Bevor sich hier "falsche Wahrheiten" verfestigen:
Um genau diesen Raub zu verhindern, gibt es den sog. "Vorsteuerabzug". Vermutlich sind nicht alle hier Unternehmer oder Selbständig. Solange Du nicht Endverbraucher bist, ist die umgangssprachliche "Mehrwertsteuer" (Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer meint das gleiche) ein durchlaufender Posten. Was heißt das?
Als Unternehmer generiere ich durch den Verkauf meiner Produkte Umsatzsteuer für den Staat und führe diese ab.
Bei der UST-Voranmeldung (monatlich oder pro Quartal) wird zeitnah gegengerechnet: Jegliche Mehrwertsteuer (UST), die in von mir gekauften Waren, Rohmaterialien, Leistungen, Betriebsmitteln, Verbrauchmaterialien etc. enthalten war, um meine Produkte herzustellen, ziehe ich von meiner eingenommenen UST ab und überweise dem FA nur die Differenz.
Ich kann gewissermaßen etwas von der eingenommenen Umsatzsteuer "behalten" - genau den Betrag, den ich schon "vorher" in Rechnungen von anderen Unternehmern bezahlt habe. Deswegen "Vorsteuerabzug".
Die Nettobeträge dieser Betriebskosten sind im übrigen in der Bilanz bzw. EÜR gewinnmindernd wirksam. Nur der Gewinn wird mit EK-St. belegt.
Um den Bogen zu den Landwirten zu bekommen: So ganz richtig habe ich es bis heute noch nicht verstanden, was für ein Nachteil genau entsteht, wenn Agrardiesel 19 statt bisher 7 % MwSt. enthält, denn "Mehrwertsteuer ist für Unternehmer ein durchlaufender Posten".
Falls Landwirte hier sind, (Patrone?) ich freue mich über Nachhilfe.
gesundes Neues für alle,
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