an was für einen spezi biste denn da geraten? 
fernabsatzgesetz gilt nur zwischen Verbraucher und Unternehmen - in deinem Fall also nicht anwendbar
gewährleistung bezieht sich auf die erfüllung der abgemachten vereinbarung z.B. den Zustand der Ware, liegen Mängel vor darf der Verkäufer Rechte geltent machen, da aber keine Mängel vorliegen, die vorher nicht beschrieben wurde, also Bestandteil des Kaufvertrags sind, kann der käufer sich auch nicht auf die gewährleistung berufen.
garantie haste dem käufer mit sicherheit nicht eingeräumt 
rechtlich sollte die sache also klar für dich stehen - bin jedoch kein anwalt
für mich wäre der deal durch. das problem liegt in meinen augen eindeutig an der entscheidungsfreudigkeit am verkäufer. er hätte sich vor dem kauf überlegen sollen, ob ihm die münzen gefallen, oder nicht (Bilder lagen vor). es ist schade, dass die erwartungen nicht erfüllt wurden, jedoch stand die beschreibung des zustands doch klar im angebotstext "nicht stempelglanz" und zusätzlich durch bilder untermauert.
dennoch sollte das ziel sein, dass beide parteien zufrieden bei dem deal herausgehen. das dir keine mehrkosten anfallen sollen für andere leuts leseschwäche sollte klar sein. je nach verhalten (wenn freundlich) würde ich eventuell eine rücknahme akzeptieren, aber nur wenn der käufer für die versandkosten der abwicklung gerade steht und zuerst die münzen schickt und nach erhalt seine kohle überwiesen bekommt. wenn er dabei schiss hat, das er seine kohle nicht bekommt und erwartet, dass du zuerst überweist, dann lass ihn eben, darauf würde ich mich nich einlassen. optional würde ich ihm eine persönliche übergabe bei dir versteht sich anbieten, wo er sich sogar die versandkosten spart und das risiko das du nicht zahlen könntest 