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nein kannst du nicht da steht doch:
Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B.</abbr> "Maple Leaf", "Eagle",
"Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nennwert, der auf der Münze
angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel anhand der Silbermünze "Wiener Philharmoniker"
Der Nennwert, der auf der Münze angegeben ist, beträgt 1,50 Euro. Der
tatsächliche Wert ist der Preis, der am Tag der Ausreise beim Kauf
einer solchen Münze gezahlt werden muss (z.B. bei einer Bank oder im Münzfachhandel).
aber schaut mal diese banditen hier liegt der kaufpreis zu grunde nicht der verkaufspreis. bzw. nicht der ankaufpreis der bank
Das bezieht sich auf goldmunzen... Nicht goldbarren... So hab ich das zumindest verstanden...