzen sollte nach unserem Verständnis Diff.Best. mgl. sein und das sind bei Münzen doch 7%?
    und bei Barren 19

    ich kann einfach keine Zoll(Steuer)nr. für Barren abseits der, die von der Diff.besteuerung ausgenommen sind, finden
    http://www.zolltarifnummern.de/?year=2012&lang=de&q=71


    ich befürchte, das Finanzamt sieht das als Rohform, und bei Edelmetall in Rohform ist Differenzbesteuerung nicht erlaubt


    das Wort barren tritt im zusammenhang mit silber (und Gold) nicht auf
    und das nächstliegende wäre ja Rohform, oder?
    Barren sind kein Halbzeug und kein Pulver


    für Münzen gibts ja die 71.18XX und Diff.besteuerung sollte erlaubt sein

    Edelweiß, hehe, so freundlich heute?
    äh, ja, im ersten Jahr muß man den Wert am Jahresende (und nicht unbedingt den konkreten Einkaufspreis)als Einkommen versteuern,oder?
    und später die Differenz zum Vorjahr, das meinte ich, das Anschaffungsjahr hatte ich ignoriert, aber das meintest du ja hauptsächlich


    kann man die Wertentwicklung des Anlageguts in der Bilanz jahrelang ignorieren?
    dann kommt natürlich der gesamte Wertzuwachs im Verkaufsjahr


    PS: warum werden so viele immer gleich persönlich/unfreundlich/beleidigend, wenns darum geht, Fehler oder Mißverständnisse aufzuklären?
    ich mein nicht nur dieses Thema, fällt mir in diesem Forum verstärkt auf

    kleine Korrektur

    du versteuerst den Kaufwert
    des Silbers am Jahresende als Gewinn mit deinem persönl. Steuersatz


    nicht den Kaufwert, sondern den Mehrwert/Wertzuwachs des vergangenen Jahres


    wenns Silber fallen sollte, sollte es damit den Gewinn der Firma drücken
    ist halt niemals vom steuerfreien Spekulationsgewinn zu profitieren
    und kostet schon während der haltedauer abschlagsweise die Steuer