hmm, und was haben die beiden links miteinander zu tun?
der eine sagt, er wäre ein textilgroßhändler und pfeift auf die vorgeschriebenen preisauszeichnungsvorschriften und rückgaberecht etc., obwohl er an jedermann liefert und bekommt deshalb zurecht ärger
und der (sich selbst so nennende) goldgroßhandel behauptet großhandelskonditionen bei entsprechender abnahmemenge, hält aber trotzdem sicherheitshalber die preisauszeichnungsvorschriften ein(soweit ich das neulich beim flüchtigen ansehen beurteilen konnte), rückgabe fällt bei edelmetall eh flach
also von daher sehe ich kein problem und zusammenhang
lediglich die preise an sich, wenn sie denn zu weit vom großhandelsniveau entfernt wären, wären evtl. abmahngefährdet bzw. der name großhandel, wie Misant. schon schrieb